Ich würde es nicht übertreiben - Bunker würdevoll zu präsentieren ist wohl eine schwierige Aufgabe. Zumal, wenn sie wie diese am Elbweg wohl nie im Einsatz waren. Sie liegen schon seit Jahrzehnten dort, erst noch säuberlich gestapelt (liegend) und im Anlieferungszustand auf der rechten Straßenseite (vom Otto-Lehmann-Platz aus gesehen), dann als herrenloses Gut von ein paar Anliegern wie auf den Bildern gezeigt für die Grundstücksabgrenzung genutzt. Bei späteren Arbeiten am Elbweg wurde der Stapel etwas auseinandergeräumt und nun legt die Natur ihren sanften Schleier über das Häufchen Unglück. Soll es dabei bleiben oder entsorgt werden.
Diese Bunkerlemente waren möglicherweise für den Bereich des Ausländerlagers von Buckau R. Wolf an der Friedrich-List-Str. gedacht, diese Straße mündet ja etwas schräg gegenüber vom Elbweg in den Otto-Lehmann Platz (Kriegerdenkmal WKI Fermersleben). Das Betriebsgelände beginnt etwa 200 m weiter links und umfasste noch einmal nach der Bahnunterführung hinter der Kleingartensparte (Spartenheim Spatzenfalle) ein größeres Grundstück.
Genau, laßt die Teile dort in Frieden ruhen. Aaaaaber wenn eines Tages der Brückenbunker saniert und begehbar ist wären solche Betonreste ein lohnendes Dekoelement, z.B. im Eingangsbereich. Also ruhen lassen aber merken!
Ich möchte hier noch ein bisschen in „Theorie“ machen.
Zunächst: Der Begriff „Einmannbunker“ ist eine volkstümliche Bezeichnung. Weitere Bezeichnungen waren „Luftschutzzelle“ und „Beobachtungsbunker“. “Einmannbunker“ ist auch insofern irreführend, da solche Bauwerke für bis zu 4 Mann Belegungsstärke hergestellt wurden. Von außen sieht man einem „Einmannbunker“ die für ihn zulässige Kapazität nicht an, aber der Verordnungsgeber hat festgelegt:
An der Innenseite der Splitterschutzzellen ist neben der Einstiegsöffnung in Augenhöhe ein Schild aus dauerhaftem Werkstoff von mindestens 6½ x 10 cm Größe oder eine dauerhafte Aufschrift mit den folgenden Angaben anzubringen: Hersteller mit Namen und Anschrift Fassungsvermögen (nur Angabe der höchstzulässigen Personenzahl) Baustoff Baujahr Gewicht (nur bei nicht ortsfesten Zellen).
Hier ist gleichzeitig die offizielle Bezeichnung des „Einmannbunkers“ erwähnt: „Splitterschutzzelle“.
Spezifiziert wurde:
Splitterschutzzellen dienen dem Aufenthalt eines oder mehrerer Beobachtungsposten während eines Luftangriffs. Sie schützen gegen Splitter von Sprengbomben, Volltreffern von Kleinstabwurfmunition und Bautrümmer. Zellen für mehr als 4 Personen sind nicht zugelassen.
Daraus ergaben sich weitere Forderungen:
Die lichte Höhe muss mindestens 1,90 m, die lichte Weite muss mindestens 0,60 m betragen. Für jede Person ist sowohl in Fußbodenhöhe als auch in 1,60 m Höhe eine Grundfläche von mindestens 0,30 qm vorgesehen. In 1,90 m Höhe kann die Grundfläche halb so groß sein. Die Gesamtgrundfläche darf nicht größer als 1,5 m² sein.
Ebenso gab es Festlegungen zum Materialeinsatz, zur Ausführung der Türen und Sehschlitze. Als Wandstärke für Stahlbeton-, Stampfbeton- oder Rüttelbetonzellen ergaben sich unter Beachtung aller genannten Vorschriften 20 - 25 cm.
Die Bauvorschriften waren erstmals im „Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe - Az 41 L 42 12 Nr. 22136/43 (L In 13/3 II Ca)“ vom September 1943 festgelegt. Sie waren gleichzeitig Grundlage für die Bauartprüfung und -zulassung durch die Reichsanstalt für Luftschutz, die auch die für Luftschutzgegenstände aller Art vorgeschriebene RL-Nummer vergab, die auf jeder hergestellten Splitterschutzzelle anzubringen war. Die nach dem Erlass gefertigte Splitterschutzzelle erhielt die Allgemeine Vertriebsgenehmigung unter der (Sammel )Nummer RL3-44/1A.
Allerdings war vor der Normierung der Kleinstschutzbauten ein Bedarf für solche Einrichtungen erwartet und demzufolge auch die Herstellung organisiert. Einheitliche Bauformen gab es nicht. Eine Ausnahme bildete die Deutsche Reichsbahn, die für ihren Eigenbedarf bereits 1942 einen Standard festlegte.
Die von der Reichsanstalt für Luftschutz vorher erteilten Baugenehmigungen und RL-Nummern wurden aufgrund des genannten Erlasses ab 14. 1. 1944 ungültig.
Es war übrigens nicht vorgeschrieben, dass Splitterschutzzellen rund sein mussten. Im Erlass des RdL und ObL war zur äußeren Form lediglich bestimmt:
Es sind ortsfeste und versetzbare Ausführungsformen möglich. Die Wahl der Zellenform ist innerhalb der in den Ziffern 3 und 4 gebotenen Grenzen [lichte Weite, Innenhöhe, Grundfläche usw.] freigestellt. Gebäudemauern, Pfeiler usw. können bei Beachtung des Abschnittes E in den Zellenkörper einbezogen werden.
In der Regel waren die Splitterschutzzellen auf einem Fundament fest verankert. Ihr Verwendungszweck war vielseitig - als Personenschutz für Brandwachen, die die Aufgabe hatten, bei Bombenangriffen das Umfeld zu beobachten und die Lösch- und Bergungstrupps zu alarmieren, - für Arbeiter an nicht zeitweilig freimachbaren Arbeitsplätzen z.B. in E-Schaltwarten, in Hydrierwerken, im Verkehrs- und Rangiereinsatz der Reichsbahn usw., - für Wachmannschaften der Kriegsgefangenen-, Arbeits- und Konzentrationslager, - für den privaten Gebrauch.
Bis 1938 wurden Splitterschutzzellen meistens aus Stahl hergestellt (Wandstärken ca. 4 cm), dann aber zur Sicherung der Stahl- und Eisenversorgung der Rüstungswirtschaft verboten.
Splitterschutzzellen waren lediglich splitter- und trümmerfest. Direktbeschuss oder Bombentreffern im Nahbereich konnten diese Splitterschutzzellen nicht widerstehen. Wegen der Gefahr des Herausreißens aus der Verankerung und Umkippens war der Einbau einer Notausstiegsluke üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Die Splitterschutzzellen waren nicht gasdicht. Vor entsprechende Gefahren sollten Gasmasken schützen.
Nach der deutschen Kapitulation fielen die Kleinschutzbauten unter die Demilitarisierungsvorschriften der Siegermächte, denen vielfach damit Genüge getan wurde, dass die Türen abgerissen oder ausgebaut wurden. Zum Teil wurden die Fundamente untergraben bis das Bauteil umkippte und in die Grube fiel, in der es mit Erde überschüttet wurde. Hangabsicherungen und Pflanzkübel waren auch als Weiterverwendung statthaft. Eine echte und umfassende Kontrolle der „Einmannbunker“-Beseitigung hat wahrscheinlich zu keiner Zeit stattgefunden.
Hallo, wenn noch etliche Teile der ,,Splitterschutzzellen" an besagter Stelle herum liegen, warum nicht ein Teil vervollständigen und ins Museum bringen? Andere Teile einlagern, bevor sie verschwinden oder zerstört werden. Klar, bisher liegen sie schon seit Jahrzehnten in der Botanik und keinen hat es gestört. Doch das muss ja so nicht bleiben und der Zahn der Zeit nagt außerdem weiter. Bleiben natürlich ein paar Fragen offen. Wer kann dafür gewonnen werden und wohin dann mit diesen Segmenten. MfG Wirbelwind
Vorgefertigte BWS (Brandwachenstände) wurden zu Tausenden hergestellt. Einige frühe BWS, die in den 1930er Jahren hergestellt wurden, bestanden aus Stahl, wie dieses Beispiel, das heute im Overloon Museum in den Niederlanden aufbewahrt wird.
Der Aschenberg Der sogenannte Aschenberg war durch stetes Verkippen von Werksabfällen, die überwiegend aus der Gießerei stammten, entstanden. Die Massen aus Formsand, Kraftwerksrückständen und auch Teer verdichteten sich so sehr, dass diese Halde „bombensicher“ wurde. Dies war Voraussetzung für den Bau von Luftschutzanlagen durch das Krupp- Gruson-Werk. Die werkseitig zugänglichen Stollen bestanden aus gemauerten Gewölben und wurden von den Arbeitern und Kriegsgefangenen genutzt. Auf der Siedlungsseite wurden in Abstimmung mit dem Krupp-Gruson-Werk durch die Siedler Stollen in den Aschenberg getrieben, die miteinander verbunden als Schutzraum für die Familien dienten. Dies geschah in mühseliger, schwerer Handarbeit. Die Stollen wurden mit Holzbalken und Bohlen abgestützt. Eingänge bestanden hier im Alfried Der Zweite Weltkrieg und die Nachkriegszeit Der Zweite Weltkrieg hinterließ in der Krupp-Gruson-Siedlung beträchtliche Sachschäden und leider auch Tote und Verletzte. Durch die Bombenangriffe erlitten nahezu alle Häuser Beschädigungen. 14 Häuser wurden völlig zerstört. Über eine besondere Tragödie berichteten Zeitzeugen: „Wir schliefen die erste Nacht wieder im eigenen Haus. Seit dem letzten Tag (18. April 1945) waren die „Amis“ in Magdeburg. Raus aus dem Bunker! Die Bombenangriffe waren vorbei. Jetzt drohte von oben keine Gefahr mehr. Dann, in den letzten Stunden der Nacht vom 19. zum 20. April 1945 wieder das verhasste Flugzeuggeräusch. Eine deutsches Flugzeug wurde von amerikanischer Flak beschossen. Der deutsche Pilot klinkte seine Bomben aus. Die tödliche Last traf das Doppelhaus Behrens/Pfannschmidt im Alfried- Privatweg 50/52. Ein ganze Familie wurde ausgelöscht; Großeltern, Mutter, Kind und Säugling. Das Baby war erst wenige Tage alt, es wurde im Bunker geboren. Auf die Welt kam es mit Hilfe der Hebamme Frau Steinberg, Ingrid Oelzes Oma, die in Buckau wohnte und trotz des andauernden Beschusses und der Bombenangriffe zur Geburtshilfe in den Bunker kam. Geboren, um gleich wieder getötet zu werden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann der Neuanfang unter den schwierigsten Bedingungen. Aber der Lebensmut und die beginnende Stabilisierung der Versorgung der Bevölkerung ließ die Menschen wieder hoffen. Zeitzeugen erinnerten sich: „Die zerstörten Häuser wurden wieder aufgebaut. Ein Sack Zement kostete 50 bis 60 Mark. In die Fenster wurden erst einmal Igelittscheiben eingesetzt. In der Hegelstraße durften wir uns Steine aus den Trümmern suchen und abputzen. Wir haben sie dann mit dem Handwagen zu Fuß bis in unser Grundstück gebracht. Diesen Weg mussten wir sehr oft gehen.“
Am Samstag, den 03.07.2021, wurde gegen 20:00 Uhr bekannt, dass sich mehrere Personen unerlaubt auf dem ehemaligen Reichsbahngelände, auch bekannt als Ravelin III, aufhalten sollen. Durch die Beamten konnten mehrere Personen festgestellt werden. Die Personen hatten sich unberechtigt Zutritt zum vor Ort befindlichen Bunker verschafft und diesen als Partyräumlichkeit genutzt. Insgesamt 27 Personen im Alter von 13 bis 21 Jahren müssen nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch rechnen. Weiterhin wurden insgesamt vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz, aufgrund eines mitgeführten Teleskopschlagstockes, eingeleitet.
Ist der Bunker bekannt?
Linse
Wenn nicht explizit anders ausgewiesen, dann Sammlung/Eigentum Linse Bilder/Beiträge dürfen "Nichtgewerblich" genutzt werden.