Ich befürchte, dass zu den Lagern der weiblichen Jugend nur sehr schwer zusammenhängende Informationen zu beschaffen sind. Das hängt vor allem mit der spezifischen Rolle zusammen, die von den Nationalsozialisten der deutschen Frau zugedacht war und die dann mit den Realitäten nicht immer zu vereinbaren waren. Um vielleicht mal ein bisschen Systematik reinzubringen will ich die Rand- und Rahmenbedingungen für den RADwJ beleuchten. Zunächst zur Geschichte des Frauenarbeitsdienstes.
Arbeitsdienst der weiblichen Jugend
Kurzer geschichtlicher Abriss
Frauenarbeitsdienst wurde bereits 1794 durch Therese Cabarrus- Fontenay, die 1794 dem französischen Nationalkonvent eine Denkschrift über die Einführung der Frauendienstpflicht zugeleitet hatte, propagiert. In dieser von der französischen Revolution inspirierten Vorstellung sahen die Nationalsozialisten den geistigen Ursprung der Frauendienstpflicht. Seltsamerweise akzeptierten sie an dieser Stelle die von ihnen sonst abgelehnte französische Revolution bzw. deren Ideen. (Literaturquellen: Toni Saring, Der Deutsche Frauenarbeitsdienst, Berlin-Zehlendorf 1934, S. 61; Lilli Marawske-Birkner, Der weibliche Arbeitsdienst. Seine Vorgeschichte und gegenwärtige Gestaltung, Leipzig 1942, S. 24) Der Gedanke zur Arbeitsdienstpflicht von Männern kam erst sehr viel später – nach dem Ersten Weltkrieg infolge der Demobilisierung der Armeen bei den Verlierermächten sowie die industriellen Einschränkungen durch dem Versailler Vertrag. Ihre erste Anwendung fand sie 1920 in Bulgarien mit einer Dienstzeit von 12 Monaten. In Deutschland begann der Frauendienst als freiwilliger Dienst zunächst im Ersten Weltkrieg und wurde von privaten Vereinen und Vereinigungen getragen und organisiert. Als Beispiel sollen die Frauenvereine des Deutschen Roten Kreuzes genannt werden, die sich für Kriegshilfsdienste einsetzten und auch die ersten Forderungen nach Gründung einer Berufsschwesternschaft stellten. Bild: Freiwilliger Frauenhilfsdienst während des 1. Weltkrieges auf dem Magdeburger Hauptbahnhof. Aufnahme von 1915
Bild entfernt (keine Rechte)
In den 20er Jahren gründeten sich weitere Frauendienste mit dem Ziel sozialpädagogische (Kindergärten), pflegerische (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) oder hauswirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Ein Hintergedanke dabei war auch die Durchsetzung der Anerkennung der Frau innerhalb der rein männlich organisierten Gesellschaft. Am 5. Juni 1931 schließlich wurde von der Reichsregierung eine Notverordnung in Kraft gesetzt (RGBl. 1931 I, S. 279), nach der ein freiwilliger Arbeitsdienst zu schaffen war, mit dem für langfristig arbeitslose Frauen und Mädchen im Bereich gemeinnütziger Dienstleistungen Arbeit geschaffen werden sollte. Dieser Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) konnte aber nicht in ausreichendem Maße Arbeitsfelder für weibliche Arbeitsdienstwillige (ADW) entwickeln. Im Juli 1932 wurde der FAD zur Angelegenheit ausschließlich junger Männer und Frauen erklärt und die Altersgrenze auf 25 Jahre festgelegt. Die Beschränkung der Dienstzeit betrug zunächst20 Wochen und wurde mit dieser Maßnahme auf 40 Wochen verlängert. Der FAD war keine eigene Organisation, sondern auf Trägerorganisationen angewiesen. Diese mussten bei der 1927 gegründeten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RfA) – seit diesem Zeitpunkt gibt es Arbeitsämter in Deutschland – einen Finanzierungsantrag stellen und begründen (Nachweis der Gemeinnützigkeit). Als Trägerorganisationen gab es ein buntes Sammelsurium (z. B. der Stahlhelm, evangelische Mädchenheime, der Bund deutscher Bibelkreis, der Caritasverband, verschiedene Stadtverwaltungen, der Bund Königin Luise), bezogen auf den weiblichen FAD beteiligten sich die Nationalsozialisten nicht. Der spätere Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl erklärte den Standpunkt der Nationalsozialisten im Mai 1932 damit, dass man „auf Arbeitsdienst der Frauen... vorläufig verzichten" wolle, da dieser sich „im wesentlichen als weiteres Schuljahr mit Ausbildung im Haushalt, Kinder- und Krankenpflege, Gartenbau, Kleintierzucht usw. darstellen" würde. Die RfA, deren Präsident seit 1932 auch Reichskommissar des FAD war, organisierte ihre Arbeit mit dem FAD über die Landesarbeitsämter, die in jedem deutschen Gliedstaat geschaffen wurden. Die FAD-Bezirke waren geografisch mit den Landesarbeitsamtsbereichen identisch. Für den weiblichen FAD wurde 1932 das Arbeitsfeld abgesteckt als „vor allem um das Erhalten und Pflegen von Sachgütern, das Umwandeln alter Gegenstände für neuen Gebrauch und um hauswirtschaftliche Leistungen für Dienstwillige oder Notleidende“. Das galt als volkswirtschaftlich wertvolle Arbeit und damit als förderwürdig, also finanzierbar.
Das sind zunächst die Dinge gewesen, die sich den nationalsozialistischen Machthabern bei der Machtübernahme am 30. 1. 1933 geboten haben.
Getreu dem Motto, dass man die Bürger zu Volksgenossen umformen wollte, griff der nationalsozialistische Staat zu Beginn seiner Herrschaft auch sofort auf die im FAD organisierte Jugend zu. Zunächst destruktiv, indem am 28. April 1933 für den gesamten FAD angeordnet wurde, dass neue Arbeitsvorhaben nur noch zu genehmigen seien, wenn entweder der Stahlhelm oder einer der im „Reichsverband deutscher Arbeitsdienstvereine e. V." (RDA) zusammengeschlossenen nationalsozialistischen Dienstträgervereine die Funktion des Dienstträgers übernähmen. Maßnahmen im Rahmen des FAD, die von anderen als diesen Dienstträgern betrieben wurden, mussten ihre Arbeiten mit Ablauf der ihnen bewilligten Förderungsdauer einstellen. Ein Konzept indes, wie ein nationalsozialistischer Arbeitsdienst für die weibliche Jugend aufgebaut werden könne, war nicht in Sicht. Noch ein Negativkonzept wurde am 14. Juni 1933 umgesetzt, als Hierl die sofortige Auflösung sämtlicher „offenen" weiblichen Arbeitsdienstlager befahl. „Geschlossene" Maßnahmen mussten bis zum 30. September eingestellt werden, sofern die Lager nicht „unmittelbare Beziehung zur Siedlung, zur Umschulung von der Industrie zum Land und zur Vorbereitung auf die Bauernhilfe" hatten. Durch diese Anordnungen vom April und vom Juni 1933 wurden sämtliche weiblichen Arbeitsdienstlager, die weder vom Stahlhelm noch vom RDA betrieben wurden, in ihrer Existenz getroffen.
Offene Arbeitsdienstlager waren übrigens eine spezielle Form für weibliche ADW, die dort gemeinsam Arbeiten verrichteten und abends zu ihren Familien zurückkehrten. Ihre Existenz war wegen der Anmarschwege an größere Städte gebunden. Zusätzlich widersprachen sie dem Konzept, der Landflucht zu begegnen und damit den Autarkiegedanken zu unterstützen.
Doch das war noch nicht das Ende vom Abwärtstrend der für die weibliche Jugend geschaffenen Arbeitsdiensteinheiten. Im Juli 1933 wurde dem Stahlhelm das Recht der Trägerschaft für Arbeitsdiensteinheiten völlig entzogen. Für den weiblichen FAD übernahm die neugegründete, unter Kontrolle der Deutschen Arbeitsfront (DAF) stehende „Deutsche Frauenfront" die alleinige Dienstträgerschaft. Gleichzeitig vollzog sich die Trennung von der RfA. Da die DAF allerdings kein Konzept für den Umgang mit einem weiblichen Arbeitsdienst in der Schublade hatte, legte man erst einmal fest, dass die 13 Arbeitsdienstbezirke auf 30 Arbeitsgaue des (männlichen und weiblichen) FAD aufzuteilen sind. Die Arbeitsgaue entsprachen den Gauen der NSDAP. Dort war der NS.-Arbeitsdienst organisiert, der als Gliederung der Partei existierte . Mit dem Gesetz über die Einführung der Arbeitsdienstpflicht 1935 wurde dieser zu einer staatlichen Organisation (unter Parteiaufsicht) und dem Reichsminister des Innern unterstellt. Noch im Jahr 1933 wurde die NS.-Frauenfront wieder aufgelöst und damit der weibliche FAD führerlos. Es ist gut nachzuvollziehen, dass Konzeptionslosigkeit und Kompetenzwirrwarr dem Anliegen eines FAD für die weibliche Jugend nicht gut taten. Er war einem Auflösungsprozess nahe. Von August 1933 bis Januar 1934 sank die Mitgliederzahl des weiblichen FAD von 10 111 auf 7 347. Das war ein Verlust von mehr als einem Viertel und entsprach keineswegs dem Rückgang der Frauenarbeitslosigkeit, die in diesem Zeitraum um weniger als ein Fünftel abgenommen hatte. Es wurde der Versuch eines Neuaufbaus unternommen. Ab 1. Januar 1934 wurde der weibliche Arbeitsdienst organisatorisch vom männlichen Arbeitsdienst getrennt und als „Deutscher Frauenarbeitsdienst“ (DFAD) weitergeführt. Die männlichen Arbeitsgauführer hatten damit ihre Zuständigkeit für den weiblichen Arbeitsdienst verloren und dieser brauchte eine neue Führung. Nach noch nicht einem halben Jahr wurde die Gliederung des weiblichen Arbeitsdienstes von den 30 Arbeitsgauen wieder zurückgeführt auf 13 Landesstellen, die wieder mit den Landesarbeitsamtsbezirken übereinstimmten. Dazu wurde je Bezirk eine Landesstellenleiterin berufen. Die Gesamtleitung wurde der späteren Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink übertragen. Für den DFAD gab es nach Einsetzung von Oberregierungsrat von Funcke als Beauftragten von Hierl vier männliche Vorgesetzte, die jederzeit ihre Vorstellungen vorbringen und durchsetzen konnten: - Reichsarbeitsminister Franz Seldte als Reichskommissar für den FAD, - Reichsarbeitsdienstführer Konstantin Hierl, - Oberregierungsrat von Funcke als Beauftragter für den DFAD, - Der Präsident der RfA, die nach wie vor für die Finanzierung des DFAD. Letzterer konnte zwar nicht in die internen Dienstabläufe eingreifen, aber durch die finanzielle Steuerung doch Einfluss nehmen. Die Dienstträgerschaft lag nunmehr wieder ausschließlich beim RDA, dessen Vorsitzender Hierl war. Das eigentlich Schlimme war, dass jeder der verantwortlichen Führer, Minister oder Präsidenten aus persönlichem Machtstreben versuchte, die Oberhoheit ganz oder teilweise auf sich zu vereinigen. Aber wie ging es mit der Arbeit im DFAD voran. Hierl war ein vollständig rückwärts gewandter Zeitgenosse, der für Deutschlands Zukunft romantische Vorstellungen hegte, die kurz zusammengefasst als Zurück-zur-Natur-Bewegung und einem guten Schuss Wehrhaftigkeit und Expansionsstreben gemischt waren. Danach gehörten Familien aufs Land, um die Ernährung des Volkes zu sichern, Frauen gehörten ins Heim, wo sie Kinder gebären und großziehen konnten, um den rassereinen Bestand des auserwählten Führervolkes zu sichern, ansonsten hatten sie sich dem Willen des Mannes unterzuordnen. Nach der Schließung der FAD-Lager Mitte 1933 wurde bestimmt, dass die weiblichen Arbeitsdienstlager „nur auf dem Lande aufgezogen" werden sollten. Als Arbeitsgebiete wurden „Siedlerschulung, Kleintierzucht, Haltung von Kühen und Schweinen, Land- und Gartenbau" vorgesehen. Die ADW wurden anfänglich in leer stehenden Gutshäusern, Villen, Schulen oder Fabriken untergebracht; als Träger der Arbeit fungierten meist die Bürgermeister oder Kreisbauernführer. Der Einsatzort war für täglich 7 Stunden ein Bauern- oder Neusiedlerhof. Männliche Arbeitsdienstler mussten im Übrigen oft mit den vorhandenen Schnitterkasernen vorlieb nehmen. Die Dienstzeit wurde ab Januar 1934 auf einheitlich 26 Wochen festgelegt (vorher 20 bzw. 40 Wochen). Die Mindestverpflichtungszeit betrug 13 Wochen. Ziel des Einsatzes war es, die jungen Frauen und Mädchen zum Verbleib auf dem Lande zu motivieren. Die dafür gewählten Losungen und die Hymnen auf die Frauen, die im Lager früh vom Strohsack aufstehen mussten und sich „morgenkalt“ waschen sollten, die zum Morgenappell anzutreten hatten und Lieder singend im Gleichschritt in Richtung Arbeitsplatz marschierten, empfanden das vielleicht nicht so motivierend. Und ob der „Feierabend“ die immerhin 17 bis 25 Jahre alten ADW, die wie Kinder beschäftigt wurden: Unnütze Bastelarbeiten, harmlose Sing- und Ratespiele und das Erzählen von Märchen sowie das Kasperletheater bildeten zumeist den Inhalt der Abendstunden, diese Motivation erzeugen konnte, bleibt fraglich . Hier, wie auch beim Rauchverbot (das für den männlichen Arbeitsdienst nicht existierte) und beim Verbot des Genusses alkoholischer Getränke, zeigte sich deut- lich, welcher ideologischen Zielsetzung die Rituale und Verhaltensnormen im DFAD dienen sollten: Der „Formung der deutschen Frau" zum Zwecke ihrer Eingliederung in die „Volksgemeinschaft". Als Fazit bleibt: Im Reich der Nationalsozialisten war für Frauen kein Platz, außer als Mutter, wenn möglich Heldenmutter. Dem entsprach eine Konzeptionslosigkeit, die jede Form organisierter Nutzung weiblicher Einsatzfreudigkeit, -willigkeit und -möglichkeit nichts zu bieten vermochte. Da nicht zum Thema gehörend, soll hier nichts über die Bildungspolitik hinsichtlich weiblicher Facharbeiter oder gar Akademiker gesagt werden. Letztendlich haben ökonomische Zwänge neue, aber nicht bessere Überlegungen provoziert.
Zur Organisation des DFAD: Es gab 13 Bezirksleitungen (Königsberg, Stettin, Schwerin, Berlin, Breslau, Weimar, Dresden, Hannover, Dortmund, Koblenz, Wiesbaden, Stuttgart und München), denen die Lager unterstellt waren. Magdeburg gehörte zum RAD-Bezirk 6, Sitz Weimar [identisch mit Bereich des Landesarbeitsamtes 6 (Mitteldeutschland) in Erfurt]. Wegen der verstärkten Einziehung von Frauen wurden ab 1942 verschiedene RADwJ-Bezirke geteilt, um die Verwaltungsaufgaben beherrschbar zu machen. Für Magdeburg selbst war u. a. die Lagergruppe 61 (weitere sind mir im Moment nicht bekannt) zuständig. Allerdings gab es in Städten über 100 000 Einwohner keine Lager; wie die Zuordnung der weiblichen Jugend dieser Städte erfolgte, habe ich noch nicht feststellen können. Zumindest ist die Existenz eines Lagers der Lagergruppe 61 in Liebau (Wehrbezirk Breslau) ein Indiz für eine überregionale Gliederung. Wird fortgesetzt.
Wie war das nun mit der Arbeitsdienstpflicht der weiblichen Jugend?
Hitler hatte vom deutschen Volk gefordert, ihm vier Jahre Zeit zu geben und dann zu urteilen. 1937 waren fünf Jahre vergangen – und wie lautet das Urteil: Hinsichtlich der Arbeitsdienstpflicht für Frauen war man praktisch noch nicht einen Schritt vorangekommen. Es fehlte ein zentrales Projekt, es fehlten Definitionen und Ziele, es fehlte ein organisatorisches Konzept, es fehlten die materiellen Voraussetzungen und es fehlte das wichtige untere Leitungspersonal sowie die mittlere Leitungsschicht. In der oberen „Führung“ gab es keine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und ein unablässiges Gerangel um den obersten Führungsanspruch. Trotz der 1937 erfolgten Erklärung, dass es nun wirklich losgehe, verstrich das Jahr ohne sichtbaren Fortschritt. Als neuer Kompromiss wurde im Februar 1938 als Vorstufe zum RAD/wJ das „Pflichtjahr für die weibliche Jugend“ (bis 25 Jahre) eingeführt. Diese Arbeitsdienstform ist diejenige, welche noch bis heute als „Pflichtjahr“ bekannt ist. Der Kreis der betroffenen Jugendlichen war jedoch begrenzt: weibliche Arbeitskräfte unter 25 Jahren, die am 28. 2. 1938 oder vorher als Arbeiterinnen oder Angestellte beschäftigt waren, waren von diesem Pflichtjahr befreit. Es wird in diesem Sinne nur der weibliche Nachwuchs erfasst, der noch nicht im Beruf steht. Neueinstellungen in der Textil- und Tabakindustrie, im Bekleidungsgewerbe sowie als Angestellte für kaufmännische und Büroarbeit sind nur möglich, wenn die Bewerberinnen den Nachweis des abgeleisteten Pflichtjahres erbringen. Das sind jeweils keine Tätigkeiten in der kriegswichtigen Industrie. Befreit vom Pflichtjahr waren solche Mädchen und ledige junge Frauen, die im Landdienst, in der Landhilfe und im Arbeitsdienst tätig waren oder die in kinderreichen Familien (auch in der eigenen Familie oder bei Verwandten) tätig sind sowie Kindergärtnerinnen, Fürsorgerinnen, Krankenpflegerinnen u. a. Allerdings betonte Reichsarbeitsführer Hierl im Völkischen Beobachter vom 24. 2. 1938, dass das weibliche Pflichtjahr keine endgültige Lösung, sondern eine Notstandsmaßnahme sei und nur bis zum Inkrafttreten der Arbeitsdienstpflicht für die ganze weibliche Jugend bestehen bleiben werde. Er betont in diesem Zusammenhang, dass es nicht um den wirtschaftlichen Wert dieser Dienstpflicht geht, sondern dass der Arbeitsdienst „eine Hochschule nationalsozialistischer Erziehung zur richtigen Arbeitsauffassung und Volksverbundenheit im Geiste einer gemeinsamen Weltanschauung sei, ist nach dem Willen und den Worten des Führers das große Ziel des Arbeitsdienstes der weiblichen Jugend nicht minder als der männlichen Jugend.“ Für eine solche Zielstellung fehlten aber die Führer und Führerinnen, da bei der weiblichen Jugend der „Ordnungsdienst“ (militärischer Drill) natürlich nicht ein solches Schwergewicht darstellen konnte, wie bei der männlichen Jugend. Für diese Führerinnen hatte man sich etwas einfallen lassen: eine mehr als 5jährige Ausbildung, in der die Auszubildenden überwiegend ohne Einkommen sind und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen. So gab es also wieder Neues, aber nichts endgültiges. In den Geheimen Lageberichten des Sicherheitsdienstes der SS wurde noch am 16. Mai 1940 (Meldungen aus dem Reich Nr. 88) darauf hingewiesen: „Nach Meldungen aus verschiedenen Teilen des Reiches herrscht in vielen Kreisen, namentlich der Landbevölkerung, noch immer Unklarheit über die genaue Abgrenzung von Landjahr, Landdienst, Pflichtjahr, Haushaltungsjahr, Reichsarbeitsdienst usw. Da es uns nicht besser geht, will ich die verschiedenen Dienste noch einmal kurz skizzieren:
Nach der „Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über den verstärkten Einsatz von weiblichen Arbeitskräften in der Land- und Hauswirtschaft vom 15. 2. 1938“ und der „Verordnung zur Förderung der Landbevölkerung vom 7. 7. 1938“ gab es folgende Einsatzformen:
Arbeitsdienst, Landdienst, Landhilfe, hauswirtschaftliches- und Landjahr, Pflichtjahr.
Der Arbeitsdienst war den Männern vorbehalten und wurde im RAD abgeleistet.
Landjahr: nach vollendetem 14. Lebensjahr Jungen und Mädchen in Gruppen zu ca. 50 in Landdienstlagern, von da täglich zu individuellen Einsatzorten auf Höfen.
Landhilfe: (über individuelle Verträge von möglichst mind. 1 Jahr) - wegen der individuellen Gestaltung nur geringe ideologische Beeinflussung und Kontrolle – hat sich nicht bewährt, wurde offiziell nicht abgeschafft aber etwa ab 1936 nur noch wenig praktiziert.
Landdienst: seit 1934, aber systematischer Aufbau erst ab 1938 als Organisation der HJ/des BDM. 1937 erstmalig 3000 Mädchen; Einsatz erfolgt gruppenweise (Betriebsgruppen, Dorfgruppen) Betriebsgruppen: 5 – 50 Mann für Einzelbetrieb, Verpflegung in Eigenregie, Unterbringung durch Betrieb. Dorfgruppe: Einzeleinsatz bei Bauern, Verpflegung durch Einsatzbetrieb, Unterbringung im Landdienstlager. Mindesteinsatzdauer: 6 Monate.
Freiwillige Arbeitshilfe auf dem Land im Sommer erfolgte hauptsächlich durch Schüler (HJ, JV, BDM, JM).
Als (weibliches) Pflichtjahr wurde in Meyers Lexikon (1940, Bd. 8, Sp. 1113) bezeichnet „der Einsatz der weiblichen Jugend in Land- und Hauswirtschaft, aus Gründen der Berufslenkung und um den Fehlbedarf an Arbeitskräften zu decken“. Es ging also nicht mehr um die Beseitigung der Frauenarbeitslosigkeit, sondern um einen Ausgleich des durch Landflucht aufgetretenen Arbeitskräfteverlustes (wobei natürlich auch RAD und Wehrpflicht einen Einfluss ausübten).
Ich möchte hier mein "Sammel"Ergebnis über RAD/RADwJ-Standorte einfügen. Es sind nur solche, die entsprechend der Nummerierung Bezug zu Magdeburg haben (Arbeitsgau 13 bzw. RADwJ-Bezirke der Lagergruppen 61 bzw. 81; Bei RADwJ habe ich noch ein 82er und ein 85er Lager entdeckt, das halt in unsere Gegend passt - ob das zeitweilige Gäste waren weiß ich leider nicht). Die Übersicht muss nicht vollständig sein. Wie zu erkennen ist, haben die Standorte (oder die Besatzungen, es wurde ja halbjährlich neu eingezogen) auch gewechselt. Ob dabei immer der Ehrenname mitgewandert ist, konnte ich nicht feststellen. Alles macht den Eindruck, als wären die Lager teilweise wie auf dem Schachbrett hin und her geschoben und dabei umgetauft oder auch nicht. Ich will mich nicht auch noch in das RAD-Gebiet der RAD-Lager eingliedern - da haben wir im Forum zum Glück Spezialisten. Wenn ich aber bei Recherchen unterwegs bin halte ich die Augen auf. Wer Bedarf hat, kann sich gern bedienen.
RAD-Übersicht Gau XIII bzw. RADwJ-Lagergruppe 60
Meldeämter Magdeburg M 51 Stendal, Horst-Wessel-Str. 1 1938 - 1943 M 52 Magdeburg, Moltkestr. 7 1938 - 1943 M 53 Magdeburg, Sternstr. 27 / Burg b. Magdeburg, Hermann-Göring-Str. 32 1939 / 1939 - 1943 M 54 Magdeburg, Sternstr. 23 1938 - 1943 M 55 Halberstadt, Hauptmann-Loeper-Str. 61 1938 - 1943 M 56 Dessau, Friedrich-Kaserne 1938 – 1943 M ??? – Halberstadt, Lindenstr. 34 (1938)
RAD Eholungsheim Arbeitsgau XIII, Barenberg 7 – Schierke (Harz)
RAD Wachkommando 525/XIII West Schmetzdorf
RAD Arbeitsgau XIII, Königstr. 88 (1943) Generalarbeitsführer Prentzel
Gaukammer des Arbeitsgaues XIII – Magdeburg, Berliner Chaussee 96 (1943)
Hauptmeldeamt VIII – Breiter Weg 264 (1939-1943)
RAD Fahrbereitschaft Dessau, Elisabethstr. 21 (1938)
RAD Gauheilstube Arbeitsgau XIII Seehausen (Altmark)
Arbeitsfeldarzt Dr. Rönnebeck – Magdeburg, Hindenburgstr. 119 (1943)
Hallo, für meine Dokumentation "Ein Platz und seine Geschichte", es geht um den Sportplatz in Wust (jetzt Kreis Stendal, davor Kreis Havelberg, davor Kreis Jerichow II) habe ich alle Zeitungen von 1935 bis 1945 durchgearbeitet. Hier habe ich versucht, alle RAD Lager vorzustellen. Also: 1. Wust wird ab 5.Oktober 1939 Lager 8/81 vorher war es ab Ende August 1939 bis Oktober Einberufungsstützpunkt für die Wehrmacht, telefonisch über Schmetzdorf zu erreichen, deshalb wird immer mal Schmetzdorf erwähnt. In Schmetzdorf war nie ein Lager 2. Schönhausen wird ab 17. Oktober 1942 Lager 6/81, Männer sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend. Das Lager wird auch an einem anderen Standort errichtet. 3. Milow wird ab 2. Juli 1937 Lager 17/61, eingerichtet in der Villla Bolle "Milchbolle" aus Berlin war der Besitzer, später Lazarett.
Danke Wüste Gobi Ich habe Deine Informationen in die Lagerliste übernommen. Wegen Schönhausen: die 81er Lagergruppe war ja ausschließlich für Frauen gemacht (RADwJ). Du schreibst, dass da keine "Männer" mehr waren. Handelte es sich also um ein aufgegebenes RAD/M-Lager? Eigentlich unwahrscheinlich, da diese einen ganz anderen baulichen Zuschnitt hatten. Möglich wärs trotzdem.
Ein zweites Problem habe ich z.B. mit Milow. Das hatte ich mal als Standort für 5/81 gefunden. Hatte dann aber Standorte in Werben (Spree) und Neuhaldensleben. Wobei zeitlich das 17/61 früher erwähnt wurde (von Dir) als dann die Neubesetzung 5/81 mit einer Zeitangabe 1943 (Postkarte bei ebay).
Haben wir keinen RAD/RADwJ-Spezialisten im Forum? War eigentlich nicht mein Gebiet.
Hallo, wie versprochen eine Lagekarte der RAD Lager von Schönhausen. Wo einst das Lager für die Männer war, ist heute Sport- und Reitplatz. Wo das Lager für den weiblichen RAD war, steht heute die Behindertenwerkstatt. Dazu noch den Text über das Fortgehen der Männer, vom 29. Juli 1938 aus der Genthiner Zeitung.[[File:RAD Lager Schönhausen.jpg|none|auto]]Bild entfernt (keine Rechte) Bild entfernt (keine Rechte)
stand juni 1939. schloss Badingen (kläden bei stendal)5/82 milow 6/82 Lagergruppe 80 Hannover Lagergruppe 81 Magdeburg Lagergruppe 82 Salzwedel quelle. mitteldeutscher vom 23 juni 1939