Es folgt die 2. DVO zum Reichsarbeitsdienstgesetz von 1935. Auf das Einstellen der 3. und 4. DVO verzichte ich, da sie lediglich ergänzende Bestimmungen zur Unfall- und Krankenversicherung der Dienstpflichtigen beinhalten
Ich möchte noch auf einen recht interessanten Aspekt hinweisen, über den ich im Stadtarchiv Magdeburg (Rep. 18,4 Bü. 311, Bl. 203) gestolpert bin.
Beim Betrachten der Bilder zum Bau des Gaustab-Gebäudes fällt auf, dass der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg immer wieder (Grundsteinlegung, Richtfest, wohl auch Fertigstellung) anwesend ist und offensichtlich Reden hält. Die Teilnahme und eine Rede würde ich ja noch normal finden, es geht ja auch um Arbeitsplätze in der Stadt und um ein gewisses Renommee, das eine Gaudienststelle mit sich bringt (der nationalsozialistische Konkurrenzkampf zwischen Magdeburg und Dessau war ja nicht von schlechten Eltern). Nun lässt mich der Archivfund stutzig werden: Am 3. Februar 1940 beraten die Ratsherren über die Weiterführung der Bauarbeiten am Gaustab-Gebäude. Sie beschließen die Auftragsvergabe der Maurerarbeiten für die Kegelstube, die Kegelbahn und die Bohlenasphaltbahn. Da solche Aufträge ja üblicherweise vom Bauherrn vergeben werden, lässt sich vermuten, dass die Stadt Magdeburg das Gebäude finanziert und dem RAD zur Nutzung übergeben hat.