Ich habe eine handschriftliche Reisebeschreibung aus dem Jahr 1706 gefunden, in der Magdeburg erwähnt wird. Es wird kurz auf den Zustand der Stadt und der Festung eingegangen. Interessant ist auch, dass von einer geplanten Umsetzung des Reiterdenkmals (Otto I.) vom alten auf den neuen Markt die Rede ist.
Hier der Text in ganz leicht gekürzter Form:
Magdeburg. . . . Die Staat Magdeburg ... hat sich seidero der Erlittenen Zerstörung von Generali Tilli widerumb zimblich erholt, die heyser seindt meistens mit hölzernen rigeln erbauet, hat sehr Kleine gassen vndt nur eine grosse, welche durch die ganze Stadt gehet, zu welchen Endt der Thom, welcher alterthumbs vndt schenen gebeus wegen sehenswirdig ist, stehet; ist aber sehr Baufällig . . . welches auch von den vbrigen Kirchen zu sagen ist, dan die, so nicht die lutheraner ihnen haben, seindt völlig verfahlen vndt ligen wist auff den Blatz. auff den Neuen Mark, wo der Thom stehet, hat der König ein Residenz Bauen lassen, allwo vorhero die Erzbischoffliche residenz gewesen ist . . . auff den alten Markt stehet der Erbauer deß Thoms, Keyser Otto der Erste in einer Säule zu pferdt, welcher auff den Neuen Markt sambt der Conte de garde gesezt werden wirdt ... in denen Kirchen findet man noch dort vndt da Catholische Bilder, wie ich den Englischen grüß, die Mutter Gottes vndt den Heyl: Joannen vntter den Kreuz hab abgemalder gesehen . . . nachmittag fuhren wir in das Kloster Bergen . . . dises war vor hero ein Catholisches Kloster, vndt hab ich noch sehr vill rudera von alden begrebnisen gesehen, die die lutheraner heraußgeworffen haben . . . dises Kloster hat einen sehr angenehmen vndt lustigen gartten, also zwar das ich in diser Reiß noch Keinen angetroffen, der disen an annehmlichkeit gleichete; es ist auch der schenste Prosped, so ein Maller mahlen Kan, dar außen zu sehen, von dar fuhren wir nach den neuen angelegten Citadell, welches zwar noch nicht verfertiget, aber gar woll angelegt ist; man hat auch an der stadt angefangen die alte fortification einzureissen vndt auff neue ardt zu fortificirn, wie dan gegen der Neustadt schon etliche Pasteyen vndt reveline verfertiget waren.
Die Zitadelle war ja von Anfang an Arrestort für Staatsgefangene (Trenck, Walrave), aber während Kriegszeiten auch für feindliche Offiziere (ab Major aufwärts). Für letztere gab es besondere Haftbedingungen, besonders komfortabel wurde Pisuldski im Offiziers-Stubenarresthaus untergebracht.Der Großteil musste allerdings mit etwas weniger Komfort in den Kasematten vorlieb nehmen. Allerdings wurden nicht alle Offiziere, die in Gefangenschaft geraten waren, anschließend in Haft genommen. Vielfach wurden sie unmittelbar nach der Gefangennahme "auf Ehrenwort" in die Heimat entlassen. Allerdings war diese Art der Entlassung zu einem späteren ebenso Zeitpunkt möglich, so dass es zu Einzel- oder Gruppenentlassungen aus dem Lagerort, wie der Zitadelle, kam. Wenn die diplomatischen Fortschritte nicht zu den gewünschten Erfolgen führten (auch andere Vorwände wurden genutzt), konnten die auf Ehrenwort entlassenen Offiziere wieder zurückgerufen werden. Mannschaften hatten keine Ehre, außer beim Tod fürs Vaterland, sie konnten deshalb vom Ehrenwort keinen Gebrauch machen - es gab nach damaligem Völker- und Kriegsrecht allerdings häufig einen Gefangenenaustausch, bei dem die Differenzen in den Kopfzahlen durch Geldleistungen ausgeglichen wurden - das ist aber ein besonderes Kapitel.
Ich füge hier einen solchen Rückruf aus dem Siebenjährigen Krieg ein. Die Übertragung in moderne Schrift liefere ich nach.
Königlich - Preußischer Zurückberufungs-Befehl derer auf ihr Ehrenwort beurlaubten Oesterreichischen Kriegs Gefangenen Officiers, de dato Berlin den 2. April 1762. Nachdem Se. Königl. Majestät in Preußen, bewegenden wichtigen Ursachen halber, allerhöchst veranlasset worden, zu resolviren, daß diejenigen Oestereichischen Kriegs Gefangenen Officiers, welche auf ihre von sich gegebene Parole d'honneur, gegen Revers, oder sonst , vorhin beurlaubt und entlassen worden, und zwar ohne alle Ausnahme, von welchem Character sie sind , in sofern nämlich selbige nicht durch die bisherige particulaire Auswechselung ranzioniret, und die für sie losgegebene diesseitige wirklich zurück gesandt sind, nunmehr solchergestalt hinwiederum zurück beruffen werden sollen, daß sie sich sofort , und längstens a dato binnen 8. Wochen, wenn nach Entlegenheit des Orts ihres jetzigen Aufenthalts, solches thunlich ist, in Magdeburg ohnfehlbahr einfinden, und sich daselbst so lange aufhalten sollen, bis sie gehörig ausgewechseii sind; als werden obgedachte Officiers sammt und sonders hiemit und Kraft dieses citiret, binnen obiger Frist sich ohnfehlbar zu gestellen, oder daß ein und der andere durch gefährliche Krankheit daran gehindert werde, zu beweisen, mit beygefügter Versicherung, daß solcher, nach erfolgter Genesung, ohne weitere neue Ordre, seine Rückreise antreten wolle: diejenigen, welche wider Verhoffen sich nicht gestellen, noch ihre Krankheit erweisen, haben zu gewärtigen , daß nach denen in solchen Fällen gewöhnlichen Gesetzen, Kriegs-Rechten und Gebräuchen, wider sie verfahren werden soll; zu welchem Ende, und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne, von diesem Zurückberufungs-Befehle nicht allein ein Exemplar dem gegenseitigen General-Commando zugesandt, sondern auch solches durch den Druck in denen öffentlichen Zeitungen bekannt geworden ist. So geschehen Berlin, den 2. April 1762. Sr. Königl. Majestät in Preußen General-Auditeur von der Armee und geheimer Kriegs-Rath, v. Pawlowsky. (L. S.)