Der Reichsarbeitsdienst Das Reichsarbeitsdienstgesetz 1935
Reichsarbeitsführer Hierl legte bereits kurz nach Einführung der Wehrhoheit einen Gesetzentwurf zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht vor, der am 26.06.1935 im Reichskabinett beraten und noch am selben Tag als Reichsarbeitsdienstgesetz verabschiedet wurde. Die ersten beiden Sätze des Artikels 1 lauteten: "Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihren Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen." Damit war die Unterstellung des Reichsarbeitsdienstes unter die NSDAP aufgehoben. Die Angehörigen des Reichs-arbeitsdienstes - kurz RAD genannt - durften zwar der Partei angehören, sich jedoch im Dienste derselben oder ihrer Gliederungen nicht betätigen. Bereits am Tage nach der Erlassung des Gesetzes erfolgte der Erlass über die Dauer der Dienstzeit und die Stärke des RAD. Die Dauer wurde endgültig auf ½ Jahr und die Stärke zunächst auf 200.000 und dann allmählich steigend auf 300.000 Mann einschließlich dem Stammpersonal festgelegt. Die allgemeine Arbeitsdienstpflicht begann am 01.10.1935 mit der Einstellung des Geburtsjahrgangs 1915. Zum Dienst im RAD waren alle männlichen Deutschen verpflichtet, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die Dienstpflicht endete mit dem 25. Lebensjahr. Freiwilliger Eintritt in den RAD war von Vollendung des 17. Lebensjahres an möglich. Die Arbeitsdienstpflichtigen wurden durch die eigenen Meldeämter des RAD ausgehoben, für die auslandsdeutschen Dienstpflichtigen waren die Meldestelle beim Polizeipräsidium Berlin zuständig. Der Diensteid der Arbeitsdienstpflichtigen lautete: "Ich schwöre: Ich will dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, unverbrüchliche Treue wahren, ihm und den von ihm bestellten Führern unbedingten Gehorsam leisten, meine Dienstpflicht gewissenhaft erfüllen und allen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes ein guter Kamerad sein!"
Quelle: Der Reichsarbeitsdienst, Werner Haupt in DSJB 1983-1987
Der Reichsarbeitsdienst war wie alle nationalsozialistischen Organisationen streng hierarchisch gegliedert und folgte dem Führerprinzip. Die Ränge der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes waren absteigend:
Rangmäßig unterschied sich der Untertruppführer vom Hauptvormann lediglich durch seine zehnjährige Verpflichtung als Führer beim RAD. Während der Hauptvormann nach seiner sechsmonatigen Dienstzeit entlassen wurde, blieb der Untertruppführer vorerst als Ausbilder im Lager.
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Seit 1935 war im NS-Regime der halbjährige Arbeitsdienst für männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren obligatorisch, für weibliche freiwillig. Unter dem Motto "Mit Spaten und Ähre" zogen diese Arbeitskolonnen durch Deutschland, die - meist tatsächlich nur mit Spaten ausgerüstet - Moore trockenlegten, neues Ackerland kultivierten oder beim Bau der Reichsautobahnen und des Westwalls mitwirkten. Der Reichsarbeitsdienst (RAD), der dem Reichsinnenministerium angegliedert war und an dessen Spitze Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl (1875-1955) stand, diente ursprünglich der Bewältigung der Arbeitslosigkeit. Die kaum über dem Arbeitslosengeld liegende Bezahlung des Diensts machte deutlich, dass es sich bei diesen Einsätzen im wesentlichen um einen - wie es offiziell hieß - "Ehrendienst am deutschen Volke" handelte. Der Arbeitsdienst und das Leben im Arbeitslager mit militärischer Ausbildung waren "nationalsozialistische Erziehungsarbeit", die im Sinne der Volksgemeinschaft Standesunterschiede beseitigen und die Gesinnung fördern sollten. Die RAD-Gesamtstärke betrug 1935 rund 200.000, bis Oktober 1939 wurde sie auf 350.000 Personen erhöht. Eingeteilt war der RAD in 30 Arbeitsgaue, 182 Gruppen und 1.260 Abteilungen. Wenige Tage nach Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 wurde die Arbeitsdienstpflicht auch für weibliche Jugendliche eingeführt, die als "Arbeitsmaiden" karitative Aufgaben übernahmen, Mütter im Haushalt entlasteten oder zu Einsätzen in der Landwirtschaft herangezogen wurden. Männliche Arbeitsgruppen unterstützten im Krieg zumeist als Bau- und Instandsetzungstrupps die Wehrmacht und standen an Flugabwehrgeschützen. 1943 wurde der RAD Oberste Reichsbehörde, die Adolf Hitler direkt unterstand.
Der Reichsarbeitsdienst - RAD -
Die Reichsregierung erließ am 26. Juni 1935 das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 wie folgt lautete:
"Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt."
Die weiteren Paragraphen des Gesetzes, insgesamt 27, regelten die Begriffsbestimmungen, die Arbeitsdienstpflicht der männlichen Jugend, jene der weiblichen Jugend sowie die Pflichten und Rechte der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes. Damit war eine Organisation geschaffen, die alle jungen deutschen Menschen - für die weibliche Jugend wurde allerdings erst im Kriege eine Dienstpflicht eingeführt - für nahezu 2 Jahre einspannte.
Die Geschichte des Arbeitsdienstes begann allerdings nicht erst an diesem Tag. Bereits nach dem 1. Weltkrieg, als Hunderttausende von jungen Männern ohne Arbeit und ohne Hoffnung in Deutschland lebten, organisierte sich ein "freiwilliger Arbeitsdienst". Diese damaligen Gruppen und Vereinigungen entstammten einerseits ehemaligen Heeresformationen, andererseits schalteten sich auch Gewerkschaften, Kirchen und später die Parteien ein. Das Arbeitsangebot in den ersten Jahren der Weimarer Republik war indessen nicht groß genug, um alle der anfangs der 20er Jahre gebildeten "Arbeitsdienstvereine" zu beschäftigen. Deshalb lösten sich sehr viele dieser Gruppen bald wieder auf. Es blieben eigentlich nur jene Abteilungen bestehen, die von ehemaligen Offizieren geführt wurden und die meistens aus Frontsoldaten des 1. Weltkrieges bestanden.
Mit Zunahme des politischen Engagements Ende der 20er Jahre schalteten sich mehr und mehr die großen Parteien ein und bildeten aus ihren Reihen eigene Gruppen des "Freiwilligen Arbeitsdienstes". Adolf Hitler, Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), berief im Jahre 1929 den ehemaligen bayrischen Generalobersten Konstantin Hierl in die Reichsleitung der NSDAP und beauftragte ihn, einen Arbeitsdienst auf der ideologischen Grundlage des Nationalsozialismus zu bilden.
Als im Januar 1933 die Nationalsozialisten die Regierung im Deutschen Reich übernahmen, gingen sie daran, die verschiedenen Arbeitsdienstgruppen möglichst zu einen und ihren eigenen Zwecken dienstbar zu machen. Das Gesetz vom 26. Juni 1935 führte schließlich neben der allgemeinen Wehrpflicht die Reichsarbeitsdienstpflicht ein. Jetzt musste jeder junge deutsche Mann, der gesund war, erst seine Dienstzeit im RAD ableisten, bevor er entweder Soldat wurde oder studieren durfte.
An der Spitze des RAD stand die Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes in Berlin-Grunewald. Die im Reich existierenden Arbeitsdienstlager waren nach militärischen Gesichtspunkten eingerichtet, die Abteilungen und Gruppen desgleichen organisiert. Es wurden 32 Arbeitsgaue gebildet, an deren Spitze jeweils ein Generalarbeitsführer (im militärischen Sprachgebrauch einem Generalmajor gleichgestellt) stand. Die oberen RAD-Führer entstammten in den ersten Jahren ausnahmslos den Reihen ehemaliger Offiziere der alten preußischen Armee oder Reichswehr.
Diese 32 Arbeitsgauleitungen befehligten über 182 Arbeitsdienstgruppen. Jede dieser Gruppen umfasste 5 bis 8 Reichsarbeitsdienstabteilungen. Es gab insgesamt 1.260 solcher Abteilungen in einer Gesamtstärke von ca.200.000 Mann. Das Gesetz sah vor, dass bis zum 1. Oktober 1937 eine Vermehrung des Reichsarbeitsdienstes auf 230.000 Mann, bis 1. Oktober 1938 auf 275.000 Mann und bis 1. Oktober 1939 auf 300.000 vorgenommen werden musste.
Im ersten Berichtsjahr nach Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes wurden u.a. folgende Arbeiten, die von diesen Abteilungen in den vergangenen 12 Monaten durchgeführt worden waren, als vollzogen gemeldet:
56.000 ha Kulturland vor Hochwasser geschützt 140.000 ha nasses Kulturland entwässert 25.000 ha durch Wege erschlossen 1400 km neue Feldwege gebaut 6000 Baugruben für Häuser ausgehoben 4000 ha Wald aufgeforstet 1200 km Waldwege neu angelegt u.a.m.
Diese Aufgaben waren nicht einzigen Dienstverrichtungen des Arbeitsmannes. Wenn er nach entsprechender Musterung zum RAD eingezogen wurde, musste er eine rekrutenähnliche Zeit über sich ergehen lassen, das hieß, dass eine Grundausbildung auf dem Tagesprogramm stand, also exerzieren, marschieren, Geländeübungen usw. Dazu gab es sportlichen Unterricht, der schon stark an den militärischen Geländesport erinnerte, und schließlich stand eine allgemeinbildende und politische Schulung auf dem Programm.
Der Arbeitsdienstmann verdiente am Tag 25 Reichspfennige. Wenn er während seiner Dienstzeit zum Vormann (entsprach dem Gefreiten) befördert wurde, erhöhte sich sein Tagesgeld auf 50 Reichspfennige, bei Beförderung zum Obervormann auf 75. Selbstverständlich konnte sich jeder Arbeitsdienstpflichtige auch auf eine längere Dienstzeit - genau wie in der Wehrmacht - verpflichten.
Neben dem männlichen Arbeitsdienst war mit dem Reichsarbeitsdienstgesetz auch der weibliche Arbeitsdienst (RADwJ) für junge Mädchen im Alter von 18 und 21 Jahren eingeführt worden.
Im ersten Jahr entstanden überall im damaligen Deutschen Reich 327 Lager des weiblichen Arbeitsdienstes, von denen 108 als Bauernlager, 116 als Siedler- und 108 als NSV-Lager anzusprechen waren. Damit zeigte sich bereits die Einsatzart der weiblichen Arbeitsdienstangehörigen. Sie wurden entsprechend auf Bauerhöfen als Hilfskräfte (Mägde) eingesetzt oder in landwirtschaftlichen Siedlungen als Kindermädchen, Säuglingsschwestern, Lehrerinnen oder als eine Art von Sanitätspersonal. Dann kamen die so genannten NSV-Lager, in denen entweder Kinder betreut wurden, Kranke gepflegt werden mussten oder Mütter aus landwirtschaftlichen Betrieben von kinderreichen Familien geholfen wurde.
So arbeiteten die so genannten Arbeitsmaiden u.a. auf dem neu entstandenen Adolf-Hitler-Koog an der Nordseeküste. Sie waren hier auf 61 Bauernhöfen und 32 Handwerker- und Landarbeitersiedlungen eingesetzt. Ein weiteres Betätigungsfeld fand sich in den neuerrichteten Erbbauernhöfen der 900 qkm umfassenden Öd- und Sumpflandschaft des Hessischen Rieds. Schließlich waren Maiden auch in dem gerade kultivierten Sprottebruch eingesetzt und besonders in allen abseits gelegenen Bauernhöfen des ostdeutschen Landes.
1935/36 gab es 9.356 Arbeitsmaiden im Deutschen Reich. Das Gesetz sah eine Erhöhung dieser Zahl bis Februar 1937 auf 10.350 und bis 1. Januar 1938 auf 25.000 vor. Der weibliche Arbeitsdienst war ähnlich dem männlichen organisiert. Es gab 13 Bezirksleitungen (Königsberg, Stettin, Schwerin, Berlin, Breslau, Weimar, Dresden, Hannover, Dortmund, Koblenz, Wiesbaden, Stuttgart und München), denen die Lager unterstellt waren.
Die Gliederung des weiblichen Arbeitsdienstes war natürlich eine andere als die des männlichen. Ein Lager des RADwJ bestand zum Beispiel aus 33 Arbeitsmaiden, die in 3 Kameradschaften aufgeteilt waren. Eine Lagerführerin stand dem Lager vor, jeweils 3 bis 4 Lager waren zu Lagergruppen zusammengefasst, mit einer Gruppenführerin und 3 Gehilfinnen an der Spitze. 3 bis 4 solcher Gruppen bildeten dann den jeweiligen Bezirk. Die Einstellung der Maiden erfolgte auf die Dauer von 26 Wochen.
mit der fortschreitenden politischen Entwicklung im Deutschen reich erhöhten sich nicht nur die Zahlen der RAD-Gauleitungen und RAD-Abteilungen, da solche nun in den besetzten Gebieten Österreichs und des Sudetenlandes ebenfalls entstanden, auch die Arbeitsvorhaben wurden erweitert, so nahmen RAD-Einheiten am Bau der Reichsautobahnen, der Flugplätze für die neuenstandene Luftwaffe, des Westwalls und schließlich auch des Ostwalls teil
im 2. Weltkrieg bewiesen die RAD-Einheiten, daß sie nicht allein mit Spaten und Schaufel, sondern ebenso gut mit Karabiner und Fla-Geschütz umgehen konnten, die Grabkreuze von RAD-Angehörigen finden bzw. fanden sich in allen Teilen Europas, vom Nordkap bis nach Griechenland von der Biskaya bis zum Wolchow
XIII Magdeburg-Anhalt 130-138 RAD-Abt. 1/130 Kohlscheid II (W 31) Ostfm. Craemer (Stand: 08.07.1938) "Markgraf Otto I." (FDW) RAD-Gruppe 131 Seehausen RAD-Abt. 2/131 Seehausen/Altmark 1935 RAD-Abt. 8/131 Seehausen/Altmark 1937 RAD-Abt. 3/132 Waldthurn RAD-Abt. 2/133 Calbe-Milde RAD-Abt. 7/133 Tylsen (FdW) RAD-Abt. 6/134 "Graf Thietmar" Gundsleben RAD-Abt. 7/134 "Herzog H. Julius" Neuwegersleben
1935 wurde in Deutschland der halbjährige Arbeitsdienst für männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren zur Pflicht erhoben.[1] Unter dem Motto „Mit Spaten und Ähre" zogen danach Arbeitskolonnen durch Deutschland, die - meist tatsächlich nur mit Spaten ausgerüstet - Moore trockenlegten, neues Ackerland kultivierten oder beim Bau der Reichsautobahnen und des Westwalls mitwirkten. Für den Ausbau des weiblichen Arbeitsdienstes fehlten zunächst die finanziellen Mittel, um Lager ausstatten und Personal einstellen zu können. Erst ab 1939 wurden daher Mädchen zum Dienst verpflichtet.
Der „Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend" spielte gegenüber dem „Reichsarbeitsdienst der männlichen Jugend" aber stets eine weitaus geringere Rolle. 1934 nahmen beispielsweise nur 7347 „Arbeitsmaiden" am Arbeitsdienst teil, dagegen waren es bei den „Arbeitsmännern" zu diesem Zeitpunkt rund 220.000.
Die RAD-Projekte unterstützten zunächst in aller Regel gemeinnützige Projekte. Während der RADmJ besonders bei Entwässerungsarbeiten oder beim Bau von Autobahnen und Straßen zum Einsatz kam, half der RADwJ fast ausschließlich in der Landwirtschaft. Hier arbeiteten die Mädchen im Garten und auf dem Feld, halfen im Haushalt, bei der Versorgung des Kleinviehs, beim Melken und bei der Beaufsichtigung der Kinder. Während des Krieges wurden die Mädchen dann zunehmend zum Kriegshilfsdienst herangezogen.
Der RAD sollte nach NS-Vorstellungen der Erhöhung der Arbeitsmoral dienen und vordergründig dazu beitragen, Klassengegensätze aufzuheben. Ideologisch überhöht wurde das klassenlose Leben in der Gemeinschaft sowie die befriedigende Wirkung von harter körperlicher Arbeit betont. Gedacht war der Arbeitsdienst zunächst aber nicht zuletzt für arbeitslose Jugendliche, die keine Lehrstelle oder keinen Arbeitsplatz nach der Schulausbildung gefunden hatten.
Material aus dem Internet
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hallöchen . wie weit ging denn nu die liste für bezirk magdeburg . ich kenn nur von 130 bis 136 und hier ist die rede von 130 bis 138. könnte mich da mal einer aufklären.ich hab da nur das amtliche fernsprechbuch des bezirkes magdeburg von 1938-39 zur verfügung. gruss fischer
Na ich hatte diese Liste so erhalten wie sie hier ist. Ich hoffe ja auch, dass es jemand gibt der da Klarheit rein bringt. Wie mir scheint, gibt es bisher keinen, der für unsere Region die RAD Lager alle restlos kennt. Selbst in der Literatur ist dieses Thema hier zu Lande nie behandelt worden. Also in unserem Forum werden wir versuchen Aufklärung zu schaffen. Obs gelingt???? Magado
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