Hitler hat sein Programm zur lückenlosen Erfassung der Jugend für den NS-Staat 1938 in einer vielzitierten Rede in Reichenberg (Sudetenland) unter dem Jubel der angetretenen Jugendlichen unverblümt formuliert. Darin fand auch der Arbeitsdienst seinen angemessenen Platz:
„Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln, und wenn diese Knaben mit zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen, und dort oft zum ersten Mal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre. Und dann geben wir sie erst recht nicht wieder zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei, in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei Jahre oder anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs und sieben Monate geschliffen ... Und was dann ... an Klassenbewusstsein oder Standesdünkel da oder da noch vorhanden sein sollte, das übernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie ... zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort wieder in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben! (Beifall)." (Nach Wikipedia "Hitlerjugend") Dass dieses Ziel nicht nur theoretisch verfolgt, sondern in unnachgiebiger Härte erfolgreich durchgesetzt wurde, erschließt sich aus der Formulierung in einem Wehrmachts-Dienstreisebericht aus dem Mai 1944. Der Nutzen des RAD wird auf Seite 10 besonders herausgehoben.
Angefügt sind das Deckblatt des Reiseberichts und Seite 10. Quelle ist das Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation.
Gratuliere zum prima Gedächtnis - habe das Bild am 9.9.2015 unter "Fragen zum RAD" bereits eingestellt. Hier nur noch einmal, weil gerade der Hinweis auf ein Uniformbild gegeben wurde. Dazu die ganze Gruppe in "feiner Wichs", wenn auch ohne Kopfbedeckung.
Ich habe mal eine Frage, weiß jemand vielleicht, aus welchem Buch die beiden Bilder stammen? Vielen Dank.
MfG Danielo
Die Bilder stammen aus: Brian Leigh Davis/Pierre Turner, Deutsche Uniformen im Dritten Reich 1933 - 1945, Heyne Verlag, 2. Auflage 1983 - sehr informatives Buch mit viel Hintergrundwissen
Zur Arbeitsdienstpflicht der weiblichen Jugend Entgegen einer weitverbreiteten Meinung war der Reichsarbeitsdienst (RAD) keine Maßnahme der ersten Stunde im Dritten Reich. Bereits 1931 hatte die Brüning-Regierung im Sommer 1931 einen Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD) eingeführt, der aber sein Ziel - eine spürbare Verringerung der Arbeitslosigkeit - nicht erreichte. Die Nationalsozialisten verfolgten die Idee weiter und entschlossen sich 1935 eine Dienstpflicht für junge Deutsche beiderlei Geschlechts (§ 1(2) des Gesetzes vom 26. Juni 1935) einzuführen. Für eine Frauendienstpflicht fehlten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch konkrete Vorstellungen, so dass im Gesetz auf nachfolgende Regelungen verwiesen wurde. In der ersten Verordnung zum RAD-Gesetz vom 27.6.1935 wurde der Reichsarbeitsführer mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung der Frauen-Arbeitsdienstpflicht beauftragt. Bis dahin verblieb es bei dem Freiwilligen Frauenarbeitsdienst. Dieser konzentrierte sich überwiegend auf soziale Dienste. Erst mit Kriegsbeginn wurde mit Gesetz vom 4.9.1939 die Dienstpflicht der weiblichen Jugend im RAD festgelegt und in die Neufassung des RAD-Gesetzes vom 9.9.1939 integriert. Betroffen waren 100 000 ledige junge Mädchen im Alter von 17 bis 25 Jahren. Die Dienstzeit war auf 6 Monate festgelegt. Auch jetzt standen soziale Dienste im Vordergrund, wie Kinderbetreuung in kinderreichen Haushalten oder in landwirtschaftlichen Haushalten, in denen die Frauen die Bewirtschaftung der Höfe für die zur Wehrmacht eingezogenen Männer übernehmen mussten. Mit fortschreitendem Krieg wurden allerdings immer mehr Einsätze in der Industrie, vorrangig in der Rüstungsindustrie, für die weiblichen Arbeitspflichtigen zur Normalität. Auch als Bus- und Straßenbahnschaffnerinnen ersetzten sie die durch Einberufung freigewordenen Stellen oder sie waren als Hilfsbeamte bei der Post als Briefträgerinnen im Einsatz. Als die personelle Lage an der "Heimatfront" immer prekärer wurde, wurde die Dienstpflicht um 6 Monate verlängert: an die 6 Monate Arbeitsdienst schlossen sich weitere 6 Monate "Kriegshilfsdienst" an, bis die Dienstzeit am 8.4.1944 für die in der Luftverteidigung eingesetzten Frauen um nochmals 6 Monate auf insgesamt 1 1/2 Jahre ausgedehnt wurde. Mit dem Kriiegseinsatz zugleich wurden die Frauen dem Kriegsrecht unterworfen (Verordnung vom 22. August 1944). Diese Verordnung beginnt zwar wohltönend mit der Feststellung, dass für Arbeitsdienstpflichtige das Arbeitsdienstrecht gelte, das Militärstrafrecht kommt aber im Absatz 5 der Verordnung wie ein Hammer voll zur Wirkung, wenn man sich die Delikte betrachtet, die danach geahndet werden. Im November des gleichen Jahres wurde auch das Arbeitsdienstrecht auf die Militärgerichtsbarkeit übertragen, soweit sich die Frauen im Luftwaffeneinsatz befanden. Die Stärke des RADWJ (Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend) war für April 1937 bis März 1938 zunächst auf 25 000 Arbeitsmaiden festgelegt (noch freiwillig), steigerte sich bis April 1939 auf 30 000, bis April 1940 auf 50 000, bis 1. Oktober 1941 auf 130 000 und im Weiteren auf 150 000. Eine Stärkezahl wurde später nicht mehr vorgegeben.
Anbei noch ein paar Auszüge aus den Gesetzes- und Verordnungstexten.
Wiedermal sehr interessant für mich, auch zu diesem Thema Neues zu erfahren. Die Bilder sprechen für sich. Gerade die Prüfung des Spatens spricht für mich Bände und deckt sich mit dem, was Vattern über diese Zeit in der Wische/Altmark erzählte. Von Möchtegern- Militärs bis zum Umfallen mit Spaten-Kloppen drangsaliert, empfand er den Drill in der Grundausbildung bei der Wehrmacht nicht halb so schlimm. MfG Rüdiger