Veranstaltungsort: Deutsches Historisches Museum, Unter den Linden 2, 10117 Berlin http://www.dhm.de/de/ausstellungen/vorsc...geschichte.html ...Kolonialgeschichte ist ein wichtiger Teil einer frühen gemeinsamen – wenn auch rechtlich höchst ungleichen – Geschichte von Europa und dem "Rest der Welt". Kolonien waren für die europäische Bevölkerung zugleich das "Schaufenster" zu einer Welt, die zur damaligen Zeit von vielen als exotisch, geheimnisvoll und faszinierend empfunden wurde. Die Ausstellung ermöglicht einen Überblick über die deutsche Kolonialgeschichte, indem sie die Herrschaftspraxis thematisiert, die wirtschaftliche Nutzung und Ausbeutung, den Umgang mit der einheimischen Bevölkerung bis hin zur Niederschlagung von Aufständen, Völkermord und anderen Verbrechen. Forschungsreisen und Rassenforschung sowie christliche Missionierung spielen ebenso eine Rolle wie das Schicksal von in „Völkerschauen“ gezeigten Afrikanerinnen und Afrikanern im Deutschen Reich. Der Umgang mit der kolonialen Vergangenheit in Deutschland, aber auch in den ehemaligen Kolonien, lässt einen vielseitigen Blick auf die Kolonialzeit und dessen schwieriges Erbe zu...
Deutsche Schutztruppen sind ja ein bisschen weit weg von Magdeburg stationiert gewesen, sodass es vor Ort weder ehemalige Einrichtungen (Dienststellen, Kasernen, Ausbildungseinrichtungen, Depots, Schulen etc.) gab bzw. gibt, noch über Denkmale oder geistige Väter eine Erinnerungskultur aufgebaut werden kann. Aber das ist ja wohl auch nicht nötig. Die übrig gebliebenen Uniformen, die zur Parteiuniform der NSDAP umfunktioniert wurden, sind auch nicht Gegenstand tiefer gehender Betrachtungen. Was soll es also mit den Schutztruppen als Magdeburger Thema? Vielleicht ist es aber nicht verkehrt, etwas über Anfang und Ende dieser Einrichtung zu wissen. Die Gründung der „Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika“ erfolgte durch ein entsprechendes Gesetz vom 22. März 1891. Sie setzte sich aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie aus angeworbenen Freiwilligen zusammen. Der Schutztruppe wurden Militärpersonen und Beamte zugeordnet, die damit aus dem Heer bzw. der Marine ausschieden, ihnen jedoch das Recht auf Wiedereintritt vorbehalten blieb. Die Dienstzeit in der Schutztruppe wurde auf die aktive Dienstzeit angerechnet. Aufgabe der Schutztruppe war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere die Bekämpfung des Sklavenhandels. Die Bildung der Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika und für Kamerun erfolgte analog durch Gesetz vom 9. Juni 1895. Durch Gesetz vom 7. Juli 1896, geändert durch Gesetz vom 25. Juni 1902, wurde eine Zusammenführung der gesetzlichen Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst geschaffen. Geregelt waren - Bildung und Ergänzung der Schutztruppen, - Rechtsverhältnisse, - Versorgung und - Wehrpflicht. Die deutschen Militärstrafgesetze traten gleichzeitig in den afrikanischen Schutzgebieten in Kraft. Sonderregelungen gab es hinsichtlich des strafgerichtlichen Verfahrens gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen. Wehrpflichtige Reichsangehörige mit Wohnsitz außerhalb Europas wurden auf eigenen Wunsch in den Schutztruppen zur Ableistung ihrer aktiven Dienstpflicht eingestellt. Für die Ableistung der Wehrpflicht in Südwestafrika galten besondere Regelungen durch gesetzliche Anordnungen. Mit einem eigenen Wehrgesetz (vom 22. Juli 1913) wurden für die Schutzgebiete Dienstzeit-, Kontroll- und Versorgungsbestimmungen erlassen. Die Ausführungsverordnungen folgten am 21. Februar 1914. Für die Erfüllung der Wehrpflicht in den Schutztruppen galten damit die allgemeinen reichsgesetzlichen Vorschriften. Reichsangehörige mit Wohnsitz in den afrikanischen Schutzgebieten konnten zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht bei den Schutztruppen zugelassen werden. Reichsangehörige mit Wohnsitz in Südwestafrika waren zum Dienst in der dortigen Schutztruppe verpflichtet. Die aktive Dienstzeit war auf zwei Jahre festgelegt. Sonstige tropentaugliche Wehrpflichtige konnten mit Genehmigung des Reichskolonialamtes und des zuständigen Kriegsministeriums ihre Dienstpflicht in den Schutztruppen ableisten. Die zeitliche Begrenzung der Dienstzeit (und das Recht auf Heimaturlaub) entfielen mit der Mobilmachung des Deutschen Kriegsheeres für die Zeit des mobilen Zustandes. Die Kriegsartikel des Heeres galten für die Schutztruppen sinngemäß. Die Schutztruppen waren dem Kaiser unmittelbar unterstellt. Die Vorschriften über ihre Organisation erließ der Reichskanzler. Oberste Verwaltungsbehörde war zunächst das Reichsmarineamt (Oberkommando der Schutztruppen). Durch Allerhöchsten Erlass vom 17. Mai 1907 wurde das Oberkommando der Schutztruppen mit der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes im Reichskolonialamt verbunden und dem Reichskanzler unterstellt. Seine Dienstbezeichnung war „Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt“. Vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges gliederten sich die Schutztruppen in - Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt, Berlin - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika mit Stab in Daressalam - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika mit Stab in Windhuk - Schutztruppe für Kamerun mit Stab in Soppo. Das III. Seebataillon in Tsingtau (Kiautschou), das Ostasiatische Marine-Detachement in Peking und Tientsin sowie das Marine-Infanterie-Detachement in Skutari gehörten nicht zu den Schutztruppen; sie unterstanden der Inspektion der Marine-Infanterie in Kiel. Nach der Kongoakte von 1885 sollte ein europäischer Krieg nicht auf die afrikanischen Besitzungen übergreifen. Aus diesem Grund wurde von deutscher Seite eine Verordnung über den Ausnahmezustand in den Schutzgebieten Afrikas und in der Südsee erlassen (1. August 1914). Die Feindmächte hielten sich nicht an die Bestimmungen der Kongoakte und griffen die deutschen Besitzungen sofort an. Englische und französische Truppen besetzten das unverteidigte Togo. Daraufhin wurde mit Verordnung vom 14. August 1914 entschieden, dass die Verordnungen über die Strafrechtspflege beim Heer in Kriegszeiten, über das außerordentliche kriegsrechtliche Verfahren gegen Ausländer und über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit gegen Kriegsgefangene vom 28. Dezember 1899 auf die Schutztruppen anzuwenden seien. Die deutschen Südseeinseln wurden im August und September 1914 von japanischen und australischen Truppen besetzt. Tsingtau fiel am 7. November 1914 in die Hände der Japaner. Am 1. Juli 1915 erlitt die Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika ihre Niederlage bei einem Gefecht bei Otavi (westlich von Grootfontein). Am 9. Juli 1915 erfolgte die Übergabe der deutschen Schutztruppe an die Südafrikanische Union. Die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika unter Generalmajor von Lettow-Vorbeck streckten am 13. November 1918 die Waffen. Ein Erlass des Reichskolonialministers vom 10. Oktober 1919 ordnete die Auflösung der Schutztruppen an. Das Kommando der Schutztruppen wurde mit der Abwicklung beauftragt und erhielt die Bezeichnung „Abwicklungsamt des früheren Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialministerium“. Es wurde mit der Beendigung seiner Aufgabe am 31. März 1921 aufgelöst.
Es müssen nicht immer Militäreinrichtugen sein, außerdem ging es um die Ausstellung im Zeughaus !! Manchmal reicht auch ein Stück Familiengeschichte aus. Von Einer der abgebildeten Personen war der Urgroßvater (?) bei den deutschen Kolonialtruppen und war Magdeburger.