Die Übergabe der Festung Magdeburg an General von Tauentzien auf der Grundlage der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. 4. 1814
Stand 18. Mai 1814
Um den Zeitgeist ein wenig näher wirken zu lassen, füge ich hier die Abschrift eines Briefes von Graf Tauentzien an Oberst von Lossau ein:
H. Q. Hundisburg , d. 18ten May 1814.
Aus dem anliegenden Schreiben des K. Militair-Gouvernements zwischen Elbe und Weser werden Sie ersehen, daß dasselbe mich förmlich und dringend requirirt, die Abreise der Ihnen bekannt gemachten Personen als des Bercagny, Schulze u. s. w. zu verhindern. Ich bin verpflichtet, der Requisition des K. Militair-Gouvernements so weit es in meinen Kräften steht, zu entsprechen. Schon gestern habe ich über diesen Gegenstand den Gouvernementsrath Francke instruirt, indem ich ihn zugleich anwieß, sich sofort wegen der nöthigen Maasregeln an Ew. Hochwohlgeboren zu wenden und mit Ihnen darüber zu conferiren. Ich setze voraus daß dieses geschehen sein wird und füge noch folgendes hinzu. Diejenigen Personen, welche das K. Militair- Gouvernement in Magdeburg zurückzubehalten wünscht, zerfallen in drei Klassen: I. Franzosen von Geburt, die aber in westphälischen Diensten gestanden haben, wie der Präfekt Bercagny, Postdirektor Faure, Inspecteur aux revues Bernard u. s. w. II. Preußen von Geburt, die in westphälischen Diensten gestanden oder für diese Regierung gewirkt haben, wie der Maire Aeffner, General Sekretair Lehmann, Tribunalsrichter Waltmann u. s. w. III. Preußen von Geburt, die aber angeblich in französische Dienste getreten sein sollen, wie der General Polizei-Kommissair Schulze u. s. w. Was nun die erste Klasse betrifft, so gehören diese Personen nicht zu der französischen Garnison, welcher nach der Convention der Abzug verstattet ist, denn sie waren nicht in französischen, sondern in westphälischen Diensten. Preußen ist in die Stelle der westphälischen Regierung, durch Einnahme der Provinz und conventionsmäßigen Abzug der französischen Garnison getreten; so wie jene Personen also früher der westphälischen Regierung Rechenschaft von ihrem Amte geben mußten und das Land, nicht früher als bis dies geschehen war, verlassen durften, eine gleiche Verpflichtung liegt ihnen gegen Preußen ob. Ew. Hochwohlgeboren trage ich daher auf, den Gouverneur General Grafen Lemarrois in meinem Namen aufzufordern: daß er diesen Personen verbiete, mit seiner Garnison auszuwandern, und wenn sie sich dennoch in deren Reihen einschleichen sollten, sie arretiren und an die von Ew. Hochwohlgeboren präsidirte Commission abliefern lasse, oder gestatte daß sie in den Reihen der ausmarschirenden Garnison von meinen Truppen aufgesucht und arretirt werden. — Der General Graf Lemarrois hat, nach der Anzeige die mir der Major von Puttkammer gestern gemacht hat, die Arretirung solcher Personen verweigert, weil dies eine Polizeisache sei, die nicht ohne Gründe verfügt werden könne, er wird also, wenn Sie ihm die vorstehenden Gründe mittheilen, hoffentlich die Arretirung nicht weiter verweigern. -- Was die zweite Klasse betrifft, so sind diese geborne Unterthanen der preußischen Regierung, ohne Einwilligung derselben zur Auswanderung so wenig berechtigt als Franzosen aus Frankreich ohne Genehmigung der dortigen Regierung auswandern dürfen, und der Staat ist befugt, wenn sie der Entweichung verdächtig sind, sie arretiren zu lassen. — Aus diesen Gründen richten Sie eine gleiche Aufforderung an den Gouverneur wie wegen der ersten Klasse. — Was endlich die Preußen von Geburt, welche in französische Dienste getreten sind, betrifft, so können selbige wohl nicht verhindert werden, mit der französischen Garnison abzumarschiren, ich kann sie aber nur alsdann als in französischen Diensten befindlich betrachten, wenn sie ein förmliches Patent von der vormaligen französischen Regierung vorzeigen können, nicht aber wenn sie nur von dem Gouvernement während der Blokade angestellt worden sind, denn diese letzteren sind noch keineswegs von der französischen jetzt herrschenden Regierung anerkannt worden, und ihre Anstellung hat nur den Zweck haben können, sie der Verantwortlichkeit gegen ihren rechtmäßigen Oberherrn zu entziehen. — Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich, auch diese meine Erklärung dem Gouverneur anzuzeigen und ihn um die Zurückweisung oder Arretirung (wie ad I.) des Schulze und wer sonst noch von jenen Personen in französischen Diensten zu sein behaupten möchte, zu ersuchen, falls sie sich nicht auf vorstehende Weise als wirkliche französische Beamte legitimiren können. Sollte der Gouverneur eins oder das andere verweigern, so erklären Sie ihm, daß ich sogleich seine Verweigerung meiner, auf dem Völkerrecht und auf der zwischen befreundeten Nationen nothwendig stattfinden müssenden Billigkeit, beruhenden Anträge durch einen Courier Sr. Majestät dem Könige meinem Herrn, melden würde, damit auf diese Weise die Personen, welche er ihrer Verpflichtung gegen Se. Majestät entziehen wolle, nicht nur reclamirt würden, sondern das französische Gouvernement auch genaue Kenntniß von seinem Verfahren erhalte, womit er das Unrecht in Schutz nehme, und den eingetretenen freundschaftlichen Verhältnissen geradezu entgegen handle. Ferner mache ich Sie auf die Unordnungen aufmerksam, welche bei Ueberlieferung der Vorräthe in Magdeburg, und Absonderung der von den abziehenden Truppen mitzunehmenden Gegenstände, dort vorfallen sollen. Die Commissarien Schober und Girard haben Ew. Hochwohlgeboren am 12ten d. ein dahin abzweckendes Schreiben überreicht, das ich Ihnen möglichst zur Berücksichtigung empfehle und haben Sie besonders darauf zu halten, daß nicht mehr vollständige Pferde-Bekleidungen mitgenommen werden, als dort wirkliche Berittene oder unberittene Cavalleristen sind. — Schließlich ersuche ich Sie dem Gouverneur anzuzeigen, daß der Ausmarsch der Garnison, und die zu deren Nachtquartiersbereitung nöthig werdende Räumung mehrerer Dörfer, mich zwinge statt deren die Dörfer in dem neutralen Rayon auf dem linken Elbufer zu besetzen. Tauentzien.
Der in Magdeburg sehr unbeliebte Polizeikommissar Schulze ist dennoch mit den abmarschierenden Truppen verschwunden.
Die Übergabe der Festung Magdeburg an General von Tauentzien auf der Grundlage der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. 4. 1814
Stand 20. Mai 1814
Die französischen Behörden in Magdeburg haben die Erfüllung der im Brief vom 18. 5. 1814 genannten Forderungen abgelehnt. Graf Tauentzien spricht gegenüber Oberst von Lossau sein Unverständnis gegenüber dieser Reaktion aus, welche im Regelfall auch von feindlichen Behörden akzeptiert würde und für das nunmehr freundschaftliche Verhältnis zwischen Preußen und Frankreich nicht akzeptabel sei. Er bemerkte, dass Preußen über genügend Geißeln verfüge, um die Herausgabe der entwichenen Personen durchsetzen zu können. Er fordert in doppelter Ausfertigung Kopien des Schriftwechsels zwischen von Lossau und dem französischen Unterhändler Valazé sowie Lemarois, um diese an höheren Ort weiterleiten zu können. Den eigenmächtigen Versuch der Arretierung von Schulz durch zwei (preußische) Polizei-Gensd’armen kritisiert er. Weiterhin fordert er nochmals, die Aufklärung über die Vorfälle in Barleben am 30. 11. 1813 zu intensivieren.
Stand 21. Mai 1814
Die französischen Truppen haben Magdeburg verlassen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung hat General von Tauentzien veranlasst, dass sich der neue (preußische) Kommandant der Festung, General-Major von Horn, der Oberstleutnant von Streit als Vizekommandant, der Polizei-Direktor Struenseee und der Major der Gensd’armerie von Götzen am 22. 5. 1814 in die Festung Magdeburg begeben. Sie sollen in Übereinkunft mit Oberst von Lossau die nötigen Vereinbarungen über die einzelnen Dienstbranchen treffen. General von Wobeser wurde angewiesen, die notwendigen Truppen zur Garnison auf Anforderung des General-Majors von Horn sogleich anzuweisen. Für die Sicherheit der Magazine wird besondere Aufmerksamkeit befohlen, auch wenn damit zusätzliche Kosten entstehen.
Am 22. Mai 1814 wird die Festung Magdeburg von preußischen Truppen wieder in Besitz genommen. Die militärischen und zivilen Behörden führen die Vorbereitung der offiziellen Inbesitznahme aus, die mit dem feierlichen Einzug des Generals Graf Tauentzien von Wittenberg am 24. Mai 1814 begangen wird.
Hallo Hugo, sehr schön! Der Text der Kapitulationsurkunde in deutsch dürfte nicht allgemein bekannt sein. Ist wie immer -die Kleinen werden gehangen. Auch das "kleinste Licht" der preußischen Unterzeichner, der Capitain im Regiment Prinz Louis , Herkules Le Blanc de Souville, war Gegenstand der späteren kriegsgerichtlichen Untersuchung. Hatte aber das Glück dass er 1808 freigesprochen wurde. Es wurde anerkannt dass er nur auf Befehl des Gouverneurs wegen seiner Französischkenntnisse an der Übergabe beteiligt war. Er war später Major im Elb-Infanterieregiment (Infanterieregiment Nr.26) und wurde 1818 Oberstleutnant.
Anmerkung: Die Übergabe vieler Festungen war unter anderem auf die fehlende Kenntnis des geltenden Ingenieur-Reglements zurückzuführen. Das war so geheim , dass kein General und noch nicht einmal alle Ingenieure den Text kannten! Wurde erst später auf Betreibung Scharnhorsts besser.
Hallo Spaen, danke für die Anerkennung. Zur kriegsgerichtlichen Auseinandersetzung mit v. Kleist könnte ich noch einiges beitragen - wenn es interessieren sollte. Ist aber, glaube ich bei Interessenten bekannt. Einen Nachtrag möchte ich noch an den Mann (und die Frau) bringen. Es geht um die Konsequenzen der massenhaften Kapitulationen preußischer Festungen. Im Bundesarchiv gibt es dazu noch eine bedeutsame Quelle:
Bundesarchiv, Militärarchiv Freiburg, PH 23/62 Instruction für die Kommandanten der Festungen vom 30. 9. 1809, fol. 5 ff
Ich habe sie leider nicht zur Verfügung, muss also aus zweiter Hand zitieren. Finde es aber wichtig:
Als Reaktion auf die Niederlage im Krieg gegen Napoleon und die weitgehend kampflose Kapitulation der preußischen Festungen war 1809 eine als geheim eingestufte Instruktion an die Festungskommandanten erlassen worden, der offenkundig eine Denkschrift August Neidthard von Gneisenaus (1760−1831) aus dem Jahr 1808 zugrunde lag. Um künftig eine kampflose Aufgabe von Festungen auszuschließen, wurde der Kommandant ebenso wie jeder einzelne Offizier der Festungsgarnison zur hartnäckigsten Vertheidigung verpflichtet, die ohne Rücksicht auf Verluste durchzuführen sei. Der Appell an die Pflichterfüllung und damit an die Ehre des Offizierskorps erschien aber offenbar nicht ausreichend, denn gleichzeitig wurde ein harter Strafkatalog erlassen: Ein Befehlshaber, der nicht durch Aufopferung eines bedeutenden Theils der Garnison bewiesen habe, dass er alle Anstrengungen zur Verteidigung unternommen habe, hatte mit mindestens mehrjähriger Festungshaft zu rechnen. Aber auch ein Bombardement und [eine] Einäscherung der Stadt sollten bei weiterhin vorhandenen Streit- und Lebensmitteln sowie intakten Festungswerken kein Grund für eine Kapitulation [sein]. Um die Aufgabe erfüllen zu können, musste die dauerhafte militärische Einsatzbereitschaft der Festung gewährleistet werden. Ließen sich hier Versäumnisse des Festungskommandanten nachweisen, die im Kriegsfall zu einer Übergabe der Festung führten, drohte ihm die Todesstrafe. Für den Belagerungsfall war daher bereits im Frieden entsprechende Vorsorge zu treffen. Es galt eine ausreichende Verproviantierung der Garnison und der für die Verteidigung zumindest teilweise unverzichtbaren Zivilbevölkerung, die in dieser Instruktion allerdings keine Beachtung fand, sicherzustellen. Aus der Forderung zur permanenten Einsatzbereitschaft leitete sich zusätzlich eine umfassende Regulierungskompetenz der bewaffneten Macht zur Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Ordnung in der Festung ab, die in einer besonderen Verordnung über das Verhältnis der Zivil- und Militärbehörden in den Festungen festgeschrieben wurde. Diese begründete die grundsätzliche Inferiorität der jeweiligen Kommunalverwaltung unter die bewaffnee Macht und ermächtigte den Festungskommandanten im Belagerungsfall beispielsweise bei Forderungen von Zivilisten nach einer Übergabe der Festung − ein Vorgang, der als Meuterei bewertet wurde −, zu schärfsten Bestrafungen. Überdies umfasste sie unter anderem im Armierungsfall das Recht zur Zwangsausweisung von Personen, die sich entweder nicht selbst versorgen konnten oder deren politische Haltung die Mobilisierungs- und Verteidigungsfähigkeit der Festung zu bedrohen schien.
Die letzten Monate der Festung Magdeburg unter französischer Herrschaft 1813/14
In meiner Schilderung der Übernahme der Festung durch Graf von Tauentzien hatte ich einen Ausfall der Franzosen in Richtung Barleben erwähnt. Das Fehlen weiterer Hinweise auf militärische Auseinandersetzungen in der Zeit der Belagerung der französischen Festung Magdeburg bis zur Wiederinbesitznahme durch preußische Truppen heißt aber nicht, dass es in und um Magdeburg ruhig zugegangen ist. Neben kleinen Geplänkeln gab es von Mitte Dezember 1813 bis zum Waffenstillstand am 20. April 1814 mindestens 11 größere Aktionen von französischer Seite. Die Geplänkel, bei denen regelmäßig auch Menschenverluste zu beklagen waren, nannte man sinnigerweise Neckereien.
Auf der Seite Preußens waren als Militärbefehlshaber der Blockadetruppen die Generäle v. Hirschfeld und v. Wobeser eingesetzt. Neben der Blockade der Festung war ein Hauptzweck der bei Magdeburg zurückgelassenen Truppenteile (mit starken, aber kriegsunerfahrenen Landwehrverbänden) die Verhinderung der Zerstörung der Königlichen Salzwerke zu Schönebeck. In Schönebeck selbst hat sich zu dieser Zeit das Hauptquartier von General v. Hirschfeld befunden. Die Absichten des französischen Gouverneurs konnten erfolgreich durchkreuzt werden
Am 20. Dezember 1813, der Winter galt als äußerst streng und kalt, starteten die französischen Truppen einen Überfall auf die mit Preußen verbündeten russischen Truppen. Dem russischen General Nasikow gelang es jedoch, den Angriff abzuwehren und die Franzosen in die Festung zurückzuwerfen. Am 26. Dezember wurde an gleicher Stelle ein verstärkter Versuch unternommen, der sich konzentriert auf den linken Flügel der Russen richtete. Diesmal mussten die Franzosen unter Verlust von 200 Mann in die Festung zurückkehren.
Am 4. Januar 1814 versuchten die Franzosen einen Plünderungszug in Richtung Ottersleben und Dodendorf. Preußische Landwehr besetzte die Höhen von Sohlen und verwickelte die französischen Truppen in ein siebenstündiges Gefecht, die sich daraufhin zurückzogen und den Versuch unternahmen, Salbke anzugreifen. Major v. Held verhinderte diesen Angriff erfolgreich mit einem Landwehr-Bataillon. Die französischen Verluste betrugen 20 Mann; eigene Verluste beliefen sich auf 14 Verwundete.
Am 5. Januar gelang ein französischer Trupp bis Hundisburg. In der Festung machten sich Mangelerscheinungen bemerkbar, sodass verstärkt Requirierungsversuche unternommen wurden. In der Hoffnung, dass durch den Abzug russischer Truppen in Stärke von 3000 Mann unter General Borsig (sie sollten die Truppen des Generals Beningsen verstärken) eine Schwächung der Blockadetruppen eingetreten sei, wollte man französischerseits die Gelegenheit beim Schopfe packen. Der Versuch war zunächst erfolgreich. Da aber der Rückweg auch zu bewältigen war und durch den russischen General Tolstoi mit 6000 Mann und 10 Kanonen sowie den General Boguslawski mit 7 Bataillonen und 6 Kanonen der Blockadering bereits wieder stabilisiert war, mussten die Franzosen unter Verlust der gesamten Beute und starken Mannschaftsverlusten wieder in die Festung zurückkehren.
Bereits am 12. Januar wurde ein neuer Ausfall gestartet. Ziel waren diesmal Groß- und Klein-Ottersleben, die geplündert wurden. Nach dem Einsatz von russischer Artillerie unter Kapitän Graf Asamarow zogen sich die Franzosen nach Magdeburg zurück.
Während der Kämpfe um Wittenberg (15. Januar 1814) den Kämpfen bei Laon (Sieg v. Blüchers am 24. März) blieb es um Magdeburg recht ruhig.
Ein bedeutender Ausfall erfolgte erst wieder am 5. April. Wieder war Ottersleben das Ziel und dort wurden vier Kühe und einige Pferde von den Franzosen erbeutet. Sie bezahlten dafür mit 500 Mann und einigen Offizieren an Verlusten.
Napoleons Flucht, seine Absetzung und Verbannung nach Elba sowie die Wahl Ludwigs XVIII. zum König von Frankreich war für die Truppen vor Magdeburg und in Schönebeck eine Feier wert. Unter freiem Himmel wurden am 17. April 1814 Dank-Gottesdienste abgehalten, Schönebeck wurde illuminiert und in vielen Orten fanden Jubelfeiern statt.
Leider ist über diejenigen Preußen, die in der Festung leben mussten und über die Bewohner der Umgebung, die in ständiger Angst vor Überfällen schwebten, nichts überliefert. Es wird, wie bei den einfachen Soldaten, viele bedauernswerte Einzelschicksale, genauso aber auch Beispiele unverzagten Mutes und großer Tapferkeit gegeben haben. Ein Denkmal haben sie nicht erhalten.