Auf Grund des hellen (grünen?) Mützenbandes tippe ich mal auf eine Offiziersuniform der Ordnungspolizei oder auch grünen Polizei. Den fehlende Adler auf dem linken Arm kann ich noch nicht zuordnen. Hatten Offiziere der Ordnungspolizei überhaupt den Adler auf dem Arm? Oder nur Mannschaftsdienstgrade? Es könnte es auch ein Ordnungspolizist aus den besetzten Gebieten sein der freiwillig oder zwangsrekrutiert den Dienst tat.
Zum Offiziersbild Zunächst ist festzustellen, dass es sich um einen Offizier handelt. Dazu gehören als Attribute: die Mützenkordel, die Fangschnur (Achselband), die Kragenspiegel, der Leibriemen mit Zweidornschnalle und der Offizierssäbel mit Portepee. Der Vergleich mit einem preußischen Polizeioffizier von 1931 bestätigt das zweifelsfrei.
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Die Uniform der preußischen Polizei war blau – das kann auf den Fotos leider nicht erkannt werden. Welche Unterscheidungen über die Farbe des Mützenbandes möglich waren, habe ich leider nicht feststellen können. Bei der später im Deutschen Reich erfolgten Zusammenführung der ehemaligen Länderpolizei (1936) gab es nur noch dunkelbraunes Besatztuch für Generale, Schutzpolizei und Verwaltungspolizei; Ausnahme von 1936-1942 waren mittelbraunes Besatztuch für die Gendarmerie und schwarzes Besatztuch für die Feuerschutzpolizei, die dann auch auf dunkelbraun umgestellt wurden. Ärmelabzeichen gab es bei der preußischen Polizei nicht. 1934 wurden die Länderpolizeien äußerlich durch ein gemeinschaftliches Abzeichen „gleichgeschaltet“. Es war das NSDAP-Hoheitszeichen mit dem hochovalen Lorbeerkranz mit aufgesetztem stilisierten Adler, der ein Hakenkreuz in seinen Fängen trägt und den Kopf nach rechts gewendet hat (nach Osten, zum Raum für das Volk). Das Offiziersbild ist mit diesem Hoheitszeichen ausgestattet, also frühestens 1934 entstanden. 1936 wurden die Länderpolizeien aufgelöst bzw. in die „Deutsche Polizei“ überführt. Neben dem Uniformwechsel änderte sich auch das Hoheitszeichen in das der Polizei des Deutschen Reiches, jetzt trägt der Adler einen Eichenlaubkranz mit darin befindlichem Hakenkreuz und hat seinen Kopf nach links gewendet (nach Westen, gegen den „Erbfeind“).
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Als Ergebnis würde ich zusammenfassen: der abgebildete ist ein ehemaliger preußischer Polizeioffizier. Er wurde vom Deutschen Reich übernommen (Gesetz zur Wiederherstellung des deutschen Beamtentums!) Die Aufnahme ist im Zeitraum von 1934 bis 1936 entstanden.
Kleine Ergänzung zum Hoheitsabzeichen: Das NSDAP-Hoheitsabzeichen wurde im April 1934 eingeführt. Das Reichshoheitszeichen der Polizei dann ab Juni 1936 - dabei wurde auch der Lorbeerkranz in einen Eichenlaubkranz verändert.
In Preußen spielte die Uniform eine wichtige Rolle bei der äußeren Darstellung des inneren Wertes ihrer Träger. Und das Militär wachte eifersüchtig auf das Uniformprivileg, um sich seine eigene Rolle nicht verwässern zu lassen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen eine führende Rolle innerhalb der deutschen Staaten einnahm, verbreitete sich auch die preußische Uniform in den anderen deutschen Staaten und neben dem militärischen Bereich wurden auch in immer weiteren staatlichen Einrichtungen uniformähnliche Dienstkleidung getragen. Dass es dabei nicht zu einer Verwechslung von nicht militärischen Uniformträgern mit Angehörigen der ruhmreichen preußischen Armee kommen konnte, gab es recht verzwickte Instruktionen und Konstruktionen. Eine davon soll nachstehend geschildert werden. Es begann mit einem einfachen Verbot. Der preußische Generalpostmeister von Nagler hatte es am 27. Dezember 1821 ausgesprochen und es lautete (in Kurzfassung): Preußische Postbeamte dürfen keinen Schnurrbart tragen. Basta! Die allgemeine Auffassung in der Öffentlichkeit besagte nämlich, dass das Tragen von Schnurrbärten, mit denen sich die Beamten ein militärisches Aussehen geben und ihre Wichtigkeit betonen wollten, anstößig sei und dass Schicklichkeit und Anstand von Postbeamten, die mit der Öffentlichkeit in ständigem dienstlichen Verkehr standen, fordern, jede Form von Auffälligkeit und Ungehörigem zu vermeiden. Bei den Amtsvorstehern, die als ehemalige Offiziere zum Tragen der Regiments- oder Armeeuniform berechtigt waren, gab es allerdings eine Ausnahme von dem genannten Verbot. Auch den im Postbeamtendienst versorgten Militärinvaliden sowie Postexpediteuren, die den Postdienst nur im Nebenamt versahen, wurde 1845 das Tragen eines Schnurrbartes gestattet. Die Letztgenannten hatten das Privileg nur dann, wenn sie vor der Annahme in den Postdienst gewohnt waren, einen Schnurrbart zu tragen. Sonst wurde sehr streng darauf geachtet, dass das Verbot nicht übertreten wurde. Der Postmeister aus Lissa (Posen) legte dem Generalpostamt das Gesuch eines Beamten, der an einem Hautausschlag im Gesicht litt, was durch ärztliches Attest bestätigt wurde, zum Erlass der Pflicht zum Rasieren vor und befürwortete es gleichzeitig. Dazu gab er den Hinweis, dass in der Provinz Posen „dem Polenlande, der alten Wiege der Bärte, ein unbärtiger Beamter nur geringes Ansehen hätte und wenig Achtung genösse, auch das unschuldige Tragen eines Bartes dem Dienste nicht hinderlich wäre“. Das Generalpostamt gestattete dem Beamten aber das Tragen des Bartes nur so lange, bis er von seinem Übel geheilt sein würde. Im Jahr 1846 schärfte das Generalpostamt das alte Verbot des Bärtetragens den Beamten von Neuem ein; es erlaubte ihnen nur in den Fällen, wenn sie zu einer Landwehrübung einberufen wurden, vom Tage des Empfangs der Einberufungsordre ab den Schnurrbart stehen zu lassen, bestimmte aber, dass sie ihn nach Beendigung der Übung sofort wieder entfernen mussten. Im Übrigen soll noch erwähnt werden, dass damals auch in anderen Verwaltungen das Verbot des Bärtetragens bestand. Noch im Dezember 1845 wurde den Referendaren und Auskultatoren eines Landgerichts in gemessener Weise das Tragen von Schnurrbärten untersagt. Am 10. September 1848 wurde bei der Postverwaltung das Schnurrbartverbot aufgehoben.