Es werden wohl in der Pietzpuhler Angelegenheit noch Fragen offen bleiben, die sich nicht mehr lösen lassen werden. Erst dann, wenn ich die Rechrche abschließe, fasse noch einmal die Fakten am Schluss der Doku zusammen.
Magado-2 Wenn nicht anders ausgewiesen, dann Sammlung/Eigentum Magado Bilder/Beiträge dürfen "Nichtgewerblich" genutzt werden.
Um die Spur des Gutsverwalters weiter verfolgen zu können, hilft vielleicht ein entsprechender Antrag ans Meldeamt, sofern dieser Deutschland nicht verlassen hat bzw.1945 nicht erschossen wurde. MfG Rüdiger
Das ist sehr praktisch um eine Menge Leute verschwinden zu lassen. Aber es müssen weitere Daten über den Familiennamen vorhanden sein. Den Namen gibt es heut in Pipu meines Wissens nach nicht. Aber kann man nicht über Kirchenregister was rausfinden? Fraglich wo man da anfängt.
Es gab auch noch einen Aufseher namens Georg Weber.
Habe den Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !!!
Da geb ich dir Recht. Selbst wenn er überlebte und noch vor den Russen türmen konnte, wo sollte man ihn westelbisch westlich der damaligen Demarkationslinie finden??? Wenn er unscheinbar blieb? Kaum lösbar. Dass Margarete (Werners Frau) gefunden wurde ist ja Zufall. Dass sie lebte und wo, Auffindung war auch nur dem geschuldet, dass sie adelig war und im geneal. Institut erfasst war. Bei Normalbürgern kommt das ja nicht in Frage.
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Frage. Unter #1 im Zeitzeugenbericht steht, die Frau des Gutsinspektors versorgte im Schloß Flüchtige aus den Nachbarorten und floh dann selbst über die Elbe zu den Amis. So haben es dann vielleicht wirklich die Meisten vom Schloß getan? Also auch der Inspektor selbst?
Habe den Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !!!
Die Frage ist nun, ob sie mit ihren drei Kindern in P war und zu den Amis rüber ist oder ob die Kinder bereits schon zu dieser Zeit im Harz in Sicherheit waren. Da nun auch die drei Kinder von Werner verstorben sind, kann der Sachverhalt auch nicht mehr geklärt werden.
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Die heutige Suche im Burger Stadtarchiv ist ebenfalls ohne Erfolg geblieben. Konnte allerdings Einwohnerregister nur für Burg 1939 finden und kopieren. P ist darin nicht enthalten.
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In meiner Unbedarftheit dachte ich bei meinem Vorschlag mit dem Einwohnermeldeamt eher an die Zeit nach 1945, als die Verwaltungen wieder arbeiteten und sich die Leute registrieren liesen.Name und Gebutstag des besagten Gutsinspektors sind doch bekannt. MfG Rüdiger
Genau daran dachte ich ja auch, aber bis 1946 ist auch alles auf den Scheiterhaufen gelandet. Inzwischen gibts aus Pi die Info, das der Gutsinspektor nie wieder gesehen wurde, quasi in Pi ab 1945 nicht mehr existierte. Ob erschossen oder noch in letzter Minute zum Ami getürmt....??? Alle weiteren sind erst ab 1946 erfasst. Das ist aber ein ganz anderes Thema...
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Neue Informationen zu den Recherchen zu Lothar von Wulfen! Die Hoffnung stirbt als letztes. Wir geben nicht auf. Hier nun ein Einblick in den Mailverkehr mit dem Amtsgericht Überlingen.
Eingang der Mail am 01.09.2015
Sehr geehrter Herr Schulze,
in Beantwortung Ihrer mail vom 06.08.2015 kann ich Ihnen heute mitteilen, dass das Verfahren hier unter dem Aktenzeichen UR II 13/54 geführt wurde.
Ich werde nun in unserer Registratur nachforschen, ob diese Akten hier noch aufbewahrt werden oder an das Staatsarchiv in Freiburg abgegeben wurden. Ich bitte die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Durch Urlaubsabwicklung war es mir jedoch nicht früher möglich, in dieser Sache tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Waibel Justizhauptsekretärin
Eingang der Mail vom 02.09.2015 Sehr geehrter Herr Schulze,
die Akte in obiger Angelegenheit wurde am 15.08.1990 an das Staatsarchiv in Freiburg abgegeben. Ich habe die Akte nun dort angefordert und werde mich zu gegebener Zeit wieder bei Ihnen melden (Wiedervorlage habe ich auf den 10.10.2015 notiert).
Wie bereits schon vor längerer Zeit von mir angekündigt wurde, hier nun das Ergebnis vom AG-Überlingen.
Amtsgericht Überlingen Überlingen, den 25.II.55 Aktenzeichen Aufgebotsverfahren zum UR II 13/ 54 Zwecke der Todeserklärung des kriegsvermißten Gutsbesitzers Lothar von Wullfen
Beschluß.
1. Der(die) kriegsvermißte Lothar von Wulffen geboren am 15.11.1873 in: Pietzpuhl Krs. Jerichow I wird für tot erklärt. 2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31.12.49 festgestellt. 3. Das Verfahren ist gebühren frei; Auslagen werden nicht erhoben. Gründe: Der in Überlingen, Mühlweg 2 wohnhafte Dajo von Wulffen hat beantragt, seinen kriegsvermißten Vater Für tot zu erklären. Er trägt zur Begründung vor, der vermisste sei in Pietzpuhl von den Russen bei deren kommen gefangengenommen worden und dann in das Zuchthaus Torgau verbracht worden. Nachrichten sind keine von ihm eingegangen. Lediglich der ihn behandelnde Arzt Dr. Birk in Burg bei Magdeburg habe dem Pietzpuhler Revierförster Karl Höcher mitgeteilt, der Vermisste sei am 9.März1946 verstorben.
Der Antragsteller ist nach §16 IIc des Verschollenheitsgesetzes zur Stellung des Antrags berechtigt. Die örtl. und sachl. Zuständigkeit ergibt sich aus den § 14,15 Verschollenheitsgesetz.
Der Antrag ist gemäß Art.2§1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes ist der 9. Juli 1954 erlassen und in der Verschollenheitsliste Nr. 960 vom 30.7.1954 sowie an der Gerichtstafel bekannt gemacht worden. Nach Auskunft der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht -Abwicklungsstelle- in Berlin Wittenau vom 9.4.54 liegen dort weder Verlustmeldungen noch sonstige Aufzeichnungen über den Verbleib des vermissten vor. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat gegen die Durchführung des Verfahrens keine Einwendungen erhoben. Dem Antrag wird stattgegeben und der Vermisste für tot zu erklären, da nach den angegebenen Umständen ernstliche Zweifel an dem Fortleben des Vermissten begründet sind und eine Nachricht über ihn bis zum Aufgebotstermin nicht eingegangen ist. Die Feststellung des Todeszeitpunktes erfolgt nach Art.2§2Abs.III des Verschollenheitsrechtsänderungsgesetzes.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art.2§6 desselben Gesetzes.
von Dultzy
Überlingen, den 1.März 1955
Beschluß:
1. Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses an Antragsteller mit dem Anfügen: Die Rechtskraft des Beschlusses tritt in etwa 2 Monaten ein. 2. Veröffentlichung durch: a) Verschollenheitslister, b) Anschlag an der Gerichtstafel 3. vorl. 1.4.1955 (Veröffentl. Anz.)
Geschäftsstelle des Amtsgerichts:
Überlingen, den 5.Juli 1955
Der Todeserklärungsbeschluss ist rechtskräftig
Beschluss:
1.Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtskraftbescheinigung an: a) Antragsteller Dajo von Wulffen in Überlingen, Mühlweg 2. b) Amtsgericht Berlin-Schöneberg c) Abwicklungsstelle Berlin-Wittenau (Postfach) d) Notariat Überlingen als Nachlassgericht mit dem Anfügen: Antragsteller ist Dajo von Wulffen in Überlingen, Mühlenweg 2 e) Standesamt Überlingen mit dem Anfügen wie bei d), f) Finanzamt Überlingen mit dem Anfügen wie bei d). (Ziff. 1e) und f) ohne Gründe) g) das Standesamt Berlin-Charlottenburg 5, Kuno-Fischerstraße 8 mit Belegschreiben: In der Anlage übersenden wir eine Ausfertigung des Todeserklärungsbeschlusses mit Rechtskraftbescheinigung zur Eintragung in das Buch für Todeserklärungen.
Personalien des für tot Erklärten
1. Sämtliche Vornamen: Lothar Zusatzname: von Wulffen 2. Beruf: Rittergutbesitzer 3. Letzter militärischer Dienstgrad: -- 4. Familienstand: (led., verh., verw., geschieden.) mit Dorothea geb. von Langen-Steinkeller 5. Staatsangehörigkeit: deutsch 6. Religion: evangelisch 7. Letzter Wohnsitz: Pietzpuhl, Krs. Jerichow 1, Prov. Sachsen-Anhalt 8. Geburtstag und- Ort: 15.11.1873 in Pitzpuhl 9. Standesamt der Geburt: Stegelitz, Krs. Jerichow 1 10 Ort und Datum der Heirat: 6.5.1900 in Wildenow, Krs. Friedeberg/Neumark (bei Ledigen Heirat der Eltern) 11. Standesamt der Heirat: Friedeberg 12. Name und Unterschrift des Antragstellers: Dajo von Wulffen in Überlingen/Bodensee, Mühlweg 2
2. Zur Registrierung
14.Febr.1968
Herr dajo von Wullfen, Überlingen Alte Owingerstraße 8, beantragt Erteilung von 2 Ausfertigungen des Todeserklärungsbeschlusses vom 25.2.1955 mit Gründen und Rechtskraftbescheinigung.
14.Febr. 1968 Eilt
B. 1. Erteilung von 2 Ausfertigungen d. Beschl.v.25.2.1955 AS 25.v. mit Rechtskraftbescheinigung. 2.Kosten (Schreibgeb. 1.- DM bezahlt) 3. Zur Reg.