Eine alte deutsche/preußische Schreibweise gab es nicht. Deshalb hat Herr Duden sein Richtig-Schreibe-Buch erfunden. Der preußische und dann auch die anderen deutschen Staaten haben sich dem überwiegend angeschlossen. Ziel war die einheitliche Sprachregelung, die mit klar definierten Begriffen arbeitete und länderübergreifend für eine einheitliche und nichtauslegbare Textbearbeitung im staatlichen Bereich sorgen sollte. Die Duden-Sprache war zunächst nur für die staatliche Verwaltung (einschließlich Militär) und an den öffentlichen Schulen verbindlich. Alle anderen konnten schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen war. Ein Paradebeispiel für die individuelle Handhabung der Sprache war Blücher, der weder Regeln kannte noch anzuwenden bereit war. Auch die Briefe der Herrscher waren sehr individuell in puncto Sprachregeln. Der Duden wurde seit seiner Erstveröffentlichung vielfach geändert. Die "Rechtschreibreformen" waren immer umstritten - es ist noch nicht so langer, als wir das hautnah erleben konnten. Übrigens hatte Goethe für seinen Sekretär ein Rechtschreibebuch geschaffen, um die Schreibweise der Wörter in seinen Werken einheitlich zu gestalten. Er selbst hielt sich nicht immer daran und hat sein Regelwerk auch mal kurzer Hand geändert. Für das "tz" gibt es noch ein anschauliches Beispiel, weil sebst Namen von ihren Trägern unterschiedlich geschrieben wurden. Leibniz (der Erfinder der Butterkekse ) schrieb sich ohne erkennbaren Grund mal "Leibniz" und in anderen Fällen "Leibnitz".
Zur Bastion Markgraf habe ich eine Frage. Weiß jemand die Antwort? Wer war dieser "Markgraf" und welche Bedeutung hatte er, wenn sich heute noch eine Straße auf dem Werder Markgrafenstraße nennt?
Zitat von Hugo im Beitrag #106Eine alte deutsche/preußische Schreibweise gab es nicht. Deshalb hat Herr Duden sein Richtig-Schreibe-Buch erfunden. Der preußische und dann auch die anderen deutschen Staaten haben sich dem überwiegend angeschlossen. Ziel war die einheitliche Sprachregelung, die mit klar definierten Begriffen arbeitete und länderübergreifend für eine einheitliche und nichtauslegbare Textbearbeitung im staatlichen Bereich sorgen sollte. Die Duden-Sprache war zunächst nur für die staatliche Verwaltung (einschließlich Militär) und an den öffentlichen Schulen verbindlich. Alle anderen konnten schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen war. Ein Paradebeispiel für die individuelle Handhabung der Sprache war Blücher, der weder Regeln kannte noch anzuwenden bereit war. Auch die Briefe der Herrscher waren sehr individuell in puncto Sprachregeln. Der Duden wurde seit seiner Erstveröffentlichung vielfach geändert. Die "Rechtschreibreformen" waren immer umstritten - es ist noch nicht so langer, als wir das hautnah erleben konnten. Übrigens hatte Goethe für seinen Sekretär ein Rechtschreibebuch geschaffen, um die Schreibweise der Wörter in seinen Werken einheitlich zu gestalten. Er selbst hielt sich nicht immer daran und hat sein Regelwerk auch mal kurzer Hand geändert. Für das "tz" gibt es noch ein anschauliches Beispiel, weil sebst Namen von ihren Trägern unterschiedlich geschrieben wurden. Leibniz (der Erfinder der Butterkekse ) schrieb sich ohne erkennbaren Grund mal "Leibniz" und in anderen Fällen "Leibnitz".
Danke Hugo, für diesen kleinen Ausflug in die deutsche Sprache. Das klingt alles schlüssig und erklärt vieles.
Ich will nachfolgend etwas ausführlicher auf die Festungsgeschichte Magdeburgs und besonders auf die Geschichte der Zitadelle eingehen. Für die Magdeburger Zeitgenossen des Großen Kurfürsten war der Zitadellenbau mit teils heftigen Emotionen verbunden. Das macht das Thema neben der Bau- und Kriegsgeschichte interessant für die Militärgeschichte.
Im Jahre 1022 vollendete Gero die bereits von Otto I. und seiner Gemahlin Editha angefangenen Stadtmauern. Das Befestigungsrecht lag zu dieser Zeit beim König und seine Ausübung, wenn nicht vom König selbst ausgeführt, bedurfte dessen Bestätigung. Mit Entstehung der Länder (1120 bzw. 1231) ging dieses Recht vom König auf die jeweiligen Landesherren über. Den Städten konnte das Befestigungsrecht zur selbständigen Ausübung (mit Auflagen) übertragen werden. Magdeburg bewarb sich um dieses Recht und ließ es sich auch später immer wieder erneut bestätigen.
Daten zum Befestigungsrecht der Stadt Magdeburg: das Festungsrecht gründete sich auf Kaiser Carl IV. mit Bestätigung der Stadt-Privilegien von 1355; weiterhin auf den Vergleich des Domkapitels mit der Stadt von 1431; den Vertrag mit dem Erzbischofe Ernst von 1497; den Wollmirstädtischen Vertrag mit dem Erzbischof Siegmund von 1558; auf das Privilegium des Kaisers Ferdinand II. vom 17ten Febr. 1628 und dessen Bestätigung durch Kaiser Ferdinand III. vom 31ten Aug. 1658; auf dieselbe Ausweisung der der Stadt bewilligten Fortifikation vom 13ten Decbr. 1658 und dem Westfälischen Frieden, durch welchen festgelegt war, dass die Stadt alle ihre sonstigen geistlichen und weltlichen Privilegien und Rechte uneingeschränkt behalten solle; selbst die Vorstädte Neustadt und Sudenburg sollten nicht wieder aufgebaut werden.
Die letztgenannte Bestätigung des Festungsrechtes (1628) war mit der Erlaubnis verbunden, das Festungsgelände um eine weitere ¼ deutsche Meile zu erweitern.
Bemerkenswert ist, daß zu Erzbischof Conrad ll. Zeit (Conrad II. 1266-1277) auch das erste Mal einer Brücke Erwähnung geschieht, die von dem jetzigen Fürstenwall aus über die Elbe geführt haben soll. Am 13. Julius 1275 stürzte nämlich bei einer großen Prozession diese Brücke ein, wobei etwa 300 Menschen das Leben verloren. Nähere Angaben zur Brücke, ihrem Zweck oder ihren Schutz sind leider nicht zu ermitteln gewesen.
Die allgemein verbreitete Furcht vor den Hussiten ließ es 1429 ratsam erscheinen, die Stadt gegen einen etwaigen Überfall noch mehr zu befestigen. Man baute daher hinter der Möllenvogtei auf der Domfreiheit vier starke Türme und verschüttete mehrere in den Stadtgraben führende Schleusen. Weil jedoch das Domcapitel darin einen Eingriff in seine Territorialrechte erblickte, so entstand daraus ein Streit, den alle geführten Unterhandlungen nicht zu schlichten vermochten. Zuletzt verließ die Geistlichkeit 1431 die Stadt und diese, sowie der Erzbischof kündigten sich 1432 gegenseitig Krieg und Fehde an ... bis das Angebot auf ... Vermittlung des Merseburger Bischofs Johann und des Fürsten Bernhard von Anhalt von den Parteien bereitwillig angenommen wurde , durch welche dann auch am 4. Mai 1436 ein Friede zu Kloster Neuwerk bei Halle dahin zu Stande kam, "daß die angelegten Thürme und Befestigungswerke stehen bleiben, die genommenen Städte und Schlösser dem Erzbischof zurückgegeben und dagegen Magdeburg und die verbündeten Städte von Bann und Reichsacht befreit werden sollten. Erzbischof und Geistlichkeit kehrten nun wieder in die Stadt zurück.
Im Jahre 1483 wurde in einem Streite zwischen der Stadt und dem Erzbischöfe die Stadt von dem Kaiser Friedrich III. wie eine freie Reichsstadt behandelt. Aber derselbe Friedrich III. ließ drei Jahre später die Bitte der in immer größere Bedrängnis geratenen Stadt, sie auf dem Reichstage von Frankfurt formell als freie Reichsstadt anzuerkennen, unerfüllt , so dass sie sich in ihrer Not zu einem Vergleiche gezwungen sah, bei welchem zwar einerseits der Erzbischof versprach, die Rechte und Privilegien der Stadt zu respektieren, andererseits aber Rat und Bürgerschaft sich als getreue und gehorsame Untertanen des Erzbischofes als ihres rechten Herrn bezeichneten.
Durch das Festungsrecht war die Stadt in der Lage, ihre Stadtmauer zum Festungssystem auszubauen und eine eigene Garnison zu unterhalten, was ihr bei der Belagerung 1550/51 zu Statten kam. Die von der Stadt aufgebaute Garnison belief sich zeitweise auf 3000 Mann Infanterie und 300 Mann Kavallerie. Auch die Artillerie war für die damalige Zeit von ansehnlicher Stärke. Verlangte doch Karl V. (regierte von 1530 bis 1556) im Zusammenhang mit der Reichsacht die Auslieferung von 24 Kanonen.
Nach dem Ende des 30jährigen Krieges bemühte sich die Stadt zur Erreichung ihres lange erfolgten Kampfes um die Bestätigung ihres Status als Freie Reichsstadt. Da die geschichtliche Epoche der freien Reichsstädte bereits überholt war und andererseits der preußische Kurfürst mit Nachdruck forderte, dass zu dem ihm zugesprochenen Herzogtum Magdeburg selbstverständlich auch die Stadt Magdeburg gehöre, wurde die Forderung der Stadt konsequent zurückgewiesen. Magdeburg verweigerte jedoch die Anerkennung diese Entscheidung und unterwarf sich nicht dem neuen Landesherren (zunächst in Form einer Erbhuldigung bis zum Tode des für das Herzogtum eingesetzten Administrators). Zur Durchsetzung seiner Forderung hatte der Kurfürst allerdings mit einer Heeresmacht von 15 000 Mann vor Wanzleben ein gewaltiges Drohpotenzial aufgebaut, um nötigenfalls sein Recht mit militärischer Gewalt durchzusetzen.
In der Überzeugung, durch Nachgiebigkeit noch einige günstige Zugeständnisse erhalten zu können, beugte man sich endlich ins Unvermeidliche und schloss den Kloster-Bergeschen Vergleich vom 28. Mai 1666. Hiernach verpflichtete sich die Stadt dem Administrator die Huldigung, dem Kurfürsten die Erbhuldigung zu leisten, eine kurbrandenburgische Garnison sofort folgenden Tages aufzunehmen, die eigene Garnison vollständig zu entlassen und einen bestimmten Beitrag zur Unterhaltung der preußischen Garnison zu zahlen. Aber das Aufgeben der eigenen Garnison und die Ersetzung durch kurbrandenburgisches Militär war das Durchschlagende und darum erst zugewilligt, als der ferneren Weigerung die Gewalt gegenüber gestellt wurde.
Eine kurbrandenburgische Besatzung rückte schon am 29. ein und übernahm die Wachen. Die bisherigen Stadtsoldaten wurden entwaffnet und des Dienstes entlassen.
Für die Bürgerschaft blieb zwar die Zivilverwaltung im Wesentlichen unverändert, aber in allen militärischen Angelegenheiten hatten Rat und Bürgerschaft durchaus nichts mehr zu sagen; der kurbrandenburgische Befehlshaber gebot allein, und er hielt die Zügel straff in seiner Hand. Die Stadt bekam ein anderes militärisches Gepräge. Nicht mehr unter dem Magistrat stand jetzt das Militär, sondern vollständig unabhängig neben ihm, oder richtiger über ihm. Um dieses Verhältnis noch mehr zum unzweideutigen Ausdruck zu bringen, setzte der Kurfürst einen schon durch seine hohe Geburt über alle Bürger hoch erhabenen Gouverneur in der Person des Herzogs August von Holstein ein. In die Leitung aller Militärangelegenheiten kam sogleich ein anderer Zug.
Als nächste Aufgabe erkannte man, die vernachlässigten Festungswerke in besseren Stand zu setzen. Feldmarschall Sparr entwarf schon am 10. Juni den Plan dazu. Dem Gouverneur aber wurde in seinem vom 1. Juli 1666 datierten Patent „die Fortsetzung der Fortificationsarbeit und Reparation der verfallenen älteren Wälle, Gräben, Mauern etc. anbefohlen". Eine speziellere Anweisung an ihn ergeht am 18. (28.) Juli. „Wir halten anfänglich nöthig, daß das Werk bei den Brücken am ersten verfertigt werden möge. Sollte ein oder der andere Ort dennoch vorhanden sein, welcher in keiner Defensive wäre, solche hätten Ew. Durchlaucht interimsweise mit Pallisaden versehen zu lassen") Aber der Festungsbau ist kostspielig. Der Kurfürst sucht deshalb Beihilfe sowohl bei dem Administrator als bei den Ständen und der Stadt. Indes findet er ein sehr geringes Entgegenkommen.
Der Gouverneur wendet sich am 29. Dezember 1666 mit der Frage an den Administrator, ob mit Neujahr 1667 die Verbesserung des hiesigen Festungsbaues vorgenommen werden könne, und ob der Administrator dazu Holzfuhren aus seinen Haiden bewillige, auch die Klöster des Erzstiftes zu ähnlichen Leistungen veranlassen wolle? Der Administrator lehnt ab.
Der Kurfürst fordert nun am 15. April 1667 „die Stände von Prälaten, Ritterschaft und Städte des Erzstiftes Magdeburg" zur Beihilfe auf. „Nachdem die höchste Noth erforderte, daß bei den gefährlichen Läuften Unsere Alte Stadt Magdeburg gebührend fortificirt, die verfallenen Werke reparirt, und Alles dergestalt gebaut und gebessert werde, damit der Ort wider alle Angriffe und Entreprisen in Sicherheit gesetzt werde", so habe er guten Anfang damit gemacht und dazu bereits ansehnliche Summen Geldes hergeschossen. Es falle ihm aber zu schwer, den Bau ganz allein auszuführen. „Und dann gleichwohl Euer wie der Eurigen, ja des ganzen Landes Wohlfahrt davon dependirt, daß die Arbeit nicht stecken bleibe". Er habe nun zu ihnen das Vertrauen, „ Ihr werdet Uns mit einer erklecklichen Summe zu diesem unter die Arme greifen". Die Stände scheinen sich später nicht nur bestimmt ablehnend verhalten, sondern auch die Absicht ausgesprochen zu haben, sich mit einer Beschwerde an das Reichskammergericht zu wenden. Denn es findet sich noch ein kurfürstlicher Befehl an den Dr. Stieber in Speier vom 4. November 1667, bei dem Kammergericht dahin zu wirken, daß die Landschaft des Erzstiftes Magdeburg mit ihren Klagen wegen einiger Kontribution zur Erhaltung der Magdeburger Garnison und anderer Notwendigkeiten abgewiesen werde, „weil dasjenige, so hierunter von Uns und des Herrn Administrators Durchlaucht geschehe, den Reichsconstitutionibus gemäß wäre, auch dessen keine Landschaft im Reiche sich entbreche". Die Stände waren ja freilich schon zu bedeutenden Leistungen zum Unterhalte der Garnison in Magdeburg herangezogen. Nach einer „Kurfürstlichen Verpflegungs-Ordinanz" mußten für die Magdeburger Garnison jährlich 55.788 Thaler aufgebracht werden, wovon die Stadt Magdeburg zufolge des Kloster-Bergeschen Vertrages 14.400 Thaler, die übrigen 41.388 Thaler aber „die Erzstift Magdeburgische Landschaftskasse" beizubringen hatte.
Information: Die Gehälter der Garnisonsverwaltung waren wie folgt bemessen: der Gouverneur Herzog Aug. v. Holstein erhielt jährl. 3000 Thlr. Commandeur Oberst Schmidt 1080 und 120 Thlr. Servis. Oberst Sparr 480 und 120 Thlr. Servis. Oberstlieutenant 456 und 78 Thlr. Servis. Oberstwachtmeister 324 und 54 Thlr. Servis. Wachtmeister-Lieutenant 216 und 36 Thlr. Servis. Auditeur 144 und 24 Thlr. Servis. ein Hauptmann und Compagniechef 480 und 36 Thlr. Servis. der Kriegs-Commissarius 600 Thlr. Dazu kamen die Leistungen für Unteroffiziere und Mannschaften.
In der Instruktion und Bestallung des Kriegs-Commissarius Hoffmeister vom 1. Juli 1666 heißt es: „Weil der Unterhalt der Garnison theils von der Stadt Magdeburg selbst, theils von Sr. Fürstlichen Durchlaucht dem Herrn Administrator oder vielmehr den Magdeburgischen Landständen hergegeben werden muß, zum Theil aber in Sr. Kurfürstlichen Landen wird angewiesen werden, so soll ..." usw.
Dass die Landstände neben diesen Zahlungen auch noch zum Festungsbau beitragen sollten, wurde von diesen abgelehnt. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung ist nicht bekannt.
Die Mittel müssen es dem Kurfürsten nicht ermöglicht haben, den Bau so schnell auszuführen, wie er gewünscht hatte. Es zieht sich derselbe sehr lange hin. Erst nach einem Zeitraume von 11 Jahren traf die nachweisbar erste Unterstützung von Seiten des Administrators ein. In einem Schreiben vom 7. (17.) August 1678 bittet der Kurfürst den Administrator, dreißig Schock Palisaden, die er zur Contre-Escarpe gebrauche, im Magdeburgischen schlagen und verabfolgen zu lassen. Auf diese Bitte geht der Administrator ein und gewährt so zum ersten Male eine, im Verhältnis zu dem ganzen Werke doch recht unbedeutende, Unterstützung.
Auf der Elbseite schien die Stadt am meisten gefährdet; es wurde deshalb zuerst hier die Arbeit in Angriff genommen. Oberhalb der Stadt, hinter dem Dom, wurde die Bastion Cleve, unterhalb der Stadt die Bastion Preußen angelegt, beides Verbesserungen und Verstärkungen schon vorhandener Befestigungswerke. Zwischen beiden Bastionen wurde längs der Elbe die sogenannte Kehle der Stadt durch eine Brustwehr geschlossen. Zur Deckung der Elbbrücke aber wurde auf dem rechten Elbufer ein starker Turm erbaut, von welchem der Brückenkopf später den Namen Turmschanze erhalten hat. Nachher wurden die beiden schmalen Fronten am oberen und unteren Elbanschluß durch Vorlegung von Werken vor dem Hauptwall, Bastionen und Ravelins, verstärkt.
Inzwischen hatte der Kurfürst die Überzeugung gewonnen, dass bloße Umwallungswerke (Enceinte) nicht ausreichen würden, um den Magdeburger Elbpass ganz sicher zu stellen, daß vielmehr im Innern des ganzen Bereiches noch ein nahezu uneinnehmbarer fester Kern geschaffen werden müsse. Er fasste demnach den schon von Sparr im Jahre 1666 angeregten Plan, auf der zwischen beiden Elbarmen gelegenen Insel eine große Zitadelle zu erbauen, die von einem umsichtigen und entschlossenen Kommandanten noch lange gehalten werden könnte, auch wenn die Außenwerke und selbst die Stadt schon in Feindes Hand wären.
Dass der Kurfürst die Verstärkung und Erweiterung der Werke in kriegskunstmäßiger Weise von erfahrenen und sachkundigen Männern ausführen ließ, hatte der Bürgerschaft nur willkommen sein können. Es geschah ja alles für die Stadt und für ihre Bewohner.
Ganz anders aber verhielt es sich mit dem Bau einer Zitadelle , als deren Zweck man nicht sowohl die Beschützung der Bürgerschaft, als vielmehr die gewaltsame Niederhaltung derselben um so mehr glaubte annehmen zu müssen, da man ja sah, dass der Kurfürst in allen seinen Landen ein absolutes Regiment einzuführen, Ständefreiheiten, Sonderrechte und dergleichen zu beschränken oder ganz zu unterdrücken beflissen war. Der Kurfürst sah auch voraus, daß die Bürgerschaft von Magdeburg, sobald sie von dem Plan des Zitadellenbaues hörte, ihm Schwierigkeiten bereiten, ihn mit Klagen und Beschwerden bedrängen würde. Es wurden deshalb in aller Stille die Vorbereitungen getroffen und im Jahre 1679 fing man an, der Ausführung der Idee näher zu treten. Zur Sicherung eines hohen Geheimhaltungsgrades wurden die Vorbereitungen nur von einem kleinen Kreis benötigter Personen durchgeführt und die Festlegungen und Befehle nicht schriftlich fixiert. Das älteste Schriftstück, in welchem darauf bestimmter eingegangen wird, ist ein von Berlin, 18. (28.) Juli 1679, datierter Bericht des General-Lieutenants de Mestre an den Kurfürsten, worin er sagt, er habe auf Kurfürstlichen Befehl „einen Riß verfertiget, auf die Elb-Insel, und zweifle ich nicht, oder es würde die Citadelle auf solche Manier sehr stark werden, und die Regularität, so viel möglich ist, observiert sein". Die Sache wird geheim gehalten, der erwähnte kurfürstliche Befehl scheint nur mündlich gegeben zu sein. De Mestre berichtet unter dem 31. Juli 1679 noch von Berlin: „Ich habe die Calculation folgendes Ew. kurfürstlichen Durchlaucht gnädigsten Befehl verfertiget, und hätte die auch schon persönlich in aller Unterthänigkeit überreicht, was mit Ew. kurfürstlichen Durchlaucht gnädigster Permission ich vor dieses Mal, nicht auch in meinen eigenen Sachen etwas Richtigkeit zu machen, nöthig erachtet hätte, um hiefür die Berlinische Reisen zu können einstellen. Inzwischen nehme die Freiheit, beigehende Secreta unterthänigst zu senden; dieweilen neulich Ew. kurfürstlichen Durchlaucht mit mir gnädigst davon sprachen". Die Secreta [Geheimdokument] ist, früheren Forschern nach, in den Archiven nicht aufzufinden.
Der Gouverneur, Herzog August von Holstein, nimmt sich der Sache eifrig an. In einem eigenhändigen Bericht an den Kurfürsten vom 2. August 1679 nennt er die „remarqueu des General-Lieutenants M. de Maestre sehr inditieus (?) gefasset und daß alles wohl darin beobachtet", fügt aber hinzu, dass im laufenden Jahre nicht mehr viel zu machen sei, nur die angefangenen zwei halben Bollwerke würden nach dem vorgeschriebenen Riss noch weiter gefördert werden können. Im Winter müsse man große Quantitäten von allem benötigten Material anschaffen, dann könne im Sommer Großes geschehen. Es konnte der Bürgerschaft von Magdeburg nicht lange verborgen bleiben, dass die Fortifikationsbauten einen anderen Charakter annahmen. Die Vorarbeiten wurden nicht mehr an der Enceinte oder in ihrer Nähe vorgenommen, sondern inmitten des Stadtgebietes auf einer der Stadt gehörenden Elbinsel, auf welcher die Stadt einen Ziegelhof, Ziegelscheune, Bauhof etc. besaß. Die Bürgerschaft fing an, besorgt zu werden. In einer Ratssitzung vom 1. Dezember 1679 „ward deliberiret, wie bei Sr.Kurfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg wegen Bauung der Citadelle weiter zu sollicitiren, und ist vermeinet, des Herrn Feldmarschallen von Dörfflingers Exzellenz hierunter schriftlich und mündliche Vorstellung zu thun, wie hochschädlich gemeiner Stadt und Bürgerschaft dieser vorhabende Bau fallen würde". Es scheint aber beim „Deliberiren" geblieben zu sein, jedenfalls waren alle etwaigen Hinderungsversuche vergeblich gewesen, denn man ging in den Vorarbeiten unbekümmert weiter. Unter dem 4. Februar 1680 wurde dem Rat vom „Ziegelamt gemeldet, daß der Herr Obriste und Commandant Pfähle ausstecken lassen, auch wären Fächer in der einen Ziegelscheune aus- und die Treppe weggeschlagen, und hätten sich die Arbeiter wahrnehmen lassen, diesen Nachmittag damit weiter zu verfahren". Es wurde darauf beschlossen, mit dem Gouverneur „ausführlich zu reden", ihm Folgendes vorzustellen. „Dem Rathe wird auf bisheriges fleißiges Sondiren und Nachfragen gleichsam beständig versichert, daß man mit vorhabendem Bau keinesweges auf ein Citadell, sondern nur auf einige Werke zur nothwendigen Defendirung der Brücken abziele, und daß bei solcher Intention der Rath und die Stadt bei völliger Besitz- und Gebrauchung des bedeuteten Marsches, in specie aber der Ziegelscheune, des Zolles, Bauhofes und Platzes, worauf das Brennholz stehet, wohl verbleiben könne". Dass es aber auf eine wirkliche Zitadelle abgesehen, hat der Gouverneur in der den Abgesandten des Rates, Consiliarius Dr. Eggeling und Ratmann Steinacker, gewährten Audienz „nunmehr nicht undeutlich zu verstehen gegeben, und derlei begehret, daß man mit Transferirung der Ziegelscheune an einen anderen Ort, wozu Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht die benöthigten Kosten herschießen wollten, allerfordersamst den Anfang machen möchte". Deshalb wird jetzt eine „Abschickung" an den Kurfürsten beschlossen, zugleich aber eine Immediateingabe an den Kurfürsten unter dem 7. Februar gerichtet. Man habe „über alles Vermuthen" erfahren, dass auf dem „zwischen den Abdrücken gelegenen Ziegelhofe und durch die daselbst befindlichen Gebäude einige Abmessung zur Fortification vorgenommen" sei. Auch habe der Gouverneur erklärt, es hätte der Kurfürst „resolvirt, an diesem Orte eine solche Forteresse zu erbauen", welche den städtischen Verkehr daselbst unmöglich machen würde. Der Kurfürst wolle den Ziegelhof auf seine Kosten verlegen. Man habe bisher immer angenommen, und man sei auch dessen „mehrmals gleichsam versichert", daß bei dem dort vorbereiteten Bau nur die zum Schutze der Brücke nötigen Werke aufgeführt werden sollten, wobei dann Ziegelhof, Bauhof und Holzplatz bleiben könnten. Jetzt müsse man „fast mit Bestürzung das contrarium empfinden". Man wolle den Kurfürsten nicht mit allen gegen die Anlage der Zitadelle sprechenden Gründen behelligen, auch nicht erörtern, ob der Platz, „indem er gar klein und ein 18 bis 20 Ellen niedriger lieget als die Stadt , zu einer solchen Forteresse oder Citadelle situirt sei oder nicht". Aber es habe „fast kränkende Gedanken erregt", warum denn in „diese vor sich befestigte und weiter bestens zu fortificirende Stadt", die sich so willig dem Kurfürsten ergeben, gegen den Kurfürsten und sein Haus immer Devotion und Treue erwiesen habe und erweisen werde, eine Zitadelle gelegt werden solle, da die „Maintenirung der Elbbrücken" ohne einen solchen zur höchsten Beschwerde gereichenden Bau bewerkstelligt werden könne. Zudem sei der Platz „das noch übrige fast einzige und beste Pertinenzstück der Stadt", dessen sie nicht entraten könne. Denn da sei 1. der Ziegelhof, der bei dieser „noch großentheils in der Asche liegenden und billig zum Anbau wieder zu befördernden Stadt nicht zu entrathen, auch nirgendshin füglich zu transferiren" sei; 2. ein Zollamt mit den dazu gehörigen Häusern; 3. ein Schiffbauplatz ; 4. ein vortrefflicher Holzplatz ; 5. der Bauhof, der wegen der vielen großen bei der Elbbrücke nötigen Bäume und Hölzer nicht verlegt werden könne. Zudem sei zu befürchten, dass, „weil sonst andere Citadellen vor sich eine offene Seite der Stadt und freies Gesichte zu haben pflegen", dergleichen auch hier beabsichtigt sei, was den nächstgelegenen Häusern und Kirchen zum unwiederbringlichen Schaden gereichen könne. In Städten mit Zitadellen würde der Festungsbau gewöhnlich versäumt und nur die Zitadelle beobachtet; in Kriegsgefahren würden nur die Zitadellen mit Nachdruck verteidigt, nicht die Städte selbst. Die Zitadelle könne der Stadt sogar zur Gefahr werden, besonders bei einem unzuverlässigen Kommandanten. Auch bei einer nötigen Retirade sei eine befestigte Stadt besser zu gebrauchen, als eine Zitadelle. Der Kurfürst möge daher die zum Zitadellenbau bestimmten Summen lieber zur Befestigung der Fortifikation der Stadt verwenden. Gleich an demselben 7. Februar 1680 wurde der nach Berlin bestimmten „Abschickung" eine ausführliche Instruktion und Vollmacht ausgestellt. Die Deputation sollte zunächst die kurfürstlichen Geheimen Räte (besonders von Jena und Meinders) für das Interesse der Stadt zu erwärmen suchen. Neben den in der erwähnten Immediateingabe hervorgehobenen Gesichtspunkten wurden den Deputierten noch einige andere Momente ans Herz gelegt. Besonders sollten sie auf die zu befürchtende Schädigung, die Handel und Verkehr erleiden würden, aufmerksam machen. Die Erfahrung hätte gelehrt, daß wo Zitadellen nicht gleich mit der Gründung der Stadt angelegt, sondern neu erbaut worden, sie den „Kaufhandel, der vornehmlich in seiner Freiheit besteht, merklich verhinderten, die Kaufleute sich auch scheuten, daselbst zu handeln, weil sie oftmals mit Anhaltung und anderen exactionibus beschwert würden; daß sie lieber in andere freie Orte zögen, wodurch denn aller Handel und Wandel von der Stadt abgewendet, sie nicht wieder völlig bebaut und in Flor gebracht, sondern noch fast halb in der Asche würde liegen bleiben." Es wäre auch vorzustellen, dass eine solche Hauptstadt im Lande, wie Magdeburg im Erzstift, in Kriegszeiten ein receptaculum sein müsste, wohin die Untertanen mit Hab' und Gut fliehen könnten. Aber bei einer Zitadelle würde die Stadt unverteidigt vom Feinde ausgeplündert, von der Garnison der Zitadelle selbst zu ihrer besseren Verteidigung in Brand gesteckt, da Stadt und Zitadelle gleichzeitig zu verteidigen unmöglich sein würde. Die Zitadelle wäre auch eine Gefahr für die Bürgerschaft, deren Heil und Wohlfahrt allein in des Kommandanten Händen läge, der nach Belieben die Stadt übergeben oder „conserviren“ könnte. Der Zitadellenbau würde Magdeburg gänzlichen Ruin bringen, kein Fremder würde auch nur ein einziges Haus wieder aufbauen, viele Einwohner würden dagegen wegziehen. Daraus würde für den Kurfürsten selber unwiederbringlicher Schaden entstehen, da er dann nicht mehr von der Stadt so viel wie jetzt beziehen könnte. Sollte der Kurfürst entgegnen, dass er die Zitadelle mit wenigerem Volke als die Stadt besetzen könnte und daß er durch den Zitadellenbau die wiederholten Klagen der Bürger über die Einquartierungslast beseitigen wolle, so wäre zu erwidern, dass, wenn er die versprochene „Baraquen" baute, die Klagen auch aufhören würden. Wenn die kurfürstlichen Geheimen Räte durch derartige Erwägungen zwar nicht unberührt, aber doch noch nicht ganz umgestimmt und für die Wünsche der Stadt gewonnen wären und „sie bei gutem Humor blieben", so könnte von den Abgeordneten, jedoch behutsam, angeführt werden, „daß die Stadt von so vielen Jahren her gleichwohl das Festungsrecht von den Römischen Kaisern [Kaisern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation] gehabt, sich dabei beständig behalten, davon im Bergischen Vertrage nichts vergeben, sondern vielmehr zur Erhaltung dessen sich Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht ganz willig und gern ergeben, welche auch der Stadt oft und vielmals gnädigst versichert, sie bei ihrer Freiheit und Gerechtigkeit zu lassen, wie sie denn auch selber in specie das Festungsrecht im Instrumento pacis nebst anderen Reichsständen der Stadt mit versichert, dass sie dabei unverletzt sollte gelassen werden, welches aber nicht zusammenstehen könnte, eine Festung zu bleiben und eine „Citadelle dabei zu bauen, so die Festung commandiren könnte". Zum Argument der niedrigeren Lage der Zitadelle gegenüber der Stadt hatten die Deputierten inzwischen Antwort erhalten. Sie berichten: „Und ob zwar von uns dagegen opponiret wäre, daß der Ort nicht zum Citadellenbau gelegen, weil er niedriger denn die Stadt, so müßten wir doch dieses zu Sr. kurfürstlichen Durchlaucht Befinden stellen. Es wäre auch der Citadellenbau also angestellt, daß darauf Cavalierwerk sollte gesetzt werden und also 14 Schuh höher als die Stadt werden.“ Inzwischen waren die Vorarbeiten zum Bau ununterbrochen weiter gegangen. Schon am 14. Februar war an die Abgeordneten von Magdeburg nach Berlin berichtet worden, dass der Gouverneur aus dem ihm „auf eine Zeitlang gutwillig eingethanen Ziegelgarten" ohne Wissen und Willen der Stadtverwaltung die jungen Bäume „diesem und jenem auszuroden verstattet und solchergestalt zur Fortsetzung des vorhabenden Baus einen wirklichen Betrieb sehen lassen". Am 21. Februar wird den Abgeordneten nach Berlin berichtet, dass der Gouverneur „gar hart darauf bestehe", daß durch Wegräumung des Holzes Raum für den Bau geschafft werde. Er sei auf die Bitte um Stundung nicht eingegangen, habe vielmehr befohlen, dass aus den mit Holz ankommenden Schiffen nichts mehr an der Baustelle ausgeladen werden solle und habe deshalb daselbst Posten aufgestellt. Am 23. Februar aber zeigt der Gouverneur auch an, dass 900 Mann von den umliegenden Regimentern kommandiert seien, um an den Vorarbeiten zur Zitadelle vom 1. März an verwendet zu werden; der Rat solle deshalb das Holz auf seine eigene Gefahr von dort fortschaffen lassen. Der Rat wandte sich am 30. Juni nochmals an den Kurfürsten, um dem schnellen Fortschreiten der Arbeiten entgegen zu wirken. Der Kommandant du Plessis Gouret habe unter dem Vorgeben, dass der Kurfürst jetzt den Zitadellenbau „eifriger fortgesetzt wissen wollte", befohlen, die Ziegelscheune abzubrechen. Der Rat bittet, nicht so schnell damit vorzugehen, weil die Ziegelscheune mit Materialien, welche die Bürger zu ihren Bauten gebrauchten, angefüllt sei. Zugleich wird auch an die wiederholt versprochene Entschädigung wegen des abzutretenden Platzes erinnert. Der Kurfürst ging auf die Bitte des Rates so weit wie möglich ein und erließ unter dem 7. Juli an den Kommandanten den Befehl, nur so viel abzubrechen, als zum Weiterbau unumgänglich nötig wäre. Er veranlasste auch Verhandlungen zwischen dem Kommandanten und den Vertretern der Stadt wegen der „sistvacation". Der Rat stellte eine Forderung, deren Nichtbewilligung ihm kaum zweifelhaft sein konnte, und er tat dies wahrscheinlich nur in der Absicht, um wiederum zu „trainiren" [so wurde ein Vorgehen bezeichnet, durch welches zu erwartend Entscheidungen immer wieder verzögert wurden]. Er verlangte als Ersatz „Dorf und Holz Bideritz". Diese Forderung wurde durch Cabinetsschreiben vom 28. Juli abgelehnt, „weil solches ein Stück von Unseren Domainen ist, wovon Wir nichts entlehnen können". Die abzubrechende Ziegelscheune solle dann nach dem Taxwert bezahlt und abgebrochen, oder auf die Seite gerückt werden, dass sie dem Baue nicht hinderlich werde. Der Bau wird nun weitergeführt, zumal vom Kurfürsten 400 Thaler „zu besserer Poussirung des Citadellenbaues über die vorigen dazu destinirten Gelder gnädigst verordnet" waren. „Bei jetzigem kleinen Wasser", schreibt der Kommandant du Plessis Gouret am 1. August an den Kurfürsten, „sollen sie so verwendet werden, daß ein Großes dadurch bei der Arbeit zuwachsen soll; der Anfang mit der Ausmauerung des Bärs ist gemacht und die Face nach dem Morgen zu auch bald in dem Stande, daß daran gemauert werden kann". Aber gleichzeitig beklagt der Kommandant, daß der Rat zögere, die dem Bau hinderlich fallende Ziegelscheune wegzuräumen. Der Kommandant spricht die Vermutung aus, dass sie noch in dem Wahne stünden, als würde dieser Bau seinen gänzlichen Fortgang nicht gewinnen, indem sie auch noch Erde und andere praeparatoria auf dem jetzigen Ziegelhofe ohne Unterlaß anschaffen". Der Kurfürst möge einen verständigen Maurer zur Taxierung der Gebäude schicken, dann könnte die Ziegelscheune abgebrochen werden. Der Kurfürst geht auf diesen Vorschlag ein und befiehlt in einem Cabinetschreiben vom 4. August dem Kommandanten, aus Halberstadt oder Zerbst sachverständige Handwerker kommen zu lassen. Der Stadt aber wird unter dem 8. August angezeigt, dass von der Ziegelscheune nunmehr soviel abgebrochen werden müsse, wie der Kommandant für den Weiterbau nötig gebrauche. Damit war der Ernst des kurfürstlichen Willens erneut bestätigt und die Fortsetzung des Zitadellenbaues nicht mehr in Frage zu stellen. Nunmehr erklärte der Rat, er habe einen Platz zur Entschädigung ausfindig gemacht, an der Elbe in der Neustadt. Der Kommandant empfiehlt in seinem Berichte vom 18. August darauf einzugehen, es müsse dann das Tor der hohen Pforte geöffnet und dafür das Schrotdorfer Tor geschlossen werden, was militärisch keinem Bedenken unterliege. Die mittlere Ziegelscheune sei jetzt dem Weiterbau sehr hinderlich, da die Courtine und Flanke zusammenstoße. Der Kurfürst möge den Abbruch dieser Scheune anbefehlen. Zur größeren Veranschaulichung legt der Kommandant einen sorgfältig ausgeführten Riss bei. In einer Eingabe des Rates an den Kurfürsten vom 6. Februar 1686 ist vermerkt, dass zu diesem Zeitpunkt erst eine Ziegelscheune und ein Zollhaus abgebrochen sind. Die Abrissarbeiten sind aber zu beschleunigen, da der Zitadellenbau ansonsten behindert werde. Im Übrigen ging es hauptsächlich um die Entschädigungszahlungen und die Kosten des Neuaufbaus der abzureißenden anderen Baulichkeiten.
Wie zur Deckung der Kosten bei den bloßen Umwallungswerken schon in früheren Jahren die Beihilfe der Stände in Anspruch genommen worden war, so geschah es auch jetzt beim Zitadellenbau. Dass auch jetzt die verlangte Beihilfe als eine drückende Last empfunden wurde, zeigt sich in den Petitionen der „sämmtlichen Herren und Ritterschaft der Altmark" vom 16. März und 26. April 1680.
In einem kurfürstlichen Befehl vom 17. September 1680 an die Magdeburger „Regierung" heißt es aber dennoch, der Kurfürst habe drei Meilen von Magdeburg 300 Ellernbäume ankaufen lassen. Es sollte dies Holz in Eil, „da bei noch anhaltendem schönen Wetter mit dem Bau sehr avancirt werden kann", durch die naheliegenden Ortschaften nach Magdeburg geführt werden. Die Regierung solle deshalb „Unsere getreuen Magdeburger Stände durch diensame remonstrationes dahin disponiren, daß sie deshalb ohne Verzug und noch vor der Saatzeit gebührende Anstalten machen."
Nachdem der äußere Rahmen der Zitadelle bauseitig fixiert war, gab es keine weiteren Versuche, das Projekt zu stoppen. Der Große Kurfürst erlebte die Fertigstellung der Zitadelle nicht - dazu mussten nach seinem Todesjahr (1688) noch weitere 14 Jahre vergehen.
1666 - Mitte Juni fragt der Feldmarschall von Sparr den Großen Kurfürsten, wo die Zidadelle erbaut werden soll. Schon 23.06 bestimmt der Gro0e Kurfürst, daß diese elbabwärts, wo die Stadt am wenigsten gesichert ist zu erbauen, offenbar war die Erwägung maßgebend, daß 1631 die schwache Elbfront der Stadt zum Verderben wurde.
1679 am 18. Juni, meldet Generalleutnant de Mestre, daß er „einen Riß verfertigt habe“
1680 am 04.02 läßt Obrist und Kommandant Schmied von Schmiedseck Pfähle ausstecken
1682 wird das Zitadellengelände trassiert
1683 wird mit dem Mauerwerk begonnen. Die Bauleitung hatte Ing.-Hauptmann Schmutze, der auch die Zitadellentore entwarf
1702 war die Zitadelle im wesentlichen fertig. Sie Hatte an der Stadtseite 8 m hohe, im Osten etwas niedrigere, bis 5 m starke Mauern, die etwas abgeböscht und durch ein Sandsteingesims abgedeckt waren. Dahinter große Gewölbe und durch Erdauffüllung gedeckte Mauern.
1706 waren die Kasematten der Zitadelle benutzbar.
1728 schildert Hohann Ulrich Glaser in seinen „vernünftigen Gedanken von der Kriegsbaukunst“ die Zitadelle: „ Auf einer mitten in der Elbe vor der Stadt gelegenen Insel liegt eine (V) Fünfeckigste eben nicht allzu große etwas oblange Citadelle, weil die größe der Insel über etliche 30 Ruthen langes Polygon X nicht zulassen wollen, aber sie auswendig oben am Parap ab (Brustwehr) auf das herrlichste XXX ingleichen auch inwendig , weil mit XX Inturieurs un dem Walle versehen.
1717 wird dieZitadell beendet
1812 das Retranchement auf dem Kommandantenwerder wurde vervollständigt. Vor der Zitadelle im Roten Horn wird ein gedeckter Weg angeschüttet. Vor der Zollbrücke wird die Zollschanze als Brückenkopf angelegt. Aug dem Gartenwerder wird die Schanze erweitert und Fort Jarome genannt.
1818 das Labor über dem Nordtor fliegt in die Luft
1816 eine erhabliche Reparatur der Revertementsmauer der Zitadelle
1834 Hauptreperatur der Revetementsmauer, eine Face der Bastion König mußte
1835 ganz abgetragen und die Revetementsmauer neu aufgeführt werden.
1836 mußte die Spitze der Bastion Kronprinzessin neu aufgeführt werden, die linke Face konnte nur dadurch erhalten werden, daß nach Herausnahme des Restes die Revetementsmauer untergraben wurde.
Magado-2 Wenn nicht anders ausgewiesen, dann Sammlung/Eigentum Magado Bilder/Beiträge dürfen "Nichtgewerblich" genutzt werden.