Habe erst heute 3 Dokumente erhalten zur Aufstellung von Heimatflak-Btterien aus Personal von Großbetrieben. Ob das auch in Magdeburg erfolgte ist mir zumindest aus hiesigen Quellen nicht bekannt, außer das laut ZZ für die Lemsdorfer Flak Zivilisten zeitweise eingesetzt waren aus Betrieben.
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Hallo, wie muss ich mir das Vorstellen Zivilisten bei der Heimatflak? Als Unterstützung der regulären Flak-Soldaten, analog den Flak-Helfern oder komplette Batterien? Sozusagen die Vorläufer der späteren Kampfgruppen nach dem Krieg?
Hallo, eine kleine Frage zwischendurch. Weiß jemand, wo sich die Flakstellung auf dem Schönebecker Hummelberg befunden haben soll? Zwischen 1939 bis 1943 war auf dem Hügel im Turm die „Flak-M.G.-Kompagnie 61“ untergebracht. In diversen Büchern, wie zum Beispiel in der Spurensuche (Schönebeck (Elbe), 1999), gab es zumindest den Hinweis, dass am Hummelberg eine Flak stand.
____________________________________ Beste Grüße aus der Elbestadt Schönebeck!
Neben den vielen Einzelheiten zu den Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg fehlen immer wieder Informationen über Grundsätzliches. Es ist zwar wichtig zu wissen, was geschehen ist, aber warum und wie sind mindestens gleichbedeutend. Da bei den Kampfhandlungen in und um Magdeburg immer wieder die Flak einen umfangreichen Informationsbeitrag leistet, will ich einen Teilaspekt zusammenfassen, der im Forum mehr oder weniger oft und kurz erwähnt ist. Wenn aber jemand im Zusammenhang darüber sprechen will, sind die hier festgehaltenen Informationen eher dürftig und keinesfalls ausreichend zum Verständnis des Sachverhaltes. Deshalb ein kurzer Überblick über das Teilgebiet der
Heimat- und Alarmflakbatterien Beide Arten waren gekennzeichnet durch ihr Einsatzgebiet. Dieses lag nicht an den Fronten der Wehrmacht und den großen Schauplätzen des Krieges, sondern im Reichsgebiet, an der „Heimatfront“. Der fortschreitende alliierte Luftkrieg über Deutschland und der zunehmende Verlust der Luftüberlegenheit der deutschen Luftwaffe über dem Reichsgebiet, der durch Rüstungsanstrengungen materiell nicht mehr ausgeglichen werden konnte, machte die Konzentration auf eine stärkere passive Luftkriegsführung notwendig. Einfach ausgedrückt: Die Luftabwehr im Binnenland musste verstärkt werden. Dieser Gedanke lag nahe, da die Geschützproduktion noch Reserven hatte und der Verlust von Flugzeugabwehrkanonen prozentual deutlich unter den Verlustziffern der fliegenden Einheiten lag. Dazu kam, dass für die Arbeit an den Geschützen kein aufwändig auszubildendes Personal mit langen Ausbildungszeiten benötigt wurde. Auch der körperliche Einsatz hielt sich bei einem Großteil der Geschützbesatzungen in Grenzen, da für die Luftabwehr überwiegend ortsfeste Geschütze (zu ihnen können im weitesten Sinne auch Geschütze auf Kreuzlafette gezählt werden) verwendet wurden. Damit waren an die körperlichen Voraussetzungen der Bedienmannschaften niedrigere Anforderungen als für die Truppen im Fronteinsatz zu stellen. Auch Jugendliche und eingeschränkt verwendungsfähig eingestufte Wehrpflichtige waren zum Dienst an Fla-Geschützen in der Lage. Es gab sogar erhebliche Einsatzbereiche für Frauen und Mädchen, so im Nachrichten- und Meldedienst, dann in den Scheinwerferbatterien, bei der Luftraumüberwachung und schließlich sogar in Flakeinheiten direkt.
Ein gewollter und kalkulierter Nebeneffekt war die Freisetzung junger leistungsfähiger Soldaten für den Fronteinsatz. Die Kalkulation sagte aus, dass durch 100 Ersatzkräfte 70 voll einsatzfähige Soldaten aus den Flakeinheiten herausgelöst werden konnten. Die Zahl wurde später sogar auf 80 heraufgesetzt.
Ein erster Schritt war die Schaffung von Heimatflakbatterien. Die gesetzliche Vorschrift zur Bildung dieser Einrichtung war mit der Verordnung über den kurzfristigen Wehrdienst bei der Luftwaffe vom 27. Mai 1942 geschaffen. Diese Verordnung regelte die Möglichkeit zur Heranziehung von Angehörigen aller Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten im Rahmen der Wehrpflicht. Die Einberufung zum kurzfristigen Wehrdienst in den Heimatflakbatterien ging allen anderen Heranziehungen aufgrund anderer Gesetze und Bestimmungen, also auch der Notdienstverordnung, vor.
Das Bedienpersonal für die Heimatflakbatterien bestand aus Angestellten und Arbeitern nahegelegener Betriebe und Einrichtungen, oder aus der Einwohnerschaft der umliegenden Städte, Dörfer und Ortsteile. Die Angehörigen der Heimatflak gingen im Übrigen ihrer gewohnten Tätigkeit nach und wurden grundsätzlich nur bei Luftgefahr sowie zum Bereitschaftsdienst und zur Ausbildung einberufen. Bei Einsätzen bis zu drei Tagen wurde das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber fortgezahlt, bis zu drei Stunden Einsatzzeit über die Normalarbeitszeit im nichtmilitärischen Einsatz (Überstunden) wurden nicht besonders vergütet. Bei längerem Einsatz gab es ähnliche wie bei der Wehrmacht übliche Soldzahlungen.
Die Heranziehung von Zivilpersonen („Nichtgediente“) erfolgte durch schriftlichen Befehl der zuständigen Wehrersatzdienststelle, dem der Herangezogene unverzüglich Folge zu leisten hatte. Er wurde als Soldat vereidigt. Der Dienst wurde als Ableistung der Wehrpflicht angerechnet.
Die Einberufung konnte mündlich oder schriftlich sowie durch besondere Signale oder den Ausruf „Fliegeralarm“ erfolgen, aber auch durch Anordnungen und Dienstpläne vorgenommen werden. Die Befehlsgewalt lag bei den Batterieführern und deren Vorgesetzten.
Mit dem Empfang des Heranziehungsbefehls wurde der Herangezogene „Flakwehrmann“. Seine Stellung entsprach der eines in die Heimat beurlaubten, ausgehobenen oder freiwillig dienenden Wehrpflichtige. Neben den Heimatflakbatterien gab es Alarmflakbatterien. Ihr Entstehungstermin lag nur wenige Wochen nach dem der Heimatflakbatterien. Ihre Entstehung wurde im Kriegstagebuch des OKW dokumentiert:
B. Kriegstagebuch 18. Juni 1942 (KTB der Kriegsgeschichtlichen Abteilung des OKW)
[Führer auf dem Obersalzberg] Der Führer befiehlt dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition die Durchführung der für Norwegen befohlenen Baumaßnahmen mit allen Mitteln in der kürzesten Zeit, da sie kriegsentscheidend sind. Der Führer befiehlt, daß Personen deutscher Herkunft, die in Sabotagetrupps in fremder oder deutscher Uniform oder in Zivil gefangen werden, nicht sofort niedergemacht, sondern grundsätzlich sofort dem Sicherungsdienst übergeben werden, damit sie über ihre Beziehungen und Hintermänner vernommen werden können. Die Zahl der angefertigten Flakwaffen vermehrt sich dauernd, während ihre personelle Besetzung durch die Luftwaffe nicht möglich ist. Der Führer genehmigt daher den Antrag des Ob.d.L. zur Aufstellung von „Alarmflakbatterien" im Heimatkriegsgebiet, in den besetzten Gebieten sowie in Dänemark und Norwegen, zu deren personeller Besetzung neben der Luftwaffe auch Truppen und Dienststellen des Heeres und der Kriegsmarine herangezogen werden können, soweit sie nicht durch andere Aufgaben gebunden sind.
Quelle: Kriegstagebuch des OKW (Wehrmachtführungsstab) Band II (1942), 1. Halbband, Seite 432, Frankfurt a.M. 1963
Der Unterschied zur Heimatflak lag also nicht im Einsatzgebiet, sondern in der Zusammensetzung der Bedienmannschaften. Neben der Luftwaffe, zu deren Struktur die Flak-Einheiten zählten, hatten auch die anderen Wehrmachtteile (Heer, Marine, Waffen-SS) Personal für die Bedienmannschaften zu stellen. Dieses setzte sich aus Soldaten, Wehrmachtsbeamten sowie aus Personal des Wehrmachtsgefolges zusammen. Hilfspersonal in Form ziviler Kräfte war nicht vorgesehen, konnte aber über die Wehrersatzdienststellen ebenfalls angefordert werden. Für diese galten dann die Bestimmungen wie bei der Heimatflak entsprechend.
Der freiwillige Dienst in den Alarmflakbatterien stand noch nicht einberufenen wehrpflichtigen Arbeitern und Angestellten ab vollendetem 17. Lebensjahr sowie auch solchen, die das wehrpflichtige Alter überschritten hatten, offen.
Den Heimat- und Alarmflakbatterien als Einrichtungen, die nicht mit militärischem Stammpersonal ausgestattet wurden, folgte der Kriegshilfeeinsatz der deutschen Jugend ab Januar 1943 mit dem Institut der „Luftwaffenhelfer“, vielen besser als „Flakhelfer“ bekannt.
Nachtrag: Wehrmachtsangehörige konnten überall dort, wo eine Verwendung in Alarmflakbatterien nicht möglich war, zum Dienst in Heimatflakbatterien herangezogen werden. (Quelle: Allgemeine Heeresmitteilungen 1943, S. 321, Nr. 491)