Der dt. Frauenarbeitsdienst hatte sich außerhalb der männlichen Organisation des Freiwilligen Arbeitsdienstes entwickelt. Im Mittelpunkt dieses Dienstes standen die Erziehung der weiblichen Jugend zu Hausfrauen und Müttern sowie der praktische Einsatz der Mädchen in den Familien der Bauern und Siedler. Die spätere Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink war die Organisatorin und Leiterin dieses Arbeitsvorhabens bis 1935. Sie setzte auch durch, dass Ende 1933 Richtlinien für die Anerkennung der Arbeitsvorhaben im Deutschen Frauenarbeitsdienst vereinbart wurden. Der Frauenarbeitsdienst verfügte am 17.06.1935 über 382 Frauenarbeitsdienstheime mit 11.457 Mädchen. Mit dem 01. April 1936 wurden Reichsleitung und der bisherige selbständige Verein des Frauenarbeitsdienstes aufgelöst und als "Arbeitsdienst für die weibliche Jugend" dem Reichsarbeitsführer unterstellt. Zu dieser zeit gab es im Reich 108 Bauern-, 116 Siedler- und 103 Kinder- und Krankenbetreuungslager. In diesen Lagern waren ca. 25.000 Arbeitsmaiden eingesetzt. Sie waren entweder auf Bauernhöfen als Hilfskräfte (Mägde) oder in landwirtschaftlichen Siedlungen als Kindermädchen tätig. Außerdem als Säuglingsschwestern, Lehrerinnen, Sanitätspersonal und auch als Haushaltshilfen bei kinderreichen Familien in landwirtschaftlichen Betrieben. In den Städten gab es keine Lager des RAD wJ. Die Anzahl der Lager hatten sich bis 1937 auf 600 erhöht und hatten jeweils eine einheitliche Belegung, d.h. 35 Arbeitsmaiden, 3 Kameradschaftsälteste und Gehilfinnen sowie eine Lagerführerin. Diese 600 Lager waren zu 32 Lagergruppen zusammengeschlossen, die den 13 Bezirksleitungen (1937) unterstellt waren: Bezirk I = Ostpreußen (Bezirksführerin Valendy) II = Pommern (Bezirksführerin Eckert) III = Nordmark (Bezirksführerin Wolf) IV = Kurmark (Bezirksführerin Dr. Lemke) V = Schlesien (Bezirksführerin Wolter) VI = Mitteldeutschland (Bezirksführerin Kindscher) VII = Sachsen (Bezirksführerin Strathmann) VIII = Niedersachsen (Bezirksführerin Sagemühl) IX = Westfalen (Bezirksführerin Buhtz) X = Rheinland (Bezirksführerin Haas) XI = Hessen (Bezirksführerin Hornung) XII = Südwestdeutschland (Bezirksführerin Hammer) XIII = Bayern (Bezirksführerin Möricke)
Die Führerinnen des RAD wJ wurden auf den 4 Bezirksführerinnenschulen in Book (Pommern), Bingenheim (Hessen), Marklohe (Weser) und Groß-Sedlitz (Sachsen) ausgebildet. Den Führerinnen der höheren Laufbahn war die Reichsschule in Finowfurt bei Eberswalde vorbehalten. Die Einführung der RAD wJ - Dienstpflicht erfolgte ziemlich spät, d.h. erst am 04. September 1939.
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