Nachdem die französischen Armeen Preußen besiegt hatten, wurde zunächst ein Besatzungsregime errichtet. Dessen Anfänge sahen wie folgt aus.
Bekanntmachung.
»Sr. Majestät, der Kaiser der Franzosen und König von Italien, haben unter dem 3. dieses Monaths in Betreff der von der französischen Armee besetzten Lande eine Verordnung erlassen, deren Inhalt durch gegenwärtiges zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.
Die von der französischen Armee eroberten Lande Sr. Majestät des Königs von Preußen, sind in vier Departements eingetheilt, nämlich:
1. Das Departement von B e r l i n, welches wieder aus vier Provinzen besteht. Diese sind: die U c k e r m a r k, welche unter dem Befehl des Bataillonscheffs H a r i e t steht. Die P r i e g n i t z, unter dem Obristen N e r i n. Die A l t m a r k, unter dem Obristen B o s s i n. Die M i t t e l m a r k, unter dem Divisionsgeneral C l a r k e."
2. „Das Departement von K ü s t r i n begreift die Neumark, und steht unter dem Brigadegeneral M e n a r d.
3. „Das Departement von S t e t t i n, begreift Pommern, unter dem Befehl des Brigadegenerals T h o u v e n o t.
4. „Das Departement von M a g d e b u r g - begreift das Herzogthum Magdeburg, die Grafschaft Mannsfeld, den Saalkreis. Diese stehen unter dem Adjutant-Kommandant C h a m p e a u x, der zu B u r g residirt. Die Stadt H a l l e; diese letztere steht unter dem Adjutant-Kommandant L a t o u r."
„In allen vorgenannten Provinzen, verbleibt es vor wie nach, bei der bisherigen Eintheilung in Kreise; so wie auch in den Städten die Magistratspersonen, auf dem Lande die Amtleute, die Steuerräthe, die Landräthe und die Kriegs- und Domänenbeamten, beibehalten werden; dergestalt, daß von diesen allen jeder seine bisherigen Amtsverrichtungen ununterbrochen fortzusetzen hat. Jeder von diesen öffentlichen Beamten soll nachstehenden Eid, in die Hände der Militärkommandanten, und der zu Kommissarien ad hoc verordneten Intendanten, ablegen; die dagegen die Namen aller derer, welche diesen Eid zu leisten haben, in ein Protokoll eintragen müssen."
E i d e s f o r m e l
»Ich schwöre, die Gewalt, die mir von Sr. Majestät, dem Kaiser der Franzosen und Könige von Italien anvertrauet ist, mit der größten Loyalität auszuüben und sie nicht anders, als zur Erhaltung der Ordnung und öffentlichen Ruhe anzuwenden, auch aus allen meinen Kräften beizutragen, um die Maßregeln und Anordnungen, welche mir für den Dienst der französischen Armee vorgeschrieben werden, auszuführen und weder Briefwechsel, noch irgend eine andere Art von Verbindung mit den Feinden derselben zu unterhalten: So wahr wir Gott helfe.''
»Die Generaladministration sämmtlicher vier vorgenannter Departements ist, unter dem Oberbefehl des Generalintendanten der Armee, Herrn D a r u, dem Generaladministrator der Finanzen und der Domänen, Herrn E s t é v e und dem Obersteuereinehmer, Herrn L a b o u i l l e r i e übertragen. An der Spitze jeder einzelnen Departementsverwaltung wird ein kaiserlicher Kommissarius stehen, der bei den Sessionen der Kriegs- und Domänenkammer zugegen seyn, über die Verhandlungen derselben ein Protokoll und das Beste des Dienstes, im Namen des Kaisers, wahrnehmen wird. Für jede Provinz wird ein Intendant bestellt, der als Präfekt und als Intendant der Finanzen die königlichen Magazine, Kassen, und Domänen an sich nehmen, die Erhebung der Auflagen, die Verwaltung der Domänen, der Bergwerke, der Salzwerke, und die Betreibung der außerordentlichen Steuern, anordnen wird. In jeder Provinz wird ferner ein Einnehmer angestellt werden, zu dessen Kasse alle eingegangenen Gelder abgeliefert und über deren Einnahme Protokoll gehalten werden soll. Dle Magistratspersonen in den Städten, desgleichen die Amtleute, die Steuerräthe und die Landräthe, bleiben in ihren bisherigen Verhältnissen und Verbindungen, sowohl unter sich, als mit den Kriegs- und Domänenkammern."
„Das Magistratskollegium der Stadt Berlin wird von jetzt an aus einem Rath von 60 Mitgliedern und aus einem Ausschuß von sieben Mitgliedern, bestehen; die von der Versammlung der 2000 angesehensten Bürger dieser Stadt am 30. des vorigen Monats laut dem darüber gehaltenen Protokoll, getroffenen Wahlen zu dem Rath der Sechziger, so wie die von diesem Rath erfolgte Ernennung von sieben Mitgliedern, welche das Verwaltungskomite ausmachen sollen, haben Sr. kaiserlich königliche Majestät zu bestätigen geruht."
„Die Herrn Kommandanten der Provinzen sollen in ihren respektiven Bezirken Gensd'armeriebrigaden errichten, die zu Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe, so wie zu Sicherung der Personen und des Eigenthums gebraucht werden sollen. Zu diesem Dienst können nur wirkliche Grundeigenthümer zugelassen werden. Die Anzahl derselben und ihr Standquartier wird vom Generalgouverneur bestimmt werden.''
„Bei jedem Kommandanten einer Provinz soll sich ein Detaschement Truppen befinden. In der Stadt Berlin soll eine Bürgergarde errichtet und in jedem Departement eine oder mehrere Militärkommissionen bestellt werden, welche die Marodeurs zur Verantwortung und Strafe ziehen soll."
»Zu kaiserlichen Kommissarien in den Hauptorten jeglichen Departements sind ernannt: Herr P i g n o n für das Departement von Berlin, residirt in Berlin, Herr S a b a t i e r, für das Departement von Küstrin, residirt in Küstrin. Herr L a i g l e, für das Departement von Stettin, residirt in Stettin. Herr C h a a l o n s für das Departement von Magdeburg, residirt in Burg."
»Zu Intendanten in den Provinzen sind ernannt: für die Uckermark Herr P i e t c h a m b e l l e, residirt in Prenzlau. Für die Priegnitz Herr G a s p a r d, residirt zu Perleberg. Für die Altmark Herr C h i v a i l l e, residirt zu Stendal. Für die Stadt Halle, Herr C l a r a c, residirt zu Halle."
„Sämmtliche Civil- und Militärautoritäten sind, jeder an seinem Theile verpflichtet, sich nach dem Inhalt des von Sr. kaiserlich königlichen Majestät (unterm 3. dieses Monaths) erlassenen Dekrets zu richten, auf welches hiemit hingewiesen wird. Vorstehende Bekanntmachung soll überall, wo es erforderlich seyn mag, vorgelesen, bekannt gemacht und durch öffentlichen Anschlag zu Jedermanns Kenntniß gebracht werden.''
Berlin, am 8. November 1806.
„Der Divisionsgeneral, Großofficier der Ehrenlegion, Generalgouverneur der Stadt Berlin, so wie der preußischen Provinzen, Magdeburg, Altmark, Mittelmark, Priegnitz, Uckermark, Neumark und Pommern, desgleichen Kommandant der Mittelmark." (Unterzeichnet) Clarke.
Nach dem Frieden von Tilsit entließ der preußische König seine Untertanen in den abgetretenen Landesteilen aus ihrer Untertanenpflicht. Dazu wurde folgende Proklamation veröffentlicht.
Proklamation an die Bewohner der Provinzen und Gebiete: Altmark, jenseit der Elbe, Kotbus, Magdeburg, jenseit der Elbe und Mansfeld, Baireuth, Hildesheim und Goslar, Paderborn, Halberstadt und Werningerode, Münster, Minden, Oftfriesland, Eichsfeld, Erfurt, Quedlinburg, Grafschaft Mark, Essen, Elten und Werden, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Mühlhausen, Dreffurth etc., Blankenheim, der Stadt Danzig und des abgetretenen Theils von dem kulmischen Gebiete.
Ihr kennet geliebte Bewohner treuer Provinzen, Gebiete und Städte Meine Gesinnungen und die Begebenheiten des letzten Jahres. Meine Waffen erlagen dem Unglücke. Die Anstrengungen des letzten Restes Meiner Armee waren vergebens. Zurückgedrängt an die äußerste Grenze des Reichs, und nachdem Mein mächtiger Bundesgenosse selbst sich zu einem Waffenstillstande genöthigt gefühlt, blieb Mir nichts übrig, als dem Lande Ruhe nach der Noth des Krieges zu wünschen. Der Friede mußte, so wie ihn die Umstände vorschrieben, abgeschlossen werden. Er legte Mir und Meinem Hause und dem Lande selbst die schmerzlichsten Opfer auf. Was Jahrhunderte und biedere Vorfahren, was Verträge, Liebe und Vertrauen verbunden hatte, mußte getrennt werden. Meine und der Meinigen Bemühungen waren fruchtlos. Das Schicksal gebietet. Der Vater scheidet von seinen Kindern.
Ich entlasse Euch aller Unterthanenpflicht gegen Mich und Mein Haus. Unsre heißesten Wünsche begleiten Euch zu Eurem neuen Landesherren. Seyd ihm was Ihr Mir waret. Euer Andenken kann kein Schicksal und keine Macht aus Meinem und der Meinigen Herzen vertilgen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um das Burg mit der Alten Kaserne handelt. Also: Burg bei Magdeburg.
Da Magdeburg kaiserliche Festung mit kaiserlicher Besatzung gewesen ist, in der der Vorrang der militärischen Verwaltung festgeschrieben war, musste sich der Zivil-Verwalter mit einem Ausweichquartier zufrieden geben. Allzuweit vom Hauptort sollte es allerdings nicht liegen. Wahrscheinlich spielte auch der Raum- und Wohnungsmangel in Magdeburg eine Rolle. Und letztendlich war die Einrichtung der Komissariate nur eine Zwischenlösung bis zur Einrichtung des Königreichs Westphalen, die gedanklich sicherlich schon vorbereitet war.
Die Uniformierung und Besoldung der 12 500 Mann Festrungsbesatzung ging übrigens zu Lasten der königlich-westphälischen Kasse.
Ich muss einmal sehen, ob mir der Name Chaalons noch einmal an anderer Stelle begegnet. Bei Erfolg melde ich mich.
Der Familienname Chaalons ist in Frankreich sehr selten. Z.B. wurden zwischen 1890 und 1990 lediglich 10 Personen in Frankreich geboren, die diesen Namen trugen. Ein Chaalons hat 1830 ein Buch über die Verbannung Napoleons auf St. Helena geschrieben. Der war aber 1807 erst 15 Jahre alt - kommt als Intendant in Magdeburg also kaum in Frage. War auch nicht so bedeutend, dass er in einem der bekannten Lexika auftaucht, wo dann etwa der Vater genannt würde, welcher vom Alter besser passen könnte. In der recht ausführlichen Beschreibung der "Franzosenzeit" in Magdeburg in den Geschichtsblättern 1906 findet Chaalons mit einigen Aktionen zwar Erwähnung - über eventuelle Zweitfunktionen, seine Aufenthaltsdauer in Magdeburg (oder Burg) ... findet sich dort aber leider nichts. Seine letzte genannte Aktivität war die Nichtbewilligung von Reisekosten einiger Magistratsmitglieder aus Anlass der Huldigung König Jérômes in Kassel.