So warb man schon am 5.10. 1937 in der Genthiner Zeitung und Bote Jerichower Land und sicher auch in anderen Gebieten des Arbeitsgaues Material und Dokumente zur Aufarbeitung der RAD-Geschichte abzugeben.
Naja, dann hat sich in dieser Beziehung bis heute nichts geändert. Archive sind gähnend leer. Alles was hier zusammen kommt stammt ja auch größtenteils aus Privathand. Diesen Beitrag stellte Heine Wust zur Verfügung. Magado
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Ich habe in einem "Amtlichen Mitteilungsblatt Magdeburg" vom Oktober 1945 folgende Notiz gefunden. Leider unvollständig und ohne genaues Datum, da der Ausschnitt auf der Rückseite des wohl interessierenden Artikels war. Ob mit dem Lager Blankenburger Straße nur das Zeugamt gemeint war oder ob da noch mehr gewesen ist habe ich nicht feststellen können. Interessant erscheint aber der räumliche Zusammenhang mit Lagerbaracken der OT. Möglicherweise wurden in der näheren Umgebung auch Untersuchungshäftlinge eingesetzt, wie ich zwei Kassibern von 1943 entnehmen kann. Die Häftlinge arbeiteten im Freien und konnten am Rand ihres Arbeitsbereiches mit ein wenig Glück und Bestechung auch Kontakte zur Zivilbevölkerung aufnehmen.
Zu den Bildern unter #3 und #12: Es ist das Denkmal für die Gefallenen 26er zu sehen (auf #12 nur das Eingangstor und die Fahnenmaste an der Hohepfortestr.)
Hallo, Weimar war für Mitteldeutschland zuständig, die Lager hatte die "6", z.B. Milow hatte 17/61, Wulferstedt 19/61. Hannover hatte die "8", z.B. Stegelitz 1/81. Leider haben Weimar und auch Hannover abschlägig geantwortet. Gruß Wüste Gobi
Mit dem Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26.6.1935 wurde der bis dahin freiwillige Arbeitsdienst zur Pflichtveranstaltung. Natürlich nur der Deutschen, wie es in der 2. Durchführungsverordnung präzisiert ist. Desweiteren ist in der 2. DVO einiges über Freistellungen usw. gesagt - dazu passen einige hier im Forum stehenden Dokumente. Um die Intentionen des RAD zu verstehen füge ich die Texte des Gesetzes mit 1. DVO und den Text der 2. DVO einmal an.