Hallo Hadischa, im Februar hattest Du zum Reiter-Regiment 13 geschrieben: "Per Gesetz vom 20. Juli 1933 fiel der landsmannschaftliche Zusatz beim Regiment weg." Daraus schlussfolgere ich, dass die Namensgebung von Einheiten generell neu geregelt wurde (wahrscheinlich im Sinne des Nationalsozialismus). Dafür interessiere ich mich und ich habe nun versucht, dieses von Dir erwähnte Gesetz zu finden. Leider bin ich im Teil I und im Teil II des Reichsgesetzblattes nicht fündig geworden. In beiden Ausgaben gibt es keine Veröffentlichung unter dem Datum des 20. Juli 1933. Gesetze (einschließlich Anordnungen oder Verordnungen im Reichsgesetzblatt) gibt es mit Datum vom 20. Juli 1933 in größerer Zahl. Sie alle sind im GBl. I Nr. 85 vom 22. Juli 1933 enthalten. Das einzige auf die Wehrmacht bezogene ist dabei das "Zweite Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes". Darin finde ich aber keinen Bezugspunkt zur Namensgebung von Wehrmachtseinheiten o. ä. Kannst Du mir die Quelle nähe beschreiben?
Die Bezeichnungen der Einheiten wurden im Verlauf der Geschichte von der Vorläufigen Reichswehr, dem Übergangsheer bis hin zur Bildung der eigentlichen Reichswehr am 1. Januar 1921 in der Regel mehrfach geändert. In der Anfangszeit wurden historische oder landmannschaftliche Bezeichnungen von den Regimentern übernommen, was später durch die Weimarer Vereinbarung vom 16. Juni 1919 zum Artikel 79 S. 2 der Weimarer Verfassung zu den „landsmannschaftlichen Eigenarten“ und die Verordnung HVBl. 1922 Nr. 335 vom 19. Mai 1922 aufgehoben wurden. Am 29. Mai 1922 erhielten die Regimenter die angegebenen landsmannschaftlichen Bezeichnungen.[2]
Die Bezeichnung der Regimenter änderte sich in der Wehrmacht nach Kavallerie-Regiment xx und die landsmannschaftliche Bezeichnung entfiel.
Danke für die schnelle Antwort. Aber ich dachte, dass es eine generelle gesetzliche Regelung gegeben hätte ( ... laut Gesetz vom 20. Juli 1933). Das ließe ja auch auf die innen- sowie außenpolitisch gewollte Wirkung solcher Maßnahme schließen.
Zitat von Hugo im Beitrag #198Danke für die schnelle Antwort. Aber ich dachte, dass es eine generelle gesetzliche Regelung gegeben hätte ( ... laut Gesetz vom 20. Juli 1933). Das ließe ja auch auf die innen- sowie außenpolitisch gewollte Wirkung solcher Maßnahme schließen.
Bitte vergleichen, folgende Daten --->Per Gesetz vom 20. Juli 1933 und siehe "Zweites Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes" in deiner Aufstellung.
Ja -- davon bin ich ja ausgegangen (aufgrund Deines Beitrages vom Februar), aber ich finde da nichts zur Namensgebung von Einheiten. Weder landsmannschaftlich noch sonst irgendwie. Ich füge den Gesetzestext mal an. Vielleicht findet ja jemand die Verbindung, die ich nicht erkenne. Vielleicht ist es ja in den weggefallenen Paragrafen enthalten, die in Artikel 1 unter 1. ... genannt sind. Die habe ich bisher nicht auftreiben können.
Also, das Datum stimmt, die Nennung des gesetzes stimmt, die Ausführung (Streichung der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit) stimmt. Die Auflösung könnte sich unter Punkt 1 befinden, wegfall von etlichen Gesetzen.
ZitatDie Wehrmacht in der Revolution Karl Dietrich Bracher, Wolfgang Sauer, Gerhard Schulz
<--- hier könnte auch ein Teil der Lösung zu finden sein.
Bingo ! - Ich habe es. Es ist der weggefallene § 14 des Wehrgesetzes:
[[File:Zweites Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes vom 20_07_1933_3.jpg|none|auto]] [[File:Zweites Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes vom 20_07_1933_4.jpg|none|fullsize]] Bild entfernt (keine Rechte)
Hugo
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Zitat von Werder892 im Beitrag #207Was ist das nur für ein Arbeitsschutz...... Keine Helme, keine Fallsicherung..... Bretter als Arbeitsbühne auf Tonnen
Aber tolle Bilder!!!
Notfalls griffen die daneben stehenden Unteroffiziere und Offizier mit zu. Nichts mit Arbeitsschutz, wenn man alle Maßnahmen durchsetzen will ist der Krieg beendet.