Zitat von Spurensucher MD im Beitrag #43Irgendwo hatte ich den Begriff "Ziegelspalter" für den Kamm /Helm gelesen.
Ich muß mich hier korrigieren nicht Ziegelspalter war der Begriff den ich in Verbindung mit dem "Kamm" gelesen habe sondern Ziegelbrecher. Dieser Begriff taucht im Zusammenhang mit dem Feuerwehrhelm in dieser Ausführung im Netz bei einschlägigen Seiten immer öfter auf. Ich finde diese Bezeichnung ziemlich selbsterklärend und erspart eine Menge Erklärungen.
Dass die Bundesrepublik erst so spät auf das Verbot Schutzwaffen (Helme) bei öffentlichen Versammlungen zu tragen gekommen ist, verwundert mich. Bei meinen Recherchen zu den mittelalterlichen Stadtverfassungen bin ich nämlich darauf gestoßen, dass solche Verbote schon einmal üblich waren. In vielen Städten galt das z. B. während der Märkte; in anderen aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen zwischen Städten oder auch mit Landesherren (= Herren des Landes) beim sogenannten Stadt- oder Landfrieden. Manchmal sogar in einzelnen Städten permanent. Beispielhaft hierzu bemerkt Georg Ludwig von Maurer in seiner Geschichte der Städteverfassung in Deutschland, (1870, Band 3 S. 155 f.), dass in Straßburg das Tragen von Spitzmessern und von verborgenen Messern gänzlich verboten und in der Nacht auch noch das Tragen von Pickelhauben (Beckenhuben oder mitrae ferreae) und von anderen Waffen verboten war.
Ich war heute mal bei der Magdeburger Berufsfeuerwehr zu Besuch. Dabei bin ich wieder darauf aufmerksam geworden, dass bald (2024) das 150-jährige Bestehen dieser Einrichtung gefeiert werden kann. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass ab 20. April 2024 ein sechsmonatiges Programm zum Jubiläum vorbereitet wird.
Feuerwehrfreunde werden das zwar wissen, aber es gibt doch neben den Enthusiasten auch noch weitere Feuerwehrfreunde, die nicht ständig und hautnah am Ball sind. Wer Interesse hat, kann sicherlich rechtzeitig Informationen zu den angesagten Aktivitäten aus der Presse erfahren.