Das mit dem besagten Buch war das Beste, was Du machen konntest, USReg330. Selbst receyceln birgt die Gefahr, dass ein anderer solch einen Mist liest und dann weiter verbreitet. Mit dererlei geschichten, richtig aufgezogen, läßt sich Geld verdienen. MfG Rüdiger
Die Sache mit dem Verschiebebahnhof Rothensee stammt aus DDR-Zeiten und da legte man auf exakte Angaben zum Militär überhaupt keinen Wert. Deshalb sind wir ja angetreten, dies genauer zu beleuchten...
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Kleiner Nachtrag zu Generalleutnant a. D. Kurt Dittmar
Er war 1909 der 1663. Abiturient des Domgymnasiums, seit dieses ab 1722 Abiturprüfungen nach staatlichen Regeln durchgeführt hat (erster Abiturient in der "Domschule" war 1688 Friedrich Casimir Graf v. Lynar,der ein Abitur "geistlichen" Stils ablegte).
Entgegen den Wikipedia-Angaben lebte er nach 1948 nicht in Holzminden, sondern in Negenborn (Samtgemeinde Bevernsen, Krs. Holzminden) und verstarb in Stadtoldenburg.
Zu den Kampfhandlungen zum Ende des WK II um Städte allgemein, also auch Magdeburg, habe ich noch einen interessanten Befehl gefunden, der am 12. 4. 1945 nochmals vom OKW in Erinnerung gebracht wurde. Der Fundort ist das Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation, Bestand 500, Akte 181, Seiten 169 und 170. Die Verwendung dieses Archivgutes ist uneingeschränkt und kostenlos zulässig. Hier die Fotokopie: Bild entfernt (keine Rechte) Bild entfernt (keine Rechte)
Mit Nedlitz wohl nicht. Aber er hatte sich in Körbelitz oder Wolersdorf aufgehalten, bevor er in MD in amerikanische Gefangenschaft ging. Wo genau, müsste ich noch mal nachschauen. Das waren nur wenige Tage.
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Wolterdorf wars. Aber Dittmar war Magdeburger, erst später in Ostpreußen und nun auf der Flucht vor den Sowjets. Wie er in MD in Gefangenschaft kam ist in unserem Forum bereits behandelt. Demnächst entsteht zu Kurt Dittmars Gefangenschaft eine separate Doku.
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Natürlich Woltersdorf!!! Danke Helmut. Der von dir eingestellte Artikel stammt von Ruth Schmidt-Neteband. Ein vermutlicher Sohn/Enkel von ihr lebt möglicherweise heute noch /wieder in Woltersdorf und veranstaltet dort alljährlich ein Oldtimertreffen. Ich habe schon mal versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen jedoch leider ohne Erfolg.
Das was zur Kriegszeit und Kriegsende in der Ortschronik steht ist leider verschwenderisch dünn. Nicht einmal auf die benachbarten drei großen Flakbatterien gingen sie ein. Wunder-wunder-wunder! Großes dickes Buch aber schwache Leistung! Könnte sein, das das gewollt war, wie so oft anderenorts auch.
Keine Ortschronistengruppe ist vollkommen, aber noch viel schlimmer sind die Körbelitzer. Für die hatte es offensichtlich keinen 2. WK gegeben.........
Sagenhaft!
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Na vielleicht setzt noch ein Umdenken ein, Magado, wenn andere die Ortschronik schreiben, die ein Interesse an der Aufklärung der Ereignisse während dieser Zeit im Ort haben. Nur ist es bereits 2 Minuten vor 12, bevor die letzten ZZ nicht mehr sind. MfG Rüdiger
Hey, Magado. Besten Dank. Einfach phantastisch. "Dort" habe ich vor ein paar Jahren gewohnt..... Natürlich im heutigen Bau ein paar Meter daneben. Das dürfte damals die Zementfabrik gewesen sein, oder? Bzw. stehen heute dort die 16-stöckigen? Schade, dass mein damaliger Nachbar aus der Zollstraße 3 nicht mehr lebt. Der ältere Herr war ein wandelndes Lexikon und Urmagdeburger. Ich konnte ihn mit manchen Sachen aus dem Internet versorgen.
Es gibt drei Sorten von Menschen: Die Lebenden, die Toten...und die Seefahrer
Drahtfunk Immer wenn es um die Information der Bevölkerung zum Kriegsende ging fällt der Begriff "Drahtfunk". Ich hab mal ein bischen gesucht und folgendes gefunden. Es handelt sich offensichtlich um eine Möglichkeit über Strom- bzw Telefonleitungen Nachrichten zu senden und diese mittells Radio- oder Telefongeräten zu empfangen.
BFN strapaziert den Dienstweg. Dr. Johann S. Dieckmann, deutscher Chefingenieur und Drahtfunkexperte des britischen Soldatensenders, reist seinen seitenlangen Eingaben in Sachen Drahtfunkübertragung des BFN-Programms jetzt nach Wahnerheide nach. Dort sitzt Colonel J. D. Parker in der CCG-Dienststelle für Post- und Fernmeldewesen und muß entscheiden, ob BFN sich kampflos aus dem norddeutschen Drahtfunksystem hinausdrängen lassen soll oder nicht.
Der "Rausschmiß" begann kürzlich klammheimlich in Lübeck. Bisher hatte der Drahtfunk dort außer dem Mittelwellen- und dem nördlichen UKW-Programm des NWDR den britischen Soldatenfunk geliefert. Am 24. Mai jedoch vernahmen die erstaunten Drahtfunk-Hörer bis 11 Uhr morgen BFN's "Canteen Break" mit Louis Armstrong und seiner band und nach 11 Uhr "Frohe Klänge am Vormittag" vom UKW-Programm West des NWDR Köln, das ohne Drahtübertragung an der Ostsee nicht zu empfangen wäre.
Bei BFN war man von diesem Schritt zwar nicht sonderlich erbaut, aber auch keineswegs überrascht. Denn in der ganzen Zone gibt es nur 13 Besatzer mit offiziell gemeldetem Drahtfunk-Anschluß. Daher können die englischen Rundfunkleute nicht viel unternehmen, wenn die Bundespost ihr Programm nach und nach von der vollkommen störungsfreien Drahtfunkübertragung ausschließt.
Technischer Clou des Drahtfunks ist, daß mehrere Programme über dieselbe (Telephon-) Leitung laufen und im Langwellenbereich des Rundfunkgerätes einwandfrei getrennt werden. Beim derzeitigen System wird die Trägerwelle im Abstand von 50 kHz mit drei verschiedenen Programmen moduliert. Auf diese drei Kanäle schaltete die Post vor 1939
* den Lokalsender (z. B. Reichssender Hamburg),
* den Deutschlandsender und
* abwechselnd einen der anderen deutschen Sender.
Im Kriege verbreitete der Drahtfunk außer dem Deutschlandsender zunächst nur noch das einheitliche "Reichsrundfunkprogramm", bis die Post nach 1942 alle drei Kanäle in den Dienst der Luftwarnung stellte und zugleich nicht nur die amtlich an den Drahtfunk angeschlossenen Fernsprechleitungen induzierte, sondern das gesamte Netz mit Luftlagemeldungen "verseuchte". Das war die Zeit, als jedermann mittels eines einfachen Drahtes sein Radio ans Telephon anschließen konnte.
Als die Post im Herbst 1945 den Drahtfunkbetrieb in Norddeutschland wieder aufnahm, beschickte sie die Leitungen mit den Programmen von NWDR und BFN. Jetzt ist also die Drahtfunkexistenz des BFN-Programms gefährdet.
Da BFN verständlicherweise nicht gern auf den Draht verzichten will, ein Rechtsmittel aber nicht gegeben ist, bleibt nur noch ein Appell an das demokratische Gewissen
der Postgewaltigen. Hauptsächliches BFN-Argument: Das englische Programm könne sich in puncto Beliebtheit beim deutschen Hörerpublikum durchaus mit den drei Programmen des NWDR messen (s. SPIEGEL Nr. 17/51).
Mit der Abschaltung des Soldatensenders im Lübecker Raum ging Postoberinspektor Egon Söht den Weg des geringsten Widerstandes. BFN muß sich gefallen lassen, was Söht beispielsweise mit dem NWDR vorerst nicht machen könnte. Als Sachbearbeiter für Rundfunk und Drahtfunk mit oft verwaistem Schreibtisch in Zimmer 511 von Hamburgs Oberpostdirektion, Drehbahn 47-48, möchte Oberinspektor Söht am liebsten wieder so schalten und walten können wie einst bis zum Mai 1945.
Bis dahin nämlich konnte die Post jedes beliebige deutsche Programm auf ihren Drahtfunk schalten, da bei ihr die Funkhoheit des Reiches lag. In den Gründerjahren des deutschen Rundfunks leitete sich dieses Hoheitsrecht aus dem Reichstelegraphengesetz von 1892 her. Im Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. 1. 1928 wurde es erneut verankert.
Damit war das Reichspostministerium zuständiger Sachwalter für alle technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rundfunkfragen. Lediglich die Programmgestaltung hatte die Post schon frühzeitig an die bis 1933 privaten Rundfunkgesellschaften abgegeben. In einer besonderen Lizenzurkunde wurde diesen Gesellschaften das Recht zur Benutzung des Funknetzes und der Funksendeanlagen der Reichspost verliehen.
Auch nach der Gründung der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft m. b. H. (1925/26), der Dachorganisation der zehn deutschen
Rundfunkgesellschaften, blieb das Postministerium die Zentralbehörde für
* gesetzgeberische Arbeiten,
* Erteilung der Rundfunkgenehmigungen an die Hörer,
* Gebührenerhebung,
* Errichtung und Betrieb der Rundfunksender,
* Funktechnik und -forschung (Reichspost-Zentralamt und Reichspost-Forschungsanstalt in Berlin),
* Ueberwachung der Wirtschaftsführung.
In der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft hatte die Post sich mit 51,2 Prozent des Gesellschaftskapitals den entscheidenden Einfluß gesichert, der über die RRG bis in die einzelnen Funkhäuser reichte. Von den Hörergeldern wies sie den Rundfunkgesellschaften einen Anteil zu, der je nach der Teilnehmerzahl in ihrem Sendebezirk zwischen 50 und 60 Prozent schwankte. Als Verbindungsmann zwischen Reichspost und RRG fungierte bis 1933 der Reichsrundfunkkommissar Dr. Hans Bredow.
Diese Struktur des deutschen Rundfunkwesens blieb auch nach 1933 im wesentlichen unverändert, nur daß die RRG in die Hand des Reiches überging. Nach 1945 jedoch verhalf der alliierte Drall zur Dezentralisierung den sechs neuen Rundfunkanstalten in Westdeutschland von vornherein zu größerer Selbständigkeit. Sie unterstehen in keiner Weise mehr der Ueberwachung durch die Post und besorgen auch den Bau und den technischen Betrieb ihrer Sender selbst.
Die Lizenzierung der Rundfunk-Sendebetriebe erfolgte in den verschiedenen Gesetzen und Anordnungen der drei westlichen Militärregierungen, die jetzt nur schwer unter den Bundeshut zu bringen sind. Im Presse- und Radio-Gesetz Nr. 5 vom 21. 9. 1949 behielt die Alliierte Hohe Kommission sich die Hoheitsrechte auf dem Gebiet des Rundfunks vor.
Auf dem Wege vom Funkhaus zu den Sendern aber läuft das Programm - gegen entsprechende Mietgebühr - wie eh und je durch die Leitungen der Deutschen Bundespost. Folgert Postmann Söht: "Wenn wir irgendwo einen kleinen Stöpsel ziehen, hört kein Mensch mehr den NWDR."
Das ginge allerdings nicht mehr so ohne weiteres wie ehedem, als die Post noch die oberste Rundfunkbehörde war. Nach Absatz 1 der NWDR-Satzung hat der NWDR zum Zweck den "alleinigen Betrieb der gegenwärtig vorhandenen und zukünftigen Rundfunkanlagen einschließlich des Drahtfunks" in den nordwestdeutschen Bundesländern. Dieses Statut erlangte Gesetzeskraft in der revidierten Fassung durch Verordnung 118 der Militärregierung vom 19. 8. 1949. Der Post obliegt also im wesentlichen nur noch der Leitungsdienst.
Zweckmäßigkeitshalber beließ man außer diesem Leitungsdienst auch den Einzug der Rundfunkgebühren (Inkasso), die Schwarzhörerbekämpfung und den Rundfunkentstörungsdienst bei der Post. In einem Vertrag zwischen NWDR und Bundespost wurde darüber hinaus vereinbart, "daß die technische Einrichtung und der technische Betrieb von Drahtfunkanlagen, d. h. Anlagen zur Uebertragung von Sprache und Ton auf Drahtleitung mittels Trägerfrequenzen, Sache der Bundespost ist".
Das ginge andersherum auch schlecht, da das Drahtfunknetz ja mit dem Fernsprechnetz gekoppelt ist. Für diese Leitungsdienste erhält die Post in der ehemaligen Britenzone 25 Prozent von jeder Hörermark, in den anderen Zonen weniger.
Gegen den ursprünglichen Anteil von mindestens 50 Prozent der Hörergebühren bedeutete das trotz der gestiegenen Hörerzahlen eine erhebliche Einbuße für die Post. Immerhin dauerte es nach der Währungsreform noch 2½ Jahre, ehe die Post daran ging, ihren langsam zu teuer werdenden kostenlosen Drahtfunk-Kundendienst rentabler zu gestalten.
Seit dem 1. 1. 51 fordert die Bundespost von den Drahtfunkhörern eine zusätzliche Drahtfunkgebühr von 1,50 DM im Monat. Außerdem läßt sie sich von neuen Teilnehmern auch die Einrichtungskosten erstatten. Allein im Bereich der OPD Hamburg bestellten daraufhin über 80 Prozent der Teilnehmer den Drahtfunk ab.
Um die Hörerzahl allmählich wieder zu steigern, hat die Post jetzt ein kaufmännisches Interesse daran, ihr Drahtfunkprogramm so vielseitig wie möglich zu gestalten. Theoretisch kann sie zu diesem Zweck aus den von ihr betreuten Leitungen jedes beliebige westdeutsche Programm anzapfen und damit ihren Drahtfunk speisen.
Wirklich hatte die Post am 10. November 1948 in den seit 1945 unbenutzten dritten Kanal des norddeutschen Drahtfunknetzes erstmalig das Programm des Hessischen Rundfunks geschleust. Nur für kurze Zeit, denn von den Sendegesellschaften kamen schnell genug Proteste. Der Frankfurter Sender äußerte Bedenken, und der NWDR argumentierte: Die GEMA, die Gesellschaft zur Wahrung musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte, könnte daraufhin bei der Berechnung ihrer Gebühren eine höhere Hörerzahl zugrunde legen.
Söht schaltete also schon am 18. November 1948 den Hessischen Rundfunk wieder ab, aber das nach Meinung der bundesdeutschen Rundfunkföderalisten schlechte Beispiel war gegeben. Darum schoben die westdeutschen Intendanten auf ihrer Konferenz am 27. 1. 1949 den Bestrebungen der Post, das Drahtfunkprogramm attraktiver zu gestalten und ohne Rücksicht auf den Sender-Egoismus ein Optimum an Rundfunkversorgung zu erreichen, einen Auflageriegel vor.
Danach standen für die drei Kanäle des norddeutschen Drahtfunks nur die drei Programme des NWDR und das Programm des britischen Soldatensenders zur Verfügung. Die NWDR-Generaldirektion verweigerte mit Schreiben vom 21. 11. 1949 der Post noch einmal endgültig die Zustimmung zur Uebernahme eines Nicht-NWDR-Programms, außer BFN, auf den norddeutschen Draht. Ab Mai 1950 übernahm der Drahtfunk daher auf den dritten Kanal das Zweite Programm Nord des NWDR, das sonst nur auf UKW zu hören ist.
An Stelle von BFN kann Drahtfunk-Chef Söht seine Hörer also auch mit dem jeweils komplementären zweiten UKW-Programm des NWDR (UKW-West an der Ostsee, UKW-Nord am Rhein) beliefern, wie es seit Ende Mai in Lübeck geschieht. Aber auch er glaubt nicht, daß die Hörer über ein drittes NWDR-Programm so begeistert sein werden, daß sie freudig 18 DM im Jahr extra dafür bezahlen.
Florieren könnte sein Drahtfunk erst, wenn er ganz wie einst freie Hand in der Programmauswahl hätte und sich von RIAS bis zum Südwestfunk etwas Passendes für die norddeutschen Hörer aussuchen könnte. Sein Ideal-Schaltschema für die drei Drahtfunkkanäle nach der Praxis von einst bis 1939:
* ein Lokalsender (NWDR 1 oder 2),
* Frankfurt oder Südwestfunk und
* in vierwöchentlichem Wechsel entsprechend den Hörerwünschen ein weiterer deutscher Sender, der nach der Wellendemontage in Norddeutschland nicht immer einwandfrei zu empfangen ist.
Aber bevor daran zu denken ist, müßte der bundesdeutsche Rundfunkföderalismus erst wieder abgebaut und die Post im Genuß ihrer alten Rechte sein. Viele Postleute erhoffen sich das von dem mühsam herandiskutierten Bundesrundfunkgesetz.
Formulierte Ministerialdirigent Dr. Schuster vor dem Bundestagsausschuß für Post- und Fernmeldewesen vorsichtig: "In Zukunft - also nach Aufhebung des alliierten Gesetzes Nr. 5 - wird das Recht, Rundfunksendeanlagen zu lizenzieren, dem Bund und innerhalb des Bundes dem für das Fernmeldewesen zuständigen Bundesminister übertragen werden müssen."
Für das Fernmeldewesen zuständig ist Postminister Schuberth. Außer ihm interessieren sich aber auch Innenminister Lehr und, in Ermangelung eines Bundeskultusministers, die ständige Konferenz der Länder-Kultusminister lebhaft für die Ausübung der Funkhoheit. Ihre Argumente brachte Carlo Schmid vor weiland dem Parlamentarischen Rat auf die knappe Formel: "Was hat eine Beethoven-Symphonie mit dem Fernmeldewesen zu tun?"
Der Spiegel 24/1951
Magado
Spurensucher MD
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