Als der der Bau von Löschteichen und Zisternen mit der Kriegsentwicklung nicht mehr Schritt halten konnte, kam man in Deutschland auf ganz neue Ideen. Doch lest selbst was in der Fachzeitschrift "Baulicher Luftschutz" in Heft 10/1942 geschrieben war.
ist ja ganz interessant, wie die damalige Bundesregierung die Entschädigungsfrage bezüglich von Luftschutz-und Verteidigungsanlagen auf Privatgrundstücken sah. Im anderen dt. Staat stellte sich die Entschädigungsfrage so nicht. Allerdings sind mir darüber keine amtlichen Dokumente bekannt. Bei uns im Dorf wurde Ende der 60ziger ein kleiner Luftschutzbunker abgebrochen. Allerdings stand der nicht auf privaten Grund.
von der DDR weiß ich nur, dass die Kosten der Trümmerbereinigung vom Grundstückseigentümer zu tragen waren. Als Beispiel nenne ich mal das "Haus zum Türmchen", Breiter Weg 50 in Magdeburg. Das Haus war im Prinzip platt gemacht, aber die Fassade stand noch. Allerdings einsturzgefährdet. Diese wurde am 17. Juli 1946 abgebrochen und beräumt. Die Kosten betrugen 188,66 RM. Das sich links anschließende Kaufhaus HORN (auf dem Bild links z. T. zu erkennen) war ebenfalls Ruine. Die baufälligen Teile wurden 1948 gesprengt und beräumt. Das kostete dann 940 RM. Das Haus Breiter Weg 104 war wesentlich kleiner. Sein Fassadenabbruch kostete demgemäß auch nur 120,29 RM. Leider kenne ich kein Privatgrundstück auf dem ein Bunker abgerissen wurde.