Innerhalb der Militärkoalition des Warschauer Vertrages stellte das Nebeneinanderbestehen von zwei Luftverteidigungssystemen, die auch gleichzeitig für die Luftverteidigung einen Landes zuständig waren, eine Besonderheit dar. Sie verlangte deshalb besonderer Vereinbarungen und militärischer Festlegungen, um eine effektive Luftverteidigung zu gewährleisten. Das Luftverteidigungssystem der DDR war in Richtung West in zwei Staffeln gegliedert Unsere Jagdfliegergeschwader (JG) handelten in Richtung West in der zweiten Staffel der LV, in Richtung Ostsee in der 1. Staffel der LV. Die beiden FRR(Parchim und Sanitz) der NVA,die in Richtung West in der 1.Staffel der LV entfaltet waren, handelten in der Zone der Gefechtshandlungen(ZGH) des Jagdfliegerkorps Wittstock der GSSD. Die Trennungslinie zwischen der 1.und 2. Staffel der LV in Richtung West war Stralsund-Potsdam-Altenberg-Staatsgrenze zu Polen.(grobe Angabe) Die FuTT/LV der NVA und die FuTT der GSDD, deren FuTK und FuTP auf dem gesamten Territorium der DDR entfaltet waren, handelten selbständig im Raum der Verantwortung für die Luftraumaufklärung.(Trelleborg-Schleswig-Wetzlar-Frankfurt/Main-Pilsen) Der Austausch der Informationen über die Luftlage im DHS zwischen den FuTT der NVA und den FuTT der GSSD erfolgte auf festgelegten Führungsebenen. Bei Konflikten mit den alliierten Westmächten in den zeitweiligen Luftverbindungswegen von und nach Berlin/West und in der Berliner Kontrollzone handelten ausschließlich nur die Jagdfliegerkräfte der GSSD. Deshalb handelten während der Luftraumverletzung(LRV) am 10.März 1964 durch das Spionageflugzeug RB-66( siehe Bericht im Forum der Fachgruppe) nur die MIG-19 der GSSD, obwohl die Informationen über diese LRV rechzeitig und vollständig auf dem Gefechtsstand der 3.LVD (Neubrandenburg) vorlag. Geortet wurde dieser LRV durch eine Funkmeßstation vom Typ P-10M der FuTK-290(Altensalzwedel). Der Austausch der Informationen über diesen LRV erfolgte mit den Gefechtsständen(GS) der GSSD.Die Meldung über den Abschuss der RB-66 bei Gardelegen erhielt ich als DO des GS/FuTK-290 vom DH des GS der 3.LVD, die ja nur von der GSSD stammen konnte! Ich habe diese LRV eingefügt, um an einem Beispiel zu zeigen, wie das Zusammenwirken beider LV-Systeme in der Praxis funktionierte, wenn auch nicht immer fehlerfrei. Beide LV-Systeme wurden entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten ständig den Erfordernissen der militär-politischen Lage angepasst und vervollständigt. Ab Mitte der 1970er Jahre erfolgte der wechselseitige Einsatz der FuTT der LSK/LV derr DDR mit der GSSD zur Luftraumaufklärung im DHS, was zu einer Erhöhung der Effektivität des LV-Systems führte.
Ich hoffe, das Anliegen mit wenigen Fachbegriffen und dennoch allgemeinverständlich dargelegt zu haben. Über eine schematische Darstellung der o.g. Sachlage mache ich mir noch Gedanken.
Ulrich Huse Oberstleutnant a.D.
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ZitatDie Meldung über den Abschuss der RB-66 bei Gardelegen erhielt ich als DO des GS/FuTK-290 vom DH des GS der 3.LVD, die ja nur von der GSSD stammen konnte!
Es wäre toll wenn Hr. Huse mehr zu dieser Meldung sagen könnte!
Die ersten Zeilen Deiner Antwort sind richtig. Zwishen 1970-1974 erfolgte die Reorganisation der FuTT/LV der DDR. Das FuTR-2 (Trollenhagen) und das FuTR-4(Cottbus) wurde aufgelöst und es wurden die FuTB gebildet,zeitlich auch mit Verzögerungen.( FuTB-43)Die FuTK am Standort des gemeinsamen GS/FuTB mit JG,FRR oder FRBR nannte man "Örtliche FuTK". Ihr GS befand sich natürlich im GS/FuTB An den Aufbauplatz der Funkmesstechnik gab es konkrete Anforderungen.(Deckungswinkel,Geländewinkel, Nahzone und Fernzone) Das war notwendig, um ein geschossenes Funkmeßfeld mit einer geforderten Untergrenze(z.B 100m) oder auch Obergrenze zu erreichen. Besondere Anforderungen stellte die m und dm-Technik, weniger die cm-Technik.Die FuMSt P-15M, deren Stationleiter ich in Altensalzwedel war( siehe Bericht über den Abschuss der RB-66), sollte z.B. 2.5km von kleineren Ortschaften entfaltet werden.Die laut Nutzungsbedingungen festgelegten Anforderungen waren kaum einzuhalten und es wurde immer nach Kompromissen gesucht. Als ein weiteres Argument nenne ich nur das Stichwort" Radaropfer der NVA und der Bundeswehr"!!!Auch viele meiner Kameraden sind an Krebs gestorben.
Vorstellbar wäre dennoch, dass am Standort des FuTB Funkmesstechnik (u.a. P-19) eingelagert wurde, die dann bei einer Stufe der GB in festgelegten Räumen entfaltet wurde.
Ulrich Huse Hu
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Thema hier her kopiert da Einzelverschiebungen nicht möglich sind.
dreamies.de
Vielleicht kann ich zur Aufklärung beitragen: Bis 1961 nahm die Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland(GSSD)die Aufgaben zur Lufthoheit der DDR war. Nach Herstellung der Handlungsfähigkeit der Luftverteidigung(LV) der DDR ab Dezember 1961 bestanden auf dem Territorium der DDR zwei LV-Systeme:1.Das landgestützte Luftverteidigungssystem der DDR mit der 3.LVD (Neubrandenburg)und der 1.LVD(Cottbus) und den dazugehörigen 5 FRR,6 JG und 2 FuTR.2.Die bewegliche Luftverteidigung der GSSD(Front)mit 2 Fliegerabwehrbrigaden, 8 Fliegerabwehrregimentern und 2 FuTBr. und die 16 Luftarmee mit 2 Jagdfliegerkorps,Jagdbomberfliegerkräften und Spezialtruppen. Das Zusammenwirken beider LV-Systeme im DHS war im Plan des Zusammenwirkens festgelegt, der ständig der aktuellen Lage angepasst wurde. Im Dezember 1961, damals war ich Stationsleiter einer Funkmeßstation P-15NM in der FuTK-284 (Rohlsdorf), übenahmen wir nach kurzer Vorbereitung für 12 Stunden die Gefechtsarbeit im DHS.Die Aufgaben zur LRA im DHS waren durch den Befehl 90 des Chefs der LSK/LV festgelegt Sie beinhalteten u.a. die Räume der Verantwortung für die LRA, die Zonen der GH etc.Die Gesamtverantwortung für die LV auf dem Territorium der DDR lag jedoch beim Oberkommandierenden der GSSD, so die Vereinbarung zwischen den Regierungen der UdSSR und der DDR. Ulrich Huse Hu
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