Die Magdeburger Bürgerwehr und ihre Fahnen Im Mittelalter hatten die Städte Stadtbefestigungen, um gegen feindliche Angriffe geschützt zu sein. Die Stadttore bewachten bewaffnete Stadtknechte, die auch in Friedenszeiten den Dienst auf den Mauern und Türmen versahen. Weit deren Zahl meist nur gering sein konnte, wurden im Fall eines feindlichen Angriffs auch alle männlichen Bürger zu den Waffen gerufen, um die Stadt zu verteidigen. In den größeren Städten mussten diese Maßnahmen sorgfältig vorbereitet werden, damit die Bürger schnell und rechtzeitig ihre Positionen auf den Mauern und Wällen beziehen konnten. In Magdeburg wurde dazu die bürgerliche Altstadt je nach Voraussetzungen in den verschiedenen Jahrhunderten territorial in sechs bis achtzehn Stadtviertel eingeteilt. Die darin wohnenden waffenfähigen männlichen Bewohner wurden erfasst und in Viertelsmannschaften militärisch organisiert. Jeder Mannschaft war ein bestimmter Abschnitt der Stadtmauer oder der Wälle zugeordnet, die sie zu besetzen und zu verteidigen hatte. Ausgenommen von dieser Viertelseinteilung blieb das Gebiet des Klerus, das in der Nähe des Domes, der sogenannten Domfreiheit, lag. Die Bürgerwehr hatte auch dieses Gebiet im Kriegsfall zu schützen. Bereits im Jahre 1287 sind die ersten „Bürgerschützen" urkundlich erwähnt. Ob bereits damals eine Einteilung in Stadtviertel vorgenommen wurde, ist nicht nachweisbar. Die Schöppenchronik erwähnt Magdeburger Schützen im Zusammenhang mit einem Schützenfest erst 1387. In der Reformationszeit, 1524, teilte der Rat die Altstadt in sechs Viertel oder Bezirke und ließ alle waffenfähigen Bürger mustern. Es erfolgte die Zuweisung der Aufgaben für den Fall einer notwendigen Verteidigung. Gleichzeitig erwarb die Stadt 400 Feuerwaffen aus Nürnberg und nahm zur Verstärkung der Stadtknechte 200 Mann Fußvolk und 500 Reiter unter Sold. Damit verfugte Magdeburg über 1500 Soldaten, die durch die Bürgerwehr unterstützt werden konnten. Gemeinsam wurden die Wälle und Stadtmauern instand gesetzt und verstärkt. So konnte die Belagerung der Stadt durch Moritz von Sachsen im Jahre 1550-1551 erfolgreich abgewehrt werden.
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Die Viertelseinteilung der Bürgerwehr hatte sich bewähn und so findet sich 1579 der Hinweis auf insgesamt neun Stadtviertel, wieder unter Ausschluss der Domfreiheit. [17] Angesichts der Gefahren nach Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges wurde eine stärkere Gliederung der Bürgerschaft notwendig. Jetzt wurde die Stadt in achtzehn Viertel unterteilt. die Bürgergarde je nach Größe des Viertels in 4 bis 8 Rotten erfasst. Jede der 118 Rotten bestand aus 11 bis 17 Mann, die namentlich in einer „Bürgerrolle" aufgeführt waren.(11) Bei Alarm konnten sie sich ohne gegenseitige Störung möglichst schnell sammeln und den Kampf aufnehmen. So sollten die Bürger aus 12 Stadtvierteln zusammen mit den Soldaten den Hauptwall verteidigen. Die Fischer, die ein eigenes Viertel bildeten, hatten zusammen mit der Bürgerwehr von zwei weiteren Vierteln das Fischerufer und die ganze Elbseite zu schützen. Die Rotten von drei Vierteln waren als Reserve mit dem Sammelplatz auf dem Alten Markt vorgesehen. [1] Eine nach 1631 angefertigte Abschrift dieser „Bürgerrolle" ist überliefert. [11] Nach der Zerstörung Magdeburgs am 10. Mai 1631 (20. Mai ') durch die Truppen Tillys und die starke Dezimierung der Bürgerschaft wurde eine schwedische, dann kursächsische Besatzung in die Stadt gelegt. Nach deren Abzug war es Magdeburg ab 1646 wieder gestattet, eine eigene Söldnertruppe von 250 Mann zu unterhalten. Sie sicherten das Krökentor und das Sudenburger Tor, die als einzige Stadtzugänge wieder geöffnet waren. [1] Ab 1647 sind wieder sechs Stadtviertel nachweisbar [II], aber schon am II. Mai 1653 beschloss der Rat der Stadt, wieder endgültig zu der Einteilung in neun Viertel zurückzukehren, die bis 1808 beibehalten wurde. [17] Die Stadtsoldaten mussten bei der Bewachung der Wälle täglich durch 150 Bürger unterstützt werden. Der Rat der Stadt ordnete außerdem eine Schießausbildung für alle männlichen Bewohner an. Das dafür 1646 geschaffene Schützenamt koordinierte diese Übungen der Bürgerwehr. Ab 1650 fanden sie zu Pfingsten beim jährlichen „Freischießen" ihren Abschluss. [1] Zur Aufsicht über alle Stadtviertel war ein Bürgermajor eingesetzt, der dem Magistrat unterstellt war. Die Mitglieder der Ende des 17. Jahrhunderts gegründeten Französischen Kolonie und Pfälzer Kolonie hatten (später) die gleichen Verpflichtungen wie die alte Magdeburger Bürgerschaft, mussten sie aber mit eigenen Wachen und Offizieren ausüben. Alle Bürger hatten die Wachen in solchen Zeiten zu übernehmen, in denen die Stadtgarnison zahlenmäßig zu schwach war. (1 nach dem neuen Gregorianischen Kalender, der in katholischen Ländern ab 1582. in den evangelischen Staaten Deutschlands erst ab 1700 gültig war.) [7] Aus dieser Zeit stammen wohl auch die neun Fahnen der Bürgerwehr, deren Inschriften auf die Jahre 1655 bis 1658 hinweisen. Die Fahne des neunten Viertels trägt die Jahreszahl 1666. [10] Hinter den Magdeburgern lagen aufreibende Jahre, in denen sie mit Bürgermeister Otto von Guericke an der Spitze selbstbewusst um die Reichsunmittelbarkeit gekämpft hatten. Mit aller Kraft wollte die Stadt ihren Widersachern trotzen, ihre Rechte verteidigen, wie schon 1550/51. als die Magdeburger der einjährigen Belagerung durch Moritz von Sachsen standhielten. Die Viertelsfahnen drücken mit ihren Darstellungen und Inschriften dieses Selbstbewusstsein und den Willen der Bürger, alles zum Wohle ihrer Stadt zu tun, aus. So nimmt die Inschrift auf der Fahne des 7. Viertels auf Marcus Curtius Bezug, der der Sage nach als junger Krieger sein Leben für den Fortbestand Roms opferte, indem er sich den Unterirdischen weihte und in die Tiefe sprang. Andere Inschriften berufen sich auf Kaiser Otto. Der im 17. Jahrhundert historisch längst überholte Traum von der Reichsfreiheit ging nicht in Erfüllung. Im Westfälischen Friedensvertrag von 1648 erhielt der Kurfürst von Brandenburg die Anwartschaft auf das säkularisierte Erzstift Magdeburg. Auf dem Reichstag zu Regensburg im Jahre 1654 wurde endgültig beschieden, dass die von Magdeburg angestrebte Reichsfreiheit nicht verliehen wird. Damit hatte Magdeburg als erzstiftische Landstadt dem Landesfürsten, dem Administrator August von Sachsen, zu huldigen und dessen Landeshoheit anzuer¬kennen. Erst nach dem Tod des letzten Administrators sollte Magdeburg an Kurbrandenburg fallen. Bis 1666 verweigerte der Rat der Stadt die geforderte Huldigung standhaft. Erst als der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit 15.000 Soldaten Magdeburg bedrohte, wurde unter diesem Zwang am 28. Mai 1666 im Kloster Berge ein Vergleich getroffen. Die entsprechenden Artikel des Vergleichs lauten [19]: „ 2. Wirdt die alte Stadt Magdeburg von Ihrer Churfürstl. Durch!, zu Brandenburg und des Herrn Administrators Fürst!. Durchl. besetzet und ziehet die Garnison morgen Dienstages, wirdsein der 29. die¬ses, hinein, die biß dato darin gewesene geworbene Knechte werden ihrer pflicht erlassen, legen das geweht' nieder und stehet jedweden frey, wohin ergehen und sich unterhalten laßen will. 3. Derjenige, welcher biß dato bey denen in der Stadt gewesenen geworbenen Knechten das Commando gehabt und Capitains charge bedient, soll hinwieder um b von Ihrer Churfürstl. Durch!, bei der Garnison alß ein Capitain accomodiret werden, wie auch der Lieutenant; So viel aber die Knechte betrifft, stehet denenselben frey. Ob nachdem Sie ihrer vorigen pflichte erlaßen, hinwiederumb unter Ihrer Churfürstl. Durchl. sich un¬terhalten laßen wollen, auf welchen fall Sie untern Churfürstl. Musqvetirern gleich tractiret werden sollen. ... " Bereits am nächsten Tag wurde die erste brandenburgisch-preußische Garnison in die Stadt gelegt. [ 13] Die Huldigung des Admi¬nistrators erfolgte bald darauf % die Erbhuldigung des Kurfürsten von Brandenburg im Jahre 1681. (2Hier differieren die Daten der Geschichtsschreiber. Wahrend in einer zeitgenössischen „Relation" der „Huldigungs=Actu" auf den „12. biß 16. Junii 1666" datiert ist [5], berichtet Woher [ 18] nur vom „nächsten Tag" also dem 29. Mai (nach neuer Zeitrechnung 9. Juni). Er bezieht sich dabei aber wohl nur auf den Einzug der Garnison und nicht auf die Huldigung.)
Inwieweit die Bürgerwehr auch in der Zukunft zu militärischen Aufgaben herangezogen werden sollte, ist hier noch nicht überliefert. Sie wurde allerdings nicht entwaffnet, wie ein anderer Artikel des Vergleichs zeigt: „15. Die Stücke auf den wallen, wie dieselben ietzo in der Zahl zu befinden, ingleichen die munition und gewehr, sowohl im Zeughause, tilß bey der Bürgerschaft bleibt E, E. Rath und Bürgerschafft, die munition bleibt auch E.E. Rath und Bürger schafft, doch dergestalt, dass daferne Sie dieselbe zu vereußern oder zu verkauffen willens, Sie solches Ihrer Churfürstl. Durchl. anzei¬gen und ihnen den Vorkauf der billigkeit nach laßen, sollte aber diese munition auf bedürffenden fall von der Garnison angegriffen werden müssen, So soll genügsame Satisfaction gegeben ... werden..." Der Stadt und der Bürgerschaft wurde im Artikel 20 ausdrücklich bescheinigt, dass sie Zu“ …herren diensten auch schantzen und graben nicht behelliget werden. " Nach der endgültigen Übernahme Magdeburgs durch Kurbrandenburg 1680 ergeht am 30. Mai 1689 durch den Kurfürsten von Brandenburg ein Befehl an die Stadt Magdeburg, dass die Bürger Wachdienst zu versehen haben (Blatt 1 in [4]): „ Von Gottes gnaden Fridrich der Dritte, Markgraff zu Brandenburg.... ....Alß befehlen Wir Euch hiermit in gnaden deranstalt zu verfügen, damit die dortige Bürgerschaft auf eine Zeitlang die Wachen mit versehen helfen und absonderlich die inwendigen Posten besetzen, worauf Ihr mit Unserem Obrist, dem von Börstelln zu communiciren habt. ... " Zugleich teilt der Kurfürst dem Rat mit. dass er es nicht ungern sehe, wenn „ zu des Lan¬des Defension .... das Exercitium des Scheibenschiessens'' von Schützen ausgeübt werde. [15] Hier vermischen sich die Aufgaben der eigentlichen Bürgerwehr mit den späteren reinen Schützenvereinen, deren Grundlagen ab 1815 die Schützencorps der Bürgergarde bildeten. Weil die auf den Erlass des Kurfürsten ab 1685 bzw. 1689 nach Magdeburg eingewanderten Franzosen, Pfälzer und Wallonen auf Grund der ihnen zugesagten Privilegien von vielen Diensten befreit waren, gab es wiederholt Unstimmigkeiten mit der alten Magdeburger Bürgerschaft. Das führte am 18. August 1708 zu einer längeren schriftlichen Eingabe an den preußischen König Friedrich I. (B). 7-13 in [4]): „ Von deren Bürgerlichen Wachten zu Magdeburg. Deß bey Anfang des gegenwärtigen Krieges Königl. Maj. deren meisten Truppen aus deren Garnison zogen, haben unter anderen, die alten Bürger zu Magdeburg, der gewohnheit nach, die Wachten mit durchführen helfen müßen, deren Beyde Colonien aber, ist solches nicht angemuthet worden, in ansehen ihrer frey Fahne noch nicht zu recht geworden....". Auf die Beschwerden der alten Bürger im Rat der Stadt haben dann die Pfälzer „aus Devotion gegen Ihre Königl. Maj. und gegenüber den alten Bürgern dieses Privileg nicht gebrauchen wollen und willig die Wachten mit verrichtet, welches auch also geschehen ist mit nicht geringem applauso der alten Bürgerschaft. ... " .Die Franzosen hätten sich zwar bereit erklärt, ebenfalls Wachtdienst zu leisten, aber aus Mangel an Gewehren darum gebeten, dass ihnen „.. 100 Flinten auß dem Zeug Hauß möchten geliehen werden...". Es ist dann weiter vermerkt, dass der Kommandant der Festung angeordnet habe, dass „...von denen Frantzosen nicht mehr alß 6 Mann aufziehen sollen, damit diese freiwilligen Wachten der Colonie desto weniger beschwerlich fallen möchten..." (ebenda) Eine weitere spezielle Anordnung des Königs wurde am 10. November 1735 erlassen: „ König!. Maj. haben in Gnaden resolvieret, dass ZU Magdeburg biß zur Ankunft deren Regimenter vom Rhein, die Bürger täglich 160 Mann auß ihrem Mittel auf die Wacht gehen sollten, wenn das Regiment v. Gravenitz täglich 240 Rekruten giebt, dass also zusammen 400 Mann auf die Wacht ziehen. Wir befehlen also deren Magdeburgischen Magistrat in Gnaden sich darnach unterthänigst zu achten und nebst dem Gouvernement das nöthige dieserhalb zu besorgen". (Bl. 15 in [4]) Vier Tage später ist dieser Befehl befolgt worden und eine Auflistung der zu besetzenden Positionen für die Woche vom 14. -19. Nov. 1738 erfolgt. (Siehe Liste).
Für die einzelnen Wochentage wurden abwechselnd aus jeweils zwei Vierteln 106 und 54 Mann kommandiert, dazu jeweils die Offiziere. Zum Dienst in der Bürgerwehr waren die männlichen Hausbesitzer verpflichtet. Gleichzeitig lagen auf allen Häusern „Servis- und Soldaten-Lasten", worunter Einquartierungen von Offizieren und Soldaten und finanzielle Bürden zugunsten der Garnison zu verstehen sind. Versuche der Bürger, sich dagegen zu wehren, waren meist erfolglos. Ausnahmsweise weist Friedrich II. den Magistrat von Magdeburg am 2. April 1782 an, dass das Haus des Kannemeyer in der Goldschmiedebrücke, der zur Zeit im von Saldernschen Regiment als Regiments-Schlächter Dienst versieht, während dessen Abwesenheit „von den Bürgerwachten verschonet werde, was der Obriste v. Kirschbaum unterm 30 ten März vorgestellet und zu verfügen gebethen hat. Vom Servis aber kann er nicht befreyet werden, es wäre dann, dass bey der neuen Servis=Anlage eine Moderation stattfinde. " [4] Insgesamt läßt sich über Jahrzehnte hinweg nachweisen, dass die Magdeburger Bürgerwehr bis mindestens 1804 zu Wachdiensten herangezogen wurde. Aus weiteren Doku¬menten gehen auch die Anforderungen der Stadtkommandanten hervor, ihnen eine Auflistung der,.Ober- und Unter-Officiers" zu übergeben, so beispielsweise zum 11. September 1750 [4] und am 5. März 1804 „binnen 3 Tagen". [5] Auf diese Anweisung hin haben die „Capitains" der neun Viertel aus¬führliche Namenslisten erstellt, in denen zum Teil auch die jeweiligen Berufe der Offiziere vermerkt sind. Immer sind Ober- bzw. Unteroffiziere Mitglieder aus den verschiedenen Handwerkerzünften, es werden aber auch Gastwirte, Apotheker, Buchhändler und Fabrikanten und besonders häufig Kaufleute genannt. Die Berufe der „gemeinen Chargen" sind nicht erwähnt. In wenigen Fällen ist vermerkt, dass die Bürger aus Altersgründen keinen Dienst mehr tun können, es finden sich vereinzelt aber auch Verweigerer. So versucht es u. a. ein Unteroffizier des 7. Viertels, weil er.auf der Holtzstrecke wohnt und kein Haus in der Altstadt hat, so will er auch keinen Dienst mehr thun". Durchschnittlich gab es in jedem Viertel acht Ober- und 26 Unteroffiziere. Sieben der vermeldeten Unteroffiziere werden ausdrücklich als „Spricen-Deputirte", drei weitere als „Spritzenherr, Wasserdeptitirter oder Rohrführer" bezeichnet. Diese Funktionen lassen sich auch nach der napoleonischen Besetzung wieder als integraler Bestandteil der Aufgaben der Bürgergarde nachweisen, (ebenda) Schon die Königlich-Preußische Feuerordnung von 1748 verpflichtete die Viertelskapitäne, „Feuer-Piquet-Wachen" aufgrund der Listen aller (männlichen) Hausbesitzer ihrer Viertel einzuteilen und die Einhaltung der ihnen auferlegten Feuerbereitschaft zu kontrollieren. Im § 9 wird festgelegt, dass die Löschgeräte in den vier Spritzenhäusern zweimal jährlich auf Funktionsfähigkeit überprüft werden sollen. [14] Im Jahre 1787 wird dafür sogar der Platzmajor, d. h. der Kommandant der Bürgerwehr, verantwortlich gemacht. Eventuell festgestellte Mängel an Spritzen oder Zubehör waren durch einen amtlichen „Secretarii" zu protokollieren. Nach erfolgter Reparatur der Geräte hatte er deren Einsatzbereitschaft erneut zu prüfen. [5] In der Feuerordnung von 1748 werden gleichzeitig die Grenzen der Stadtviertel anhand von markanten Häusern oder besonderen Hauszeichen beschrieben. [14] Sie haben sich in der folgenden Zeit bis 1807 nicht wesentlich verschoben. [8] Die Einteilung der Stadt in Viertel war für die Stadt nicht nur von militärischer Bedeutung. Die damit verbundene Auflistung der Bürger und ihrer Grundstücke diente neben Feuerschutzmaßnahmen auch Verwaltungszwecken. Deshalb finden sich Hinweise auf die neun Stadtviertel im „Stedtebuch", einem 1651 aufgestellten Verzeichnis aller Brand- und Feuerstätten. [9] Sie waren auch im „Gassen- und Hausverzeichnis bei hiesiger Stadt und dessen Edirung" von 1683 zu finden, das offensichtlich auf Veranlassung der brandenburgischen Behörden durch zwei Offiziere und vier Bürger erarbeitet wurde. Nicht zuletzt weisen die neun Bände des zweiten Grundbuches aller Häuser der Stadt Magdeburg von 1750-1806 auf die Existenz der Stadtviertel hin. [17] Die Einteilung in Stadtviertel wurde zudem bei der Erfassung und Versorgung der Armen zugrunde gelegt. Somit ist die Viertelseinteilung unter brandenburgisch-preußischer Herrschaft beibehalten worden. Die Aufgaben der Bürgerwehr konzentrierten sich zunehmend auch auf zivile und repräsentative Dinge. Bei Feierlichkeiten, an denen die Bürgerschaft in ihrer Gesamtheit mitwirkte, zum Beispiel beim Empfang fürstlicher Persönlichkeiten, wurden die Fahnen durch die Offiziere der Bürgerwehr beim Aufzug den Kompanien der Stadtviertel feierlich vorangetragen. Das geschah u. a. bei der Huldigung des letzten Administrators August von Sachsen 1666 [10, vergl. auch Fußnote 2]. In der „Relation" teilt der Berichterstatter mit, dass anlässlich der Huldigung durch die Stadt beim Einritt des Administrators August von Sachsen und des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg in Magdeburg nicht nur das Militär schon am Krökentor Spalier bildete, sondern auch auf dem „breiten Weg / allwo die Bürgerschafft mit den 9 Stadt = Vierteln / und so viel Fahnen auf der rechten Seiten nebst den anderen in Gewehr praesentirte". [6] Ähnlich ging es wohl bei der Erbhuldigung des Kurfürsten von Brandenburg am 28. Mai (7. Juni) 1681 sowie bei späteren, in Anwe¬senheit des Königs durchgeführten Paradeaufzügen sowie bei Schützenfesten und Jubiläen zu. Bei den Feierlichkeiten am Krönungstag des ersten Königs in Preußen am 18. Januar 1701 in Königsberg dürften in Magdeburg die Bürgerwehrfahnen in ihren prächtigen Farben zu sehen gewesen sein. Johannes Vulpius schreibt: „...die Bürgerschafft formirte 3 Battallions und rangierte sich auf beyden Seilen des allen Marckts / die beyde Frantzösich= und Pfälzer-Colonien aber stellten sich in zierlicher Ordnung mit 2. Baltallions den breiten Weg herab...". Als dann später auf dem Domplatz, von den Wällen und der Zitadelle die Kanonen dreimal Salut schossen, wurde „dazwischen von der Soldatesca und Burgerschafft Salve gegeben / und dabei mit großem Frohlocken das VIVAT... ausgeruffen." [18] In der Zeit der Zugehörigkeit Magdeburgs zum Königreich Westfalen ab 1807 unter der Herrschaft von Jerome, dem Bruder Napoleons, geschahen grundlegende Veränderungen, wie zum Beispiel die Einteilung der Stadt in drei .“Cantons". Hinsichtlich der Bürgergarde, die nun vorerst „National-Garde" hieß, ist im Magdeburger Adressbuch von 1823 zu lesen [3]: „ .. Im Jahre 1808 ward die Stadt in 3 Cantons, jeder Canton in Compagnien, jede Compagnie aber wieder in Officiers-Districte eingctheill. Vom Jahr 1814 wurde nun zwar diese als zweckmäßig und bewährt gefundene Eintheilung der Stadt beibehalten, aber die Namen geändert, wie die bewaffnete Bürgenwehr, statt des bis dahin eigenen Prädikats >National-Garde<, das einer >Bürger-Garde< annahm. Der Burger-Garde liegt die Verpflichtung zum Wacht-, Transport- und Schanz-Dienst ob; dieselbe ist theils real, theils personal, und zwar nach dem Reglement vom Jahre 1780. Ferner sind die Bürger auch zum Dienst bei den Feuerlösch-Anstalten, und ihre Officiers zur Beauf¬sichtigung und Sorge für die in ihren Inspections-Districten wohnenden Armen verpflichtet. ..." Laut Adressbuch von 1823 betreute das Bataillon des ersten Cantons mit fünf Kompanien (Kompanie 5 zuständig für Brückfeld) 786 Häuser, zum 2. Bataillon (4 Kompanien) gehörten 794 und zum 3. Bataillon (4 Kompanien) 857 Häuser. Die Leitung der Bürgergarde oblag einem „Chef und Oberst", dem ein Oberstleutnant und mehrere Majore zur Seite standen. Ein General-Adjutant und drei Adjutanten vervollständigten die Leitung. In jeder Kompanie waren Hauptleute. Leutnants und Feldwebel ausgewiesen. Die von ihnen zu betreuenden Straßen und Häuser sind genau aufgelistet. Zwei Kompanien eines Schützencorps und ein „Corps der Spielleute" ergänzten die militärisch organisierten Formationen. Man kann sich vorstellen, dass die Bürgergarde auch hier bei festlichen Anlässen möglicherweise noch unter den alten Viertelsfahnen paradierte. Schon im Adressbuch von 1817 ist von einer organisierten Feuerwehr unter dem Kommando von Offizieren der Bürgergarde zu lesen. Sie hatte 16 Feuerspritzen, zwei Prahmspritzen und eine Packhofspritze zu befehligen. [2] Dazu wird dann 1823 erläuternd ausgeführt: „Offiziere bei den Feuerspritzen. Zum Commando jeder Feuerspritze, bei deren jeder 2 Unteroffiziere, 3 Rohrführer und 40 bis 48 Zieher für die erste und 2te Abtheilung angestellt sind, wird ein Bürger-Lieutenant beordert, der, solange er in dieser Function verbleibt, vom Wachtdienst, sowie von der Districts-lnspection befreit ist, wenn er nicht aus besonderer Vorliebe das Eine oder Andere freiwillig übernimmt. " Zu dieser Zeit gab es in Magdeburg bereits einen „Städtischen Verein der Feuer-Rettungs-Mobilien u. dergl. Effecten". Dessen Zweck war es, „ bei entstehendem Feuer die in Gefahr schwebenden Personen sowohl, als die in den gefährdeten Wohnungen befindlichen Effecten in Sicherheil zu bringen, und letztere gegen Diebstahl und Verderben, so viel es thunlich ist, zu schützen." [16] Der Verein bestand aus einem 20-köpfigen Vorstandskollegium, 73 Mitgliedern und einem Boten. Im Adressbuch von 1817 liest man zusätzlich: „Sie werden unterstützt durch 50 (bezahlt werdende) kraftvolle Lastträger, die mittels leinenem Kittel und blecherner (helmförmiger) Kopfbedeckung bekleidet und mit messignen Nummern und dem Wort >Retter< versehen sind. " Es hat somit nach dem Entfallen der früheren streng militärischen Funktion der Bürgerwehr für die daraus hervorgegangene Bürgergarde kontinuierlich soziale Aufgaben und erste Funktionen eines Katastrophenschutzes in der Stadt Magdeburg gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass sich diese lange Tradition auch im Gebrauch von Uniformen und Fahnen zu festlichen Anlässen fortgesetzt hat, bis sich am 20. Dezember 1850 die Bürgergarde auflöste.
Quellen/Literatur; [I] Asmus, Helmut, 1200 Jahre Magdeburg, eine Stadtgeschichte in zwei Bänden, Bd. 2, Magdeburg 2002 [2] Adressbuch Magdeburg von 1817 [3] Adressbuch Magdeburg von 1823 [4] Stadtarchiv Magdeburg, Rep. A I W 99 Bd. l ..Wachten und Aufzüge der Bürgerschaft", 1689-1804 [5] Stadtarchiv Magdeburg, Rep. A I P 184 Bd.2 „Policey-Reglement für die hiesige Königliche Residenzien vom 28. Febr. 1787" [6] Relation von dem Fürstlichen Einritt in die Alte Stadt Magdeburg, 12. biß 16. Junii Anno 1666, o. J. [7] Berghauer, Johann Christian Ferdinand. Magdeburg und die umliegende Gegend Bd. 1/2, Magdeburg 1800-1801 [8] Hartmann, Johann-Ferdinand, Wegweiser durch Magdeburg. Magdeburg 1807 [9] Hertel, Gustav, Straßen- und Häusernamen von Magdeburg, darin: „Stedtebuch Index aller bewohnten und unbewohnten Brandt- und Fewerstedten in der Stadt Magdeburgk, wie selbige bey kegenwerthigen ruinirten Zustande in erfahrung gebracht und aufgesetzet worden können", Magdeburg 1651, in: Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg 14; 125-156 und 327-287, (1879) [10] Hertel, Gustav, Beschreibung der Stadt Magdeburg ihren großen Fahnen in deren 9 Stadtvierteln, in: Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg, 16; 316-318, (1881) [11] Holstein, Hugo, Statistische Nachweisungen über die Bevölkerung der Stadt Magdeburg vor und nach 1631, in: Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg 11; 113-138; 233-259, (1876) [12] Hoffmann, Friedrich Wilhelm, Geschichte der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1844, neu bearbeitet von Hertel, Gustav und Hülße, Friederich, 2 Bde. Magdeburg 1885 [13] Holzapfel, Rudolph, Des Großen Kurfürsten Festungsbauten in Magdeburg, in: Geschichts-Blütter für Stadt und Land Magdeburg 15: 215-245, (1880) [14] Königlich-Preußische Feuer-Ordnung vor die Stadt Magdeburg, (1748) [ 15] Krause, Paul, Von Magdeburger Schützen in alter und neuer Zeit (= Magdeburger Kultur- und Wirtschaftsleben, Nr. 15), Magdeburg 1937 [16] Leinung, Wilhelm/ Müller, Franz, Magdeburg im Wandel der Zeit, Magdeburg 1910 [17] Neubauer, Ernst, Häuserbuch der Stadt Magdeburg, 1631-1720, T. I, Magdeburg 1931 [18] Vulpius, Johannes, Magnificentia Parthenopolitana, darin ...Beschreibung der am Crönungs=Tage Ih. Kon. Maj. Herrn Friderichs des Ersten / Königs inPreussen/ Angestellten Ehren= und Freudenbezeugungen der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1702 [19] Woher, Ferdinand Albert, Geschichte der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1910
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Diese Dokumentation wurde nach einem Manuskript von Klaus Kramer erstellt. Die Fahnenillustrationen stammen von Gerhard Jahn und sind frei nach den historischen Beschreibungen entstanden. Allerdings sind sie nicht im Ductus des 17. Jh. gestalet. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Fahnen in der Gestaltung des 17. Jh. nachgeholt. Ebenfalls später sollen hier noch die Listen der Bürgerwehren dieses Zeitabschnitts folgen.
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Dieser Stadtplan stellt die historischen Stadtviertel Ende des 17. und Anfang des 18. Jh. dar. Zueinem späteren Zeitpunkt sollen hier auch die Veränderungen der Stadtviertel dargestellt werden.
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